Jobcenter verlangt Gesundheitsfragebogen (Ärztlicher Dienst) incl Schweigepflichtsentbindungen mit einer Frist zurück?

4 Antworten

Entscheidend ist für dich SGB I Dritter Titel:
Mitwirkung des Leistungsberechtigten http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR030150975BJNG001000314

Dazu gehört neben dem Ermitteln und Nennen nötiger Daten auch § 62 Untersuchungen:
"Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind."

  • Ob diese "Untersuchungsmaßnahmen" "erforderlich" sind,
  • und ob die genannte Frist korrekt gesetzt wurde,
  • und ob dein Antrag auf eine Verlängerung der Frist gerechtfertigt ist,

das entscheidet das Amt, und im Streitfall mit dem Amt am Ende ein angerufenes Sozialgericht (und nicht das Forum hier ;-).

Das ALG II kann eventuell sofort gesperrt werden laut § 66 Folgen fehlender Mitwirkung.

Es kann dann aber auch sofort wieder entsperrt werden laut § 67 Nachholung der Mitwirkung:

"Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen."

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du den Termin nicht einhältst, KANN der Sachbearbeiter die Leistung "vorsorglich" einstellen. Er kann das damit begründen, dass es nicht zu einer zu hohen Rückforderung kommen soll.

Solche Termine werden ja nicht zum Spaß vergeben.

Wenn du nichts zu verbergen hast, dann unterschreib und schick zurück.

Warum bittest Du das Jobcenter nicht um eine Terminverlängerung?

sternchen351234 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 18:01

Bereits geschehen, blieb aber unebantwortet