Wieviel soll ich als Entschädigung bei der Bahn verlangen?
Der ICE, mit dem ich letzten Fr von Stuttgart nach München zu einem wichtigen Termin wollte, drehte zwischen Augsburg und München wegen eines Stellwerksausfalls um und fuhr nach einer Weile nach Augsburg zurück. Den Termin musste ich daraufhin absagen. Nach Schilderung zurück am Schalter in Stuttgart meinte der Bahnmitarbeiter ich soll mich beim Kundendialog melden und eine "beliebige Summe" für den entstandenen Schaden fordern. Wieviel kann, darf und sollte ich verlangen? Ich habe keine Ahnung...
4 Antworten
Schadenersatz würde ich in voller Höhe fordern - es gibt bislang dazu noch keine Rechtssprechung, also wird es Zeit, dass sich mal jemand traut. Auch der Gutschein in Höhe von 20 % ist eine Frechheit, weil die Leistung nicht wirklich erbracht wurde. Wer nach einer Bahnfahrt am Ende wieder fast am Ausgangspunkt angekommen ist, hat nicht nur Zeit verloren, sondern nicht wirklich die Leistung für sein Geld bekommen, die er eigentlich wollte. Dieser Fall ist nicht mit den zahlreichen Fällen von Zugverspätungen zu vergleichen - da kommen die Leute ja wenigstens noch an ihr Ziel...
Für eine Verspätung von mehr als 1 Stunde gibt die Bahn als freiwillige Leistung einen Gutschein in Wert von 20 % des Fahrpreises. Für die Entschädigung wegen des ausgefallenen Termins scheint mir wichtig, den voraussichtlichen Verdienstausfall nachvollziehbar darzulegen. Eine gesetzliche Regelung und damit einen rechtlichen Anspruch gibt es zur Zeit nicht. Allerdings gibt es Gesetzespläne (vgl. z. B. http://www.wdr.de/themen/verkehr/schiene/bahn/gesetzentwurf.jhtml). Ich halte es für möglich, in höflicher Form um möglichst viel zu bitten und beim genauen Betrag eigene Bereitschaft zu Flexibiltät anzudeuten. Vielleicht geht ja in Analogie ein Betrag von 20 % des entgangenen Verdiensts.
Als BC100-Kunde hast du Anspruch auf einen Gutschein in Höhe von 10,- EUR (BC100-1.Klasse 15,00 EUR), wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten betrug. Allerdings musst du diesen Anspruch innerhalb von 3 Tagen z.B. an einem Service-Point geltend machen ("Gutscheinkarte" abholen). Einen weitergehenden Rechtsanspruch bezüglich des Termins (Verdienstausfall etc.) gibt es nicht. Da bliebe nur der Weg auf Kulanz zu hoffen.
Als BC 100 Kunde ist kein!!!!! Nachweis erforderlich, nur das Fahrgastrechtformular muss am Schalter oder per Post eingereicht werden. Es gibt ab einer Std Verspätung 10€ erstattet, wahlweise als Gutschein oder aufs Girokonto ausgezahlt. Diese beiden Optionen sind auf dem Fahrgastrechtformular klar und deutlich dargestellt. Auch der Punkt: "Fahrt wegen Verspätung nicht angetreten" ist enthalten. Die Zugnummer müssen genannt werden. Zeitliche Frist gibt es für BC 100 Kunden nahezu nicht, kann man auch mal 3 Wochen später einreichen. Ein Verdienstausfall wird nicht erstattet, es sei denn, man würde Ihn nachweisen und evtl einklagen, was gegen die DB so gut wie aussichtslos ist. Also wird es in Ihrem Fall wohl bei den 10€ bleiben