Invalidität eines Daumens
Nach einem Unfall ist mir leider der Daumen etwas unbeweglich geblieben und über den Arzt (von der Versicherung, also deren Gutachter) wurde eine Invalidität von 20% am Daumen festgestellt. In der Gliedertaxe hat der Daumen 20%, der Arm 30%. Jetzt will mir die österreichische Unfallversicherung das (sagen wir mal) "Schmerzensgeld" etwas herabstreichen was mich sehr stutzig macht: von den 100% (Beispielsweise 100.000 Euro) werden für den Arm 30% angenommen (bleiben 30.000 Euro). Von diesen 30% werden dann für den Daumen 20% angenommen (bleiben 6.000 Euro). Und von diesen 20% werden für den Daumen dann noch einmal 20% angenommen (bleiben 1.200 Euro). Kann es denn wirklich sein dass diese Rechnung so gemacht werden kann und auch rechtens ist? Ich komm mir dabei recht verarscht vor... Wäre eine Anfechtung mittels Rechtsanwalt sinnvoll?
5 Antworten
Also bei deutschen Unfallversicherungen würde der eine Zwischenschritt entfallen: Also es würde gerechnet werden: 100.000 Grundinvalidität, davon 20% für den Daumen und davon dann 20% da der Daumen nur zu 20% beeinträchtigt ist.
Wie das allerdings in Österreich ist, kann ich nicht sagen!
Genauso würde ich es auch sehen.
Wenn für den Daumen eine Invalidität von 20 % besteht, werden für diesen Fall nicht die 100 % für den Daumen bezahlt, sondern nur die 20 %. Sind nach kurzer Rechnung 4 %.
Das ist klar. Aber der Zwischenschritt mit den 30% für den Arm erscheint mir etwas komisch... Genauer gesagt das Endergebnis mit den 1,2%.
Man müsste die Vertragsbedingungen genau kennen. Welche AUB (Unfallbedingungen) liegen zugrunde. Desweiteren, hat die sog. Gliedertaxe Erweiterungen. Die Uniqua bot diese Erweiterungen an, ob jedoch die WienerStädtische mit ihrem Konzern so etwas auch hat, weiß ich nicht.
Am besten Sie wenden sich an:http://www.ihrversicherungsmakler.at/
Einen Anwalt sofort einzuschalten ist meines Erachtens zu teuer. Lassen Sie sich erst einmal fachlich beraten.
nach meiner Erfahrung versuchen die Versicherungen alles um die Kosten zu senken , suche dir einen Experten und fechte gegebenen Falls Ihrer Versuche zu wenig zu zahlen an !
Zunächst sei erwähnt, daß es in Deutschland auch 20% sind.
Entscheidend ist die Grundsumme (Versicherungssumme). davon 20% - das wird nicht so kettenmäßig heruntergerechnet...Der Daumen ist der wichtigste Finger und hat daher auch den höchten %-satz (Zeigefinger 10% - andere Finger 5%).
Das dürfte in Österreich nicht anders sein als in Deutschland auch...
ja richtig:
wenn es nur teilweise ist, wären das anteilig 20% von 20% oder auch einfach gesagt: 4%.
Wenn der Daumen allerdings nur zu 20% in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist, gibt es auch in Deutschland nur 20% von 20%. Die kompletten 20% laut Gliedertaxe gibt es nur bei Totalverlust oder 100%iger Beeinträchtigung. Also auch ein bisschen Kettenrechnung in Deutschland