Wieviel Minus Stunden oder Tage darf ein Arbeitgeber aufbauen?
Hallo , folgendes Problem, mein Arbeitgeber knallt mir wieder weil es für meine Position im Moment zu wenig Arbeit gibt Minus Tage und Stunden auf meinen Dienstplan. Darf er dies, und wie hoch ist die Höchstgrenze ? Habe dann keine Lust drauf im kommenden Jahr dann evt. die Tage wieder bei einer 6 oder 7 Tage Woche wieder rein zu holen.Diese Minustage sind keineswegs von mir gewollt. Darf der Arbeitgeber dies auch evt. auch vom Urlaub abziehen ? oder wie schauts bei einer Kündigung aus ? Vielen Dank für eure Hilfe
1 Antwort
Wenn Du eine vereinbarte Wochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag hast, muss der AG Dir diese Stunden auch geben. Bietest Du Deine Arbeitskraft an und der AG will oder kann Dir nicht genug Arbeit geben, befindet er sich nach $ 615 BGB in Annahmeverzug.
Das bedeutet, der AG muss Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Es dürfen keine Minusstunden entstehen, es muss nicht nachgearbeitet werden und Verrechnung mit Urlaub ist schon überhaupt nicht gestattet.
wie schauts bei einer Kündigung aus
Wenn der AG Dir betriebsbedingt kündigt (zu wenig Arbeit) und Du hast durch seinen Annahmeverzug Minusstunden, darf er Dir diese bei Kündigung nicht verrechnen (s.o.).
Im Prinzip ist die Antwort von Hexle2 richtig.
Ausnahme: "wenn eine Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelungen bestehen, in denen ein Zeitkorridor von z.B. 100Std. in Positiver und Negativer Richtung vereinbart wurden, dann ist die Einplanung von Schichtausfällen oder Negativstunden rechtlich zulässig.
Ebenfalls zulässig sind Kollektivregelungen auf Grundlage von Betriebsratsbeschlüssen. (Also Schichtausfälle von mehr als 1 Mitarbeiter).
Also Arbeitsvertrag genau lesen und dabei das "Kleingedruckte" nicht vergessen.
GRuß Uli
Bietest Du Deine Arbeitskraft an
Das ist noch nicht einmal erforderlich bei einer vertraglich vereinbarten Dauer der Arbeitszeit; allerdings darf der Arbeitnehmer auch nicht sagen : "Okay, alles klar, dann geh' ich mal!"
Alleine diese Vereinbarung reicht als Verpflichtung des Arbeitgebers, für diese Dauer Entgelt zu zahlen, ohne dass der Arbeitnehmer explizite auf seinen Arbeitswillen hinweisen muss!