Schmerzensgeld von der Versicherung bei Oberarmbruch in der Schule?
In der Pause habe ich Armdrücken gegen einen Freund gemacht. Dabei habe ich mir den Oberarmknochen von meinem rechten Arm gebrochen (bin Rechtshänder). Ich wurde im Krankenhaus operiert und musste 3 Tage dort bleiben. Die Verletzung heilt in ca. 6 Wochen komplett. Kriege ich dafür Schmerzensgeld und wenn ja wie viel? (Ich bin 15 und privat versichert)
8 Antworten
Das Schmerzensgeld musst du zivilrechtlich mittels eines Rechtsbeistands vom Verursacher einklagen.
Wenn du allerdings mit dem Armdrücken einverstanden warst, ist die Schuldfrage ja nicht so ganz geklärt, da es mit deinem Einverständnis passiert ist.
Schmerzensgeld gibt es nur wenn er dich absichtlich verletzt hat. Das war ein kindischer Unfall
Du hast ja im Einverständnis mit deinem Armdrück-Gegner gehandelt. Von ihm hast du also nichts zu erwarten. Von einem Fünfzehnjährigen kann man erwarten, dass er gewisse Risiken einschätzen kann, so dass die Lehrerschaft dich nicht ständig im Auge haben muss. Wer also sollte Schuld an deinem Bruch sein? Schmerzensgeld gibt's nur vom Schuldigen.
Deine Krankenversicherung zahlt dir kein Schmerzenesgeld. Das müsstest du zivilerechtlich einklagen. Dazu wäre es erst mal nötig, deinen Kontrahenten zu verklagen. Gewinnst du dann dann die Verhandlung bekommst du Schmerzenesgeld.
Was aber eher der Fall sein wird: Du wirst sie verlieren, du hast ja mitgemacht
Auf Schmerzensgeld hättest du Anspruch vom Verursacher der Verletzung, was demnach dein Freund ist. Jedoch besteht dieser Anspruch nur bei Vorsatz. Für deine Behandlungskosten kommt die Versicherung der Schule auf. Deine eigene Versicherung hat damit gar nichts zu tun, sie wird nicht für eine Verletzung haften, dafür bist du ja über die Schule versichert.
Also nein, dur darfst dich nicht über Schmerzensgeld "freuen"
Weil Äpfel keine Birnen sind, ist eine Skipiste auch keine Schule. Wenn ich auf Arbeit oder auf dem Weg stürze, ist es im Prinzip auch meine Schuld, trotzdem läufts über die BG. Genauso ist es, wenn man sich in der Schule verletzt. Oben steht eindeutig, das es in der Schule passiert ist, und damit ist das alles Sache der GUV der Schule, egal ob während des Unterrichts, Pause, Sportunterricht oder dem Weg. (Ich habe arge Zweifel, das es am Nachmittag oder Abnds in der Freizeit auf dem Schulgelände passiert ist)
Warum sollte die Versicherung der SCHULE dafür auf kommen? Die SCHULE hat doch mit diesem Privatvergnügen des Frager s nicht das ALLERGERINGSTE zu tun.
Das muss er mit SEINER Versicherung abmachen! Die SCHULE ist nicht dafür verantwortlich, und sie ist niocht dafür haftbr zu machen, auch ewenn das auf dem Schulgelände passiert ist.
Eswar keine schulische Veranstaltung und NICHTS, was mit der Schule zu tun hat.
WARUM bitte soll die dann für die Dummheit der Schüler bezahlen?
Wenn du dir beim Skifahren ein Bein brichst, zahlt doch auch nicht der Skipisten-Betreiber oder der Ski-Hersteller!