Wieviel Urlaub steht mir zu als Friseurin 53J. alt und bei 53 Std. im Monat auf 450 Euro?
Hallo!!! Arbeite 53 Stunden im Monat (eigentlich immer mehr) Mittw. 4std. Do. 8std. und jeden 2. Frei. 4std. nun wüsste ich gerne ob mir mehr Urlaubstage als die 20 Arbeitstage im Jahr zustehen? Meine Kollegin ( Salonleitung ist 27J.) bekommt 25 Tage, warum?Ok sie arbeitet Vollzeit, aber rechtfertigt das die Sache?
6 Antworten
Der Urlaubsanspruch hängt von der Zahl der Wochenarbeitstage ab; das sind nach den von Dir genannten Daten im Durchschnitt 2,5 Tage.
Der Mindestanspruch ist der gesetzlkiche Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, ansonsten gilt die tarifliche Regelunjg (sofern ein Tarifvertrag anzuwenden ist) oder die Vereinbarung nach dem Arbeitsvertrag, sofern diese nicht von dem betriebliche Urlaub abweicht.
Nach Deinen Angabe beträgt der betriebliche Urlaub für eine Vollzeitkraft mit 5 Wochenarbeitstagen (nehme ich an) 25 Tage, das sind 5 Wochen (1 Woche mehr als der gesetzliche Mindesturlaub.
Dein Urlaubsanspruch berechnet sind nach der Formel:
25 Tage betrieblicher Urlaub : 5 betriebliche Wochenarbeitstage x 2,5 individuelle Wochenarbeitstage = 12,5 individuelle Urlaubstage
Dein Urlaubsanspruch beträgt 12,5 Tage; bei 2,5 Arbeitstagen sind das ebenfalls 5 Wochen - wie bei Deiner Vollzeit-Kollegin!
Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst, Anspruch sogar auf mehr als 20 Tage zu haben! Wenn Du an 20 Arbeitstage Urlaub nehmen könntest, entspräche das einem Urlaub von 8 Wochen (so antwortet auch schon Frankonian)!
Und eindeutig ja: das rechtfertigt die Sache, denn sie hat ja auch mehr Arbeitstage als Du.
Hallo,
hier von helpster.de (Urlaub für Minijob):
Gehen Sie einem Minijob nach und fragen sich wie Sie Ihren bezahlten Erholungsurlaub richtig berechnen?
Sie haben grundsätzlich ca. vier Wochen Urlaub. Dies ist aber nur die Faustformel.
Es kommt darauf an, an wievielen Werktagen Sie wieviele Stunden arbeiten. So berechnen Sie bei einem Minijob Ihren Urlaub
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, vielleicht hat Ihr Arbeitgeber darin den Umfang Ihres Urlaubs geregelt. Oft gewähren Arbeitgeber vertraglich mehr Urlaubstage als das Gesetz vorsieht. Nur wenn Ihr Arbeitsvertrag zu diesem Thema schweigt, ist der gesetzliche Mindestanspruch einschlägig.
Falls in Ihrem Arbeitsvertrag keine Konkretisierung zum Urlaub bei Ihrem Minijob steht, berechnen Sie den gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Dazu schreiben Sie sich auf, an wievielen Tagen Sie wieviele Stunden in Ihrem Minijob arbeiten. Hierzu ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn Sie an fünf Werktagen arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf zwanzig Urlaubstage. Das gilt sogar, wenn Sie maximal zwanzig Std. pro Woche arbeiten. Arbeiten Sie dagegen an zwei Werktagen zwanzig Stunden, stehen Ihnen keine zwanzig, sondern nur acht Urlaubstage zu.
Ihr gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub umfasst mindestens vier Wochen, d.h. vierundzwanzig Werktage, ausgehend von einer Woche, die sechs Werktage umfasst. Werfen Sie zur Überprüfung einen Blick ins Bundesurlaubsgesetz, § 3 BUrlG. Das Bundesurlaubsgesetz berechnet sechs Werktage. Nur in wenigen Branchen arbeitet man sechs Tage. Rechnen Sie daher den Urlaub auf die entsprechenden Werktage um.
Zur Veranschaulichung hier ein Beispiel, wie Sie unproblematisch Ihren gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub vom Minijob berechnen können: Wenn Sie an 2 Tagen je Woche arbeiten, multiplizieren Sie 2 Tage mit dem gesetzlichen Mindesturlaub, d. h. mit 24. Dann teilen Sie diesen Wert durch die Anzahl der Werktage, bei einer 5-Tage Woche durch 5, bei einer 6-Tage Woche durch 6, dann erhalten Sie Ihre Urlaubstage als Ergebnis.
Genießen Sie Ihren wohlverdienten Erholungsurlaub vom Minijob!
Arbeiten Beruf Job Minijob Urlaub
Rechnungsprogramm schnell erfasst, schnell gebucht, schnell ausgewertet. Gratis testen! www.syska.info
Emmy
Rechte im geringfügigen Arbeitsverhältnis
Häufig führten Arbeitgeber bei einem 400-Euro-Job rechtliche Vorteile an. Das ist aber ein Vorurteil und Unkenntnis, Dummheit oder mangelndem Rechtsbewusstsein geschuldet. Diese rechtlichen Vorteile gibt es auch beim 450-Euro-Job nicht! Grundsätzlich hat ein Minijobber die gleichen Rechte wie ein Vollbeschäftigter. Also: Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, keine Unterschiede beim Kündigungsschutz, Anspruch auf schriftlichen Arbeitsvertrag, ...
24 Werktage oder mehr
Bei einer durchschnittlichen 2,5-Tage-Woche????
Das wird wohl kaum so der Fall sein!!
s. Link kann jeder nachlesen :) und dann weiß er es ganz genau ^^
Für das Friseurhandwerke gibt es einen Manteltarif, wo auch der Urlaubsanspruch geregelt ist, Vollzeit-Beschäftigte erhalten einige Tage mehr Urlaub als Tilzeitkräfte. Es geht auch nach Betriebszugehörigkeit und Alter, ist recht kompliziert.Genaue Zahlen kann ich nicht nennnen weil keiner den Tarif ins Netz stellt.
... wenn denn ein Manteltarifvertrag anzuwenden ist - und von denen gibt es verschiedene, je nach Bundesland!
Vollzeitkräfte bekommen auch nicht mehr Urlaub als Teilzeitkräfte; im Verhältnis haben alle den gleichen Urlaubsanspruch!
Im Internet sind übrigens die Manteltarifverträge z.B. von Bayern (allgemeinverbindlich), Baden-Württemberg, Niedersachsen/Bremen, Nordrhein-Westfalen ... zu finden!
Mit fünf Urlaubstagen hast Du zwei Wochen frei? Mit 20 Tagen acht Wochen?
Und die Kollegin mit 25 Urlaubstagen fünf Wochen frei?
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf
24 Werktage oder mehr wenn die Kollegen mehr bekommen gleiches Recht für alle