Darf das Arbeitsamt einen Nachweis von einem potenziellen Arbeitgeber verlangen in dem meine Teilnahme am Vorstellungsgespräch bescheinigt wird?
Ich habe ein Vorstellungsgespräch und deswegen verschiebt sich ein Termin den ich beim Arbeitsamt gehabt hätte. Die Dame am Telefon sagte nun zu mir, nachdem sie sich vergewissert hatte das dies ein Termin "mit Rechtsfolgebelehrung" (....als wenn die noch irgendetwas ohne "Rechtsfolgebelehrung" rausschicken würden!) gewesen wäre, das ich mir dann doch bitte von dem potenziellen Arbeitgeber einen Nachweis geben lassen soll. In diesem soll stehen Datum und Uhrzeit, Name des Gesprächspartners (dieser soll diesen Wisch ja auch unterschreiben), Anschrift der Firma, Bezeichnung der Position.....ähem...ja.
So, nun zur eigentlichen Frage, dürfen die das? Ich meine das ich angeben muss wann ich mich wo bewerbe etc. alles gut. Nachvollziehbar - kein Problem.
Aber es kann doch nicht ernsthaft gestattet sein das ich jetzt einen potenziellen Arbeitgeber nötigen muss wie ein Kleinkind das er mir doch bitte, bitte einen Nachweis aushändigt.
Ich möchte nicht danach fragen müssen und ich empfinde es auch wirklich als Frechheit sowas verlangen "zu müssen".
Dem Arbeitsamt steht es gerne frei sich selber telefonisch oder schriftlich bei dem Arbeitgeber (denn ich gebe ja an wo und bei wem ich mich bewerbe) zu erkundigen (oder dürfen sie das nicht? Datenschutz?) ob ich dort war, aber ich muss das doch wohl nicht, oder doch?
Lg gwyn