Wieviel Abstand muss ich von einem Gebäude zu einem Strommast auf dem Grundstück halten?
Am Zaun, aber auf dem Grundstück des Nachbarn, steht ein Strommast/Lichtmast (so einer mit einer Holzsäule, also kein großer mit Eisengerippe). Mein Nachbar baut gerade ohne Baugenehmigung ein Nebengebäude mit einem Abstand von 20 cm an diesen Masten. Er behauptet auch noch, dass er sogar bis an den Mast bauen dürfe. Ich frage mich, ob man da nicht Abstand halten muss und vor allem wie viel? Ich habe schon rumgegoogelt, finde aber nichts passendes. Weiß jemand Rat oder wen ich da fragen soll?
4 Antworten
Ohne Baugenehmigung? Woher weißt Du das?
Die Bauaufsicht weiß, dass Abstände eingehalten werden müssen, aber nicht wie viel im Einzelfall. Deshalb muss sie immer dazu den Eigentümer der Stromleitung fragen.
Wenn das Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist, muss sich der Bauherr darum selber kümmern!
Da gibt es Sicherheitsvorschriften in Abhängigkeit von der Stromspannung. Zuständig ist der Eigentümer der Stromleitung, wer das ist kann Dir hier niemand sagen.
Die Bauaufsicht würde auch nur den Eigentümer der Leitung fragen.
Was baut denn der Nachbar? Und wieso bist Du von der Baumaßnahme betroffen? Das ginge Dich erst etwas an, wenn der Grenmzabstsand von min. 3m unterschritten würde.
Also Nachbar muss man dem Bauvorhaben zustimmen. Zumindest ist das bei uns in Bayern so. Grenzabstand von mind. 3 Metern? Ich hab doch geschrieben, dass der Abstand 20 cm ist. 20 cm zum Mast und zum Zaun. Der Zaun zu meinem Grundstück. Hast du in Mathe nicht aufgepasst?
warum bist du so sicher, daß baubehörden solche vorschriften nicht kennen?
Die Bauaufsicht weiß, dass Abstände eingehalten werden müssen, aber nicht wie viel im Einzelfall. Deshalb muss sie immer dazu den Eigentümer der Stromleitung fragen.
Wenn das Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist, muss sich der Bauherr darum selber kümmern!
Hallo WG1973,
wenn Du dich mit deinem Nachbarn vertragen willst würde ich bei den Behörden nicht so konkret nachfragen. Sonst könnte daraus eine Nachforschung werden, wenn dann dein Nachbar sein Bauwerk wieder entfernen muss kann das sein das er nachtagend ist. Würd ich mir überlegen! Zum Bauwerk selbst: wenn keine Baulast für den Mast ins Baulastenverzeichnis eingetragen ist (und das würdest du wissen weil es auch in deinem Baulastenverzeichnis stehen würde) hat dein Nachbar wohl recht. Er dürfte ein genehmigungsfreies Bauwerk bis an den Mast bauen. Allerdings hast du eingeschränkt mitzureden ob er dichter als drei Meter an deine Grenze baut, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Baurecht_%28Deutschland%29#Verpflichtungsrechtsbehelfe
Vertragt euch sonst wirds anstrengend
frag bei der zuständigen baubehörde oder beim stromlieferanten nach.
Weder die Baubehörde noch der Stromlieferant sind zuständig, sondern nur der Eigentümer der Leitung. Kann, aber muss nicht mit dem Stromlieferanten identisch sein.
ja, aber beide könnten wissen, wie die abstände sein müssen.
Die Bauaufsicht weiß, dass Abstände eingehalten werden müssen, aber nicht wie viel im Einzelfall. Deshalb muss sie immer dazu den Eigentümer der Stromleitung fragen.
Wenn das Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist, muss sich der Bauherr darum selber kümmern!
Das hat der Nachbar selber gesagt. Wir haben mit ihm gesprochen.