Wieviel Abstand muss ich von einem Gebäude zu einem Strommast auf dem Grundstück halten?

4 Antworten

Ohne Baugenehmigung? Woher weißt Du das?

WG1973 
Beitragsersteller
 18.02.2012, 19:13

Das hat der Nachbar selber gesagt. Wir haben mit ihm gesprochen.

Seehausen  19.02.2012, 10:04
@WG1973

Die Bauaufsicht weiß, dass Abstände eingehalten werden müssen, aber nicht wie viel im Einzelfall. Deshalb muss sie immer dazu den Eigentümer der Stromleitung fragen.

Wenn das Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist, muss sich der Bauherr darum selber kümmern!

Da gibt es Sicherheitsvorschriften in Abhängigkeit von der Stromspannung. Zuständig ist der Eigentümer der Stromleitung, wer das ist kann Dir hier niemand sagen.

Die Bauaufsicht würde auch nur den Eigentümer der Leitung fragen.

Was baut denn der Nachbar? Und wieso bist Du von der Baumaßnahme betroffen? Das ginge Dich erst etwas an, wenn der Grenmzabstsand von min. 3m unterschritten würde.

WG1973 
Beitragsersteller
 18.02.2012, 20:55

Also Nachbar muss man dem Bauvorhaben zustimmen. Zumindest ist das bei uns in Bayern so. Grenzabstand von mind. 3 Metern? Ich hab doch geschrieben, dass der Abstand 20 cm ist. 20 cm zum Mast und zum Zaun. Der Zaun zu meinem Grundstück. Hast du in Mathe nicht aufgepasst?

Terezza  19.02.2012, 00:17
@WG1973

warum bist du so sicher, daß baubehörden solche vorschriften nicht kennen?

Seehausen  19.02.2012, 10:04
@Terezza

Die Bauaufsicht weiß, dass Abstände eingehalten werden müssen, aber nicht wie viel im Einzelfall. Deshalb muss sie immer dazu den Eigentümer der Stromleitung fragen.

Wenn das Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist, muss sich der Bauherr darum selber kümmern!

Hallo WG1973,

wenn Du dich mit deinem Nachbarn vertragen willst würde ich bei den Behörden nicht so konkret nachfragen. Sonst könnte daraus eine Nachforschung werden, wenn dann dein Nachbar sein Bauwerk wieder entfernen muss kann das sein das er nachtagend ist. Würd ich mir überlegen! Zum Bauwerk selbst: wenn keine Baulast für den Mast ins Baulastenverzeichnis eingetragen ist (und das würdest du wissen weil es auch in deinem Baulastenverzeichnis stehen würde) hat dein Nachbar wohl recht. Er dürfte ein genehmigungsfreies Bauwerk bis an den Mast bauen. Allerdings hast du eingeschränkt mitzureden ob er dichter als drei Meter an deine Grenze baut, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Baurecht_%28Deutschland%29#Verpflichtungsrechtsbehelfe

Vertragt euch sonst wirds anstrengend

frag bei der zuständigen baubehörde oder beim stromlieferanten nach.

Seehausen  18.02.2012, 20:48

Weder die Baubehörde noch der Stromlieferant sind zuständig, sondern nur der Eigentümer der Leitung. Kann, aber muss nicht mit dem Stromlieferanten identisch sein.

Terezza  19.02.2012, 00:16
@Seehausen

ja, aber beide könnten wissen, wie die abstände sein müssen.

Seehausen  19.02.2012, 10:04
@Terezza

Die Bauaufsicht weiß, dass Abstände eingehalten werden müssen, aber nicht wie viel im Einzelfall. Deshalb muss sie immer dazu den Eigentümer der Stromleitung fragen.

Wenn das Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist, muss sich der Bauherr darum selber kümmern!