Wieviel Schmerzensgeld von Versicherung kann ich erwarten?
Hatte mir bei einem Unfall das Schlüsselbein gebrochen, da war nun ein Jahr lang eine Platte drin; ausserdem hatte ich einen Trümmerbruch im linken Daumen, das wird wohl nie wieder richtig heilen. Habe 2000€ Schmerzengeld von meiner Versicherung bekommen. Ich finde, dass das etwas wenig ist. Oder????
11 Antworten
Bitte NICHT direkt einen Anwalt einschalten, das sind die üblichen "Ich habe keine Ahnung und sage was, das immer geht" Antworten. Erstmal gilt es die Lage zu prüfen, das muss ein Fachmann und das sind Anwält nur begrenzt. Wenn Du juristischen Beistand suchst, wähle einen Versicherungsberater (nach §34e GewO), keine Vertreter oder Makler!
Deine Wut und dein Leiden sind bedauerlich, nur leider können wir keinen klugen Rat erteilen, wenn wir nicht folgende Informationen erhalten.
- Wie kam es zu dem Unfall? Wo geschah es? Wer war beteiligt?
- Welche Versicherung wurde in Anspruch genommen (Unfall, Haftpflicht des Schädiges etc.)?
- Wurde ein Prozess geführt?
- Wie und wem gegenüber wurden Ansprüche begründet?
Nachfragen sind nicht ausgeschlossen, aber das hier ist das notwendige Minimum. Auch wenn es doof klingt, würde ich gerne mit mehr Infos über deinen Fall anonym auf www.versicherungskritiker.de berichten, da diese Probleme in der PRaxis Leute verunsichern. Bitte eine kurze Mail, wenn es okay ist, sonst lasse ich das. Danke.
Mail wohin?
Ist ok!
Darf ich vermuten, dass es um die Unfallversicherung geht? Es hat ja nichts mit "reich werden" zu tun. Wer seinen Beitrag immer pünktlich bezahlt, muss auch verlangen können, dass vernünftig geleistet wird.
Wie ist Unfallversicherung gestrickt? Welche Invaliditätssumme steht in der Police bzw. im letzten Nachtrag?
Bei der Bewertung zählt nur der sogenannte Invaliditätsgrad. Es sei denn, sie haben noch zusätzliche Leistungen für "Knochenbruch" oder ähnliches vereinbart.
Wäre der Daumen "ab", würden normalerweise 20% Invaliditätsgrad angesetzt werden, und Sie bekämen 20% der Grundsumme ausbezahlt.
Wenn der Daumen noch benutzt werden kann, dann gibt es davon wiederum den entsprechenden Anteil.
Wie auch immer, sollte der Versicherer auf Nachfrage erklären können, wie er auf 2000 EUR kommt. Einfach mal nachfragen.
Die Versicherungen versuchen selbstverständlich die Angelegenheit mit niedrigen Beträgen und Verzichtunterschriften aus der Welt zu schaffen. Ohne Anwalt werden sie dir auch keinen Cent mehr auszahlen. Nimm einen Anwalt und du wirst vermutlich mehr als das doppelte , ich schätze 5000 Euro , als Schmerzensgeld bekommen.
-ich würde sogar einen betrag von 8000,- Euro für möglich halten , aber wie schon gesagt hast du ohne Anwalt schlechte Karten. Die Versicherungen versuchen die Regulierung so lange wie möglich hinauszuschieben , in der Hoffnung , dass der Geschädigte aufgibt oder in eine niedrigee Quote einwilligt.
Hallo,
das ist ja ne heisse Diskussion mit viel heisser Luft!
Falls es sich um eine Unfallversicherung handelt, so ist die Entschädigung ganz klar vertraglich geregelt. Es gibt eine Gliedertaxe, anhand derer ein Invaliditätsgrad festgestellt wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedertaxe. Anhand dieser Invalidität wird entsprechend der abgeschlossenen Versicherungssummen und evtl.abgesicherten Zusatzleistungen eine Entschädigungsleistung berechnet, die der Versicherer auszahlt.
Die Frage ist unklar. Schmerzensgeld zahlt die "eigene" Versicherung nicht, sondern nur die Versicherung des Unfallgegners. Bei der eigenen Versicherung käme nur die Unfallversicherung in Betracht, die aber kein Schmerzensgeld zahlt. Bitte kläre dies ab.
- Ist es eine fremde Versicherung, die Schadensersatz für einen Dritten zu erbringen hat, kann Schmerzensgeld verlangt werden. Hier orientiert man ishc allgemein an der Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm, jetzt 28. Aufl. 2010. Entscheidend ist der Grad der Beeinträchtigung: Wiviel Operationen? Wieviele Krankenhausaufenthalte und Dauer ? Schmerzperiode oder -perioden. Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten. Dauerfolgen (Grad der Beeinträchtigung, evtl. Minderung der erwerbsfähigkeit). Auch dies bitte ich zunächst noch zu benennen.