Kann man sein Geld zurück verlangen bevor ein Tattoo fertig ist?

7 Antworten

Tätowieren unterliegt den Gesetzen für Werkverträge. Es ist also rechtlich kein Unterschied, ob du Tätowierst oder ein Zimmer tapezierst.

Wenn ausgemacht war, deine Frau sticht ein Tattoo und der Kunde bezahlt dafür, ist das so ausgemacht. Hat denn deine Frau schon das ganze Geld gekriegt oder nur das für die bisherigen Sitzungen?

Im ersten Fall weiß ich nicht genau Bescheid, aber im zweiten steht Leistung gegen Bezahlung und dann ist da nichts zu holen, außer deiner Frau werden erhebliche Fehler in der Ausführung nachgewiesen. Wenn der Kunde mit dem Entwurf einverstanden war und das Tattoo dem Entwurf entspricht, ist alles ok. Geschmacksfragen oder ein neuer Tätowierer, der es vielleicht sogar besser macht, ist kein Argument.

Der Kunde müsste also schon eine gute Begründung haben, um Geld zurückzubekommen. Wenn er nochmal nachfragt, würde ich ihm sagen: "Womit begründen Sie Ihre Forderung? Möchte die Gründe gerne von meinem Rechtsanwalt überprüfen lassen und wenn sie berechtigt sind, gibt es Geld zurück, falls nicht, gibts auch kein Geld." Bitte geben Sie mir Ihre Forderung und die Begründung dazu daher schriftlich.

Mit seiner Begründung, falls eine kommt, kannst du ja hier nochmal nachfragen. Es könnte aber sein, dass schon die Forderung nach Schriftform und konkreter Begründung ihm den Zahn zieht. Diskutieren bringt erfahrungsgemäß nicht viel.

PS109 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 19:16

Danke,das mit der schriftlichen Begründung ist eine gute Idee. Bisher gab es nur ungenaue Anschuldigungen und Drohungen, zuerst telefonisch von seiner angeblichen Schwester und heute war er persönlich da,nachdem meine Frau ihn mehrmals dazu aufgefordert hatte.aber außer den Drohungen mit Anwalt und ARGE  (ich weiß auch nicht was das Arbeitsamt damit zu tun haben soll) kam von seiner Seite nichts vernünftiges. 

Nein, man unterschreibt ja auch was, bevor man sich stechen lässt.
Man ist selbst verantwortlich..

wenn ein tätowierer mit seinen kunden keine verbindlichen regeln über die auszuführende arbeit, auftragsumfang und ggf. dauer (schriftlich) vereinbart, hat er selbst schuld. die sollten so aussehen, dass lediglich schwere handwerkliche fehler ein grund zur beanstandung sind. ansonsten ist das eine dienstleistung, für die es keine gewährleistung  gibt.

Rocky9193  07.04.2016, 18:19

Genau wenn z.b das Motiv komplett verhauen wurde...dann geht's Richtung Körperverletzung ...trifft hier aber nicht ein also alles tutti

Er hat kein Recht darauf

Wöre dass selbe wenn du zu nem Frisör gehst , der dir die Haare schneidet und du (sagst du bist zufrieden) , er dann aber von nem anderen was anderes machen lässt und dann zu dir zurück geht und sagt er will das Geld zurück

Er Frisör fragt dann auch ob er noch alle Tassen im Schrank hat

Er bezahlt ja für eine Dienstleistung ( sprich die sitzungen für deine Frau)
Somit ist die Dienstleistung erfüllt ganz egal ob das Tattoo fertig gestochen wurde oder nicht.

Der Kunde bezahlte für die Sitzung und deine Frau machte ihren Job.

Also lasst euch nicht einschüchtern von dem Anwalts Getue...Alles gut ihr habt nichts verbrochen

Rocky9193  07.04.2016, 18:55

ebend. genau meine Worte. also lasst euch nicht unterkriegen. rechtlich ist bei dem Kunden nichts möglich ;-)

PS109 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 18:28

So habe ich das meiner Frau auch gesagt.solange keine gesundheitlichen Schäden entstanden sind,das tattoo der Vorlage entspricht und technisch sauber ist,gibt es meiner Meinung nach keine Chance für eine Klage. Sonst könnte ja jeder einfach sein Geld zurück verlangen, weil ihm irgend was nicht passt.