Darf ein Jäger einfach so Köder und Fallen auslegen?
Unser Hund bringt seit etlichen Tagen immer wieder Kadaver von (wir vermuten) Wildschweinen und Fischen vor unsere Haustüre. Jetzt wollte ich nachfragen, ob ein Jäger einfach so Tierreste auslegen darf um etwa einen Fuchs anzulocken. Meine Befürchtung ist jedoch eine andere. Wenn er dieses Zeug auslegt, wird auch irgendwo eine Falle stehen oder Gift in den Tierresten platziert worden sein, ansonsten bringt ihm das ja nichts. Zu unserem Hund können wir schlecht sagen, du darfst dich frei um unser Haus bewegen, aber ja nicht in die nähe von dem Wald gehen. Ist ein Haus- und Hofhund und rennt daher unangeleint auf unserem Grundstück (welches an den Wald angrenzt) rum. Dürfen Jäger das? Kann mir da jemand bitte weiterhelfen. Danke.
9 Antworten
Jäger dürfen Abfälle von Wild tatsächlich an sog. Luderplätzen auslegen, allerdings darf es sich dabei nur um Wildtiere handeln und vergiftet dürfen diese Abfälle auch nicht werden. Beim Aufstellen von Fallen sind auch eine Reihe von Vorschriften zu beachten, so dass für ein Haustier eigentlich keine Gefahr von solch einer Falle ausgehen dürfte. Ggf. kannst Du ja mal das Veterinäramt über die Angelegenheit informieren, damit sie das mal in Aufenschein nehmen.
Nein, natürlich nicht, das ist nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Falls das so sein sollte, wie du das vermutest, ist der Förster/Jäger bald seinen Job los. Mehr als unwahrscheinlich, dass das zutrifft, was du hier vermutest.
Oh Gott, soviel Mumpitz!
Also, Fallenjagd ist nicht verboten
Giftköder wiedersprechen jedem berechtigten oder unberechtigtem Interesse des Jägers
der Hund ist nicht pauschal Abschußfrei, der Jagdausübungsberechtigte übernimmt mit dem Jagdrecht auch den Jagdschutz und dazu gehört der Schutz des Wildes vor wildernden Katzen und Hunden. Sollte der Hund beim hetzen oder schlagen von Wild angetroffen werden so muß der Jäger das verhindern bzw beenden. Also auch erschießen wenn es sein muß (wird aber heute nur noch sehr selten praktiziert). Aber auch das ist Tierschutz, auch wenn es wiedersinnig klingt.
Aber nun zur eigentlichen Frage:
Der Jäger wird sehrwohl zum Anlocken des Fuchses so genannte Luderplätze anlegen um dort den Fuchs erlegen zu können. Im Regelfall allerdings möglichst weit von menschlichen Behausungen entfernt und mmer in der Nähe einer Jagdkanzel.
Ganze Sauen läßt der Jäger aber bestimmt nicht im Wald liegen, das wäre ja nun kompletter Unsinn. Entwerder er nimmt das erlegte Stück mit zur Lebensmittelgewinnung und sollte das Stück krank gewesen sein (das muss ein Jäger heute erkennen können) darf er den kadaver aus Seuchenrechtlichen Gründen nicht in der Natur liegen lassen sondern muß ihn fachgerecht entsorgen (Seucheninstitut/Veterenäramt/Tierverbrennung).
Ihr sollte das Grundstück schon so sichern das Euer Hund nicht unkontrolliert in den Wald kommt.
Im Weiteren hilft bei solchen Sachen oft ein freundliches Gespräch mit dem Jäger. Manchmal deckt das auch für den Jäger unbekannte Zustände im Revier auf.
Gruß Sirius
hatte ich vergessen: werden Fallen aufgestellt so ist der Bereich für den Waldbesucher deutlich zu kennzeichnnen. Fallenjagd findet aber heute kaum noch statt, da die Fallen täglich kontrolliert werden müßen.
Es sind Felle mit Knochen, welche am Waldrand liegen (nicht direkt im Wald drinnen). Und Hinweisschilder sind nirgends aufgestellt.
