3 cm Schnittverletzung bei Versicherung angeben?

4 Antworten

Hallo,

ja, man kann diesen Schaden sehr wohl sowohl der gegnerischen Haftpflicht- als auch der eigenen Unfallversicherung melden.

Ob aus einer oder eventuell sogar beiden Versicherungen heraus eine Regulierung erfolgt, hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzung ab:

Handelt es sich um eine Bagatelle, eher nein; bei schwereren Verletzungen (Sehne durchtrennt, etc.) kommt durchaus eine Regulierung in Betracht.

Viele Grüße

Loroth

Die Unfallversicherung bezahlt in der Regel nur bei bleibenden Schäden mit körperlicher Beeinträchtigung. Solange das hier nicht der Fall ist, brauchts auch keine Meldung.

Der Privathaftpflicht deines "Kollegen" (früher hieß sowas immer Bekannter oder Freund) kann man das melden. Aber auch hier wird nichts dabei rauskommen, da du keinen tatsächlichen Schaden erlitten hast, den man auch beziffern kann.

Hallo paulla,

du bekommst für beide FRAGEN ein klares JA von mir!

Zur Haftpflicht: Dein Kollege sollte erst mal vorsorglich den Schaden anzeigen. Es könnte sein, dass DEINE Krankenkasse Regressforderungen gegen ihn stellt.

Zur Unfallversicherung: Wie schon mehrfach gesagt worden ist, zahlt die Unfallversicherung bei bekannt werden der Invalidität. Ich glaube jedoch nicht, (zumindest hoffe ich das für dich) dass ein kleiner Schnitt in den Finger zur Invalidität führt.

ABER…

Unfallversicherungen zahlen nicht nur bei Invalidität. Meist ist auch der Punkt „ Kosmetische Operationen“ versichert. Dieser Punkt könnte für dich interessant werden.

Sollte sich eine Narbe auf dem Finger bilden, darf sie auf Kosten der Versicherung entfernt werden (zumindest soweit möglich).

Sollte dein Finger ambulant genäht worden sein, könnte es sein, dass dir der 3-fachen Satz des Krankenhaustagesgeldes zusteht. Viele bessere Verträge leisten an dieser Stelle. Um Gewissheit zubekommen, solltest du dir deinen Vertrag anschauen.

Sollte der Unfall auf deiner Arbeitsstelle passiert sein, solltest du deinen Arbeitgeber darüber informieren. Er wird dann eine BG- Meldung vornehmen. ( rein Vorsorglich)

Aber wie gesagt…. ich glaube nicht das du mit einer dauerhaften Einschränkung rechnen musst.

Beste Grüße und eine schnittfreie Zeit ;-)

Sonst bist Du nicht verletzt:-)

Sry wenn Kinder in der Küche mit einem Messer spielen,.... dann kann derartiges schon einmal passieren.... Was soll denn die Versicherung hier bezahlen... 2,94 Euro..??

Und zudem sollte man schon ein ärztliches Attest vorlegen können aus welchem diese schweren Verletzungen zu erkennen sind und auch eine entsprechende Schadensregulierung (Schmerzensgeld) erfolgen könnte.

Aber mit einer handelsüblichen Kleinstverletzung lohnt sich der Aufwand wahrlich nicht und wie es ausschaut kannst DU ja schon wieder mit Deinem Daumen lustige Fragen posten...

Pflaster drauf und gut ist