Reise Zug-Zug-Flug: Wegen Zwischenfall Zug der DB nicht erreicht, Folgekosten (Priv. Bahnunternehmen + Taxi) entstanden - Wer entschädigt?
Moin,
ich hoffe mir kann vllt. jemand weiterhelfen und hat die Lösung für mich parat, vllt. sogar nebst Quellenangaben.
Grobe Zusammenfassung:
Pauschalreise nach Rom gebucht (07/2019) inkl. Rail&Fly + Flug
Reise mit Zug angetreten: Wohnort Schleswig-Holstein nach HH, danach HH nach München
Wegen eines Zwischenfalls (Person im Gleisbett inkl. Notarzteinsatz) musste unser Zug kurz vor HH-Dammtor halten und konnte nicht in den Hbf. einfahren, wodurch wir unseren Zug nach München verpasst haben.
Dies war der letzte Zug der DB nach München, mit dem wir unseren Flug (6:30 Uhr Folgetag) erreicht hätten.
Wir (Partnerin und ich) waren natürlich schwer im Stress durch die Situation und überfragt, wie es weitergehen soll.
Zwei Bahnmitarbeiter nahmen sich unabhängig voneinander uns an und meinten, dass wir den nun folgenden Zug eines priv. Bahnunternehmens (Urlaubsexpress) nehmen sollten, um unseren Flug noch zu erreichen. Die Mehrkosten würden wir im Rahmen der Fahrgastrechte definitiv erstattet bekommen.
Wir führten die Reise also fort. Es folgte eine weitere Verspätung von über einer Stunde über Nacht, wodurch wir ein Taxi in München nehmen mussten, um die Chance zu haben, unseren Flug noch zu erreichen ..
Letztendlich haben wir es in allerletzter Sekunde geschafft.
Es sind Mehrkosten von rund 240 Euro entstanden.
Die DB verweist an den Reiseveranstalter und hat mir lediglich 9 € für die entfallene Sitzplatzreservierung erstattet.
Wie verfahre ich nun weiter? Wer zahlt mir die Mehrkosten?
Ich denke nicht, dass der Reiseveranstalter mir etwas erstatten wird, sondern vielmehr zurück an die DB verweisen wird?
Danke für etwaige Hilfe.
6 Antworten
Sieht hier leider schlecht aus. Durch die Bahn habt ihr bereits einen Ersatzzug bekommen, da der Anschluss verpasst wurde. Das ihr rechtzeitig zum Flug kommt ist eure Sache, da ihr ja jeden Zug nehmen könnt. Ich rechne immer zur Zeit an die 2 Stunden Verspätung ein, sicher ist sicher.
Das ist euer Pech, wenn ihr eine so kurze Verbindung nutzt.
Ich reise grundsätzlich am Vorabend zum Abflug an. Mein Urlaub beginnt, wenn ich die Haustür hinter mir schließe, ich genieße die Übernachtung vor dem Flug entsprechend.
Hallo,
ihr hättet die Möglichkeit gehabt, so zu planen, dass eine mögliche Störung berücksichtigt wird. Das Rail&Fly gilt ja nicht ausschließlich für die knappste mögliche Verbindung. Eine Zugverbindung eher in eurem Startort hätte vermutlich gereicht. Damit ist definitiv der Reiseveranstalter aus der Sache raus.
Eine mündliche Zusage von irgendjemandem, den ihr vermutlich nicht mehr namentlich benennen könnt, wird in dem Fall wohl auch leider nicht viel Wert sein. Eine Person im Gleisbett, dürfte wohl für die Bahn unter außergewöhnliche Umstände fallen, womit die Bahn auch raus ist.
Ob ihre die Person dafür haftbar machen könnten, durch die diese Situation verursacht wurde, will ich nicht beurteilen. Dazu solltet ihr ggf. einen Anwalt befragen.
LG, Chris
Moin zusammen,
von der Bahn habe ich lediglich Sitzplatzreservierung und Verspätungspauschale (= 29,-- € gesamt für 2 Personen) erstattet bekommen; man verwies an den Reiseveranstalter.
Der Veranstalter hat mir schließlich nach Sachverhaltsprüfung die restlichen 215,-- € erstattet.
Danke und viele Grüße!
Erst einmal beim Reiseveranstalter probieren. Weil ihr die Bahnfahrt beim ihm mitgebucht habt, gehen die Mängel der Bahnfahrt ja auch auf seine Kappe.