Unser Haus ist ungefähr 150m-200m vom Waldrand entfernt.
Unser Hund hat nie das Grundstück verlassen, bzw sich weiter als 25m Meter davon entfernt und da wir keine unmittelbaren Nachbaren haben (alter Bauerngehöft) ist das mit dem Zaun für uns definitiv keine Option, wäre auch Organisatorisch aufgrund der Bewirtschaftung der Felder und Wiesen gar nicht möglich.
Unser Hund wildert auch nicht. Würde also kein Wild im Wald ver- bze aufscheuchen.
Wir haben uns schonmal mit dem Jäger in Kontakt gesetzt, leider kann man aber mit diesem Herrn nicht reden. Er darf alles schießen, was in dem Wald oder am Waldrand ist, wenn es für Ihn wie ein Reh oder sonstiges aussieht. Und das stimmt defintiv nicht.
Eine sehr schöne Aussage von ihm war auch "Wenn ihr mit den Pferden hier reitet (es geht ein Waldweg am Waldrand entlang) kann es natürlich passieren, dass ich euch erschieße!". Der vorherige Jäger (leider inzw in Rente) hat uns immer vorgewarnt, wann er auf der Jagd ist, damit wir den Weg meiden können.
Trotzdem Danke für deine hilfreiche Antwort.
Also ist Euer Jagdpächter ein wahres Goldstück! Es stimmt so gut wie gar nichts von dem was er da behauptet. Wenn er Euch wirklich den Schusswaffengebrauch gegen Menschen angedroht hat ist das eine Straftat. In jedem Fall den Kontakt zum Jagdvorstand suchen und Klärung fordern.
Leider hattest Du die Tierreste so genau nicht beschrieben. Es handelt sich hier um die "nichtverwertbaren" Tierteile. Das ist heute der Abfall vom Zerwirken des Stückes.
Also von Jäger. Aber das darf er.
Es wird wie schon beschrieben an einem Ort, dem Luderplatz ausgelegt um dort gezielt Raubwild zu bejagen.
Ich hoffe die Frage ist beantwortet.
Gruß Sirius
(die Sache mit den Bedrohungen unbedingt verfolgen)
Hi, würde einfach mal beim zuständigen Förster fragen. Scheint mir ein Luderplatz zu sein, entweder vom Jäger ausgelegt um Raubtiere anzulocken um sie zu schießen. Oder von Tierschützern angelegt um seltene Raubvögel zb zuzufüttern.
Denke mal nicht das es vergiftet ist (wäre zudem verboten, bei euch stehen nicht zufälig Schilder das gegen Tollwut geimpft wird??? Vielleicht wurde das für Füchse ausgelegt, um sie gegen Tollwut zu impfen.
Falls das auch auszuschließen ist, seit ihr euch sicher das euer Hund (weiß ja leider nicht was es für einer ist) nicht selbst im Wald wildern geht??
Unsinn! Bei uns werden schon seit vielen Jahren keine Köder zur Immunisierung der Füchse mehr ausgelegt. Ausserdem handelt es sich bei diesen Ködern nicht um Schlachtabfälle, sondern maschinell gefertigte Presslinge.
Auf Eurem Grundstück dürfte der Jäger selbstverständlich nichts auslegen (im Wald ...keine Ahnung). Allerdings habt Ihr dafür Sorge zu tragen, dass Euer Hund nicht in den Wald läuft. Somit habt ihr im Grunde auch kein Problem mit evtl. dort ausgelegten Ködern.
Wenn das Grundstück zu einem Jagdbogen gehört, dann darf der Jagdpächter dort selbstverständlich einen Luderplatz anlegen.
wenn das "Grundstück" bejagbare Fläche ist schon
Gott sei Dank wenigstens eine fundierte Antwort... Danke, DH!
Erschreckend, wie viele Leute sich trotz offenkundigem Un- oder Halbwissen melden, um das dann auch noch lautstark rauszubrüllen...
Es ist wirklich nicht schwer, sich mit den betreffenden Personen (in dem Fall eben dem Jäger vor Ort) mal in Kontak zu setzen und das zu klären, das kann ja durchaus beiden Seiten helfen...