Fahrzeugreparaturen mit laufendem Motor auf Privatgrundstück erlaubt?
Ein Hausbewohner unseres Mehrfamilienhauses macht weitgehend nur Nachtschicht, Arbeitszeit ist hier 22 bis 6 Uhr. Seine Arbeitsstelle liegt ca. 2-3 km entfernt.
Hobby des Bewohners ist es, nicht nur am eigenen Fahrzeug zu reparieren. Er hilft auch regelmäßig Arbeitskollegen, Freunden, Bekannten bei ihren Fahrzeugen. Repariert wird vor oder in der (geöffneten) Garage, die sich auf unserem Privatgrundstück vor dem Wohnraum befindet. Arbeitszeit ist hier grundsätzlich ab 17 bis 19 Uhr bis grundsätzlich Minimum 21.15 Uhr, oft aber auch bis kurz vor 22 Uhr.
Grundsätzlich habe ich dagegen nichts einzuwenden. Problem ist nur, dass viele Arbeiten (Motoreinstellungen) bei laufendem Motor erfolgen. Der Motor wird also nicht nur häufiger gestartet, sondern läuft auch oftmals kontinuierlich durch.
In einem Gespräch unter Nachbarn bekam ich nun mit, dass sich besagter Nachbar dazu äußerte. Er habe sich erkundigt (Hausordnung, Hausverwaltung, wo auch immer), bis 22 Uhr dürfe er reparieren.
Wie sieht es nun bei laufenden Motoren an Fahrzeugen aus? In der StVO gibt es zwar entsprechende Aussagen. Doch die gilt auf privatem Grundstück nicht unbedingt.
Ich bitte hier um sachkundige Aussagen von Leuten, die Ahnung haben - und nicht um Vermutungen, wie es denn sein könnte.
6 Antworten
Im Bundesimmissionsschutzgesetz gibt es irgendwo einen Part der sagt man darf Motoren nicht ohne entsprechenden Grund im Standbetrieb laufen lassen.
Ob eine Reparatur nun ein triftiger Grund ist, das müsste im Zweifel ein Richter entscheiden.
In Werkstätten werden für solche Arbeiten und Motortests ja extra Absauganlagen hinzugezogen.
Naja, mag sein das es mehr auf den gewerblichen Bereich zugeschnitten ist, aber im allgemeinen regelt es zumindest nicht den Schutz der Mitarbeiter, sondern den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen.
So einen hatten wir hier auch mal in der Wohnanlage bis aus Versehen einige Blumentöpfe auf ihn und Auto gefallen sind,dann war Ruhe! Reden brachte da nichts!!! Es ist ja alles mit Lärm und Abgasen verbunden und der Gute wollte das nicht Einsehen und der Vermieter auch nicht!
Hallo,
ich würde es durchaus für üblich halten, dass jemand sein Auto mal repariert. Das beschriebene Gebaren Deines Mitbewohners überschreitet jedoch einige Grenzen. Das fängt damit an, dass der Platz vor der Garage eigentlich immer Gemeinschaftseigentum ist.
Repariert er dort mal seinen eigenen Wagen, ist sicher nichts dagegen einzuwenden, wenn er jedoch auch seinen Freundes- und Verwandtenkreis auf diesem "Territorium", mit seinen Freundschaftsdiensten zu Lasten der Mitbewohner "verwöhnt", dann geht das zu weit.
In seiner eigenen Garage (i.d.R. Teileigentum oder Teil des Sondereigentums) kann er grundsätzlich an seinem Auto reparieren soviel er will. Aber auch hier gibt es gewisse Grenzen. Die sind allein dann schon überschritten, wenn dadurch über das Übliche hinaus die Bewohner beeinträchtigt werden. Wenn regelmäßig Autos von Bekannten dort repariert werden, ist das klar der Fall.
Wenn er mal eine Notreparatur an seinem Auto hat, und die geht eben bis 22:00... ok, kann und muss man tolerrieren, aber sein Hobby so zu Lasten der MItbewohner? No-Go.
Es wäre durchaus möglich, bei der nächsten Eigentümerversammlung einen entsprechenden Beschlussantrag zu stellen; wenn die Mehrheit der Eigentürmer der Auffassung wäre, nur in Ausnahmefälle Reparaturen und dann auch nur des eigenen Wagens auf der Gemeinschaftsfläche vor den Garagen zuzulassen, dann wäre das für ihn rechtlich bindend.
Wenn Beeinträchtigungen wie beschrieben entstehen, kann man das als Wohnungseigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss sogar ganz, also auch in der Garage verbieten. (Kleine Wartungsarbeiten sicher nicht aber Reparaturen wie beschrieben schon!)
Selbst als Mieter könnte man dagegen vorgehen.
Vorschlag: Wenn Du Eigentümer bist, den Menschen ansprechen, er möge sich auf max. 20:00 beschränken und Lärm- und Abgasemmissionen doch bitte wenn irgend möglich unterlassen. Wenn das nicht hilft: Beschlussantrag (weiche Variante- kein Hof, nur eigenes Auto) für die nächste Versammlung stellen. Das wird sicher auch anderen missfallen - aber selbst bei Hartleibigkeit nicht gleich totales Reparaturerbot verlangen, das vergiftet nur unnötig das Hausklima und man hat keine "Reserve" mehr, dann notfalls die "zweite Stufe" zu zünden.
Bevor ich anfange, "auf den Putz zu hauen", möchte ich natürlich erst einmal Meinungen anderer einholen, also danke dafür.
Sollte diese Situation länger so bestehen, hätte ich das Thema als Punkt auf die Eigentümerversammlung gestellt. Dort kann sich besagter Mitbewohner (ebenfalls Eigentümer) zur Situation äußern. Auf der Eigentümerver-sammlung ist er bereits negativ aufgefallen durch Feierlichkeiten zu seinen Geburtstagen. ("Ich kündige die Feierlichkeiten schriftlich durch Aushang im Hausflur an, also habe ich auch das Recht zu feiern.")
Im Winter war es jetzt mit Reparaturen relativ ruhig und beschränkte sich auf Reifenwechsel, Wechsel von Kühlflüssigkeiten etc. Mal schauen, wie es jetzt zum Frühjahr weiter geht.
...meine Frau ist Inhaberin einer Hausverwaltung und ich befasse mich öfter mit solchen Themen. Das ist schon mehr als nur eine Meinung, mit etwas Recherche wirst Du sicher Urteile finden, die meine Thesen stützen.
Übrigens scheinst Du mir kein Streithansel zu sein, da helfe ich gern.
Arbeiten bei laufendem Motor sind eher selten, was man in jeder Autowerkstatt feststellen kann. Bitte ihn doch mal, diese zu reduzieren und alle haben ihren Frieden.
Darf er sicher nicht, schon gar nicht bei 22h.
Die sind zum Schutz der Mitarbeiter, und nicht zur Lärmminderung.