Wieviel Dachfläche ist erlaubt?
Hallo zusammen
Wir haben rumänische Nachbarn mit Hobbyschafzucht, die einfach nicht aufhören irgendwelche Sachen zu bauen. Hier ein Anbau dort ein Schupfen, da ein Dach. Sie sammeln immer irgendwas im Sperrmüll und bauen damit Überdachungen. Da verstauen sie fast wie Messies alles mögliche Zeug. Mittlerweile haben die schon 80% ihres 700m² Grunds mit Brettern und Dachpappe abgedeckt. Sie rücken immer näher an unsere Grenze, sind aber noch 3 m entfernt davon…. Neulich dachte ich, jetzt haben sie alles mal fertig, nö…. Sie haben ein altes Schrebergartenhaus gefunden und dies prompt auch noch in ihren Garten gebaut. Die Oma soll dort einziehen…. Haha, kein Witz! Andere Nachbarn haben sich schon vergeblich bei unserem Dorfmeister beschwert. Der war dort und sagte nur: Schön ist es nicht aber auch nicht genehmigungspflichtig, da vorwiegend Dachpappe und Holz verwendet werden. Schön das das so ist, denn jeden Winter kracht so ein Kunstwerk zusammen oder bei Sturm und Regen fliegt schon mal ein Teil zu uns rüber. Es ist extrem Stümperhaft gemacht und es hört nie auf mehr zu werden. Sein Haus verkommt und schimmelt an allen Ecken…. Er hat mittlerweile vier Schornsteine an seinen Räumlichkeiten die uns sporadisch die Luft verpestet. Er heizt nur mit Holz….
Gibt es denn niemanden der ihm sagen kann: Halt, so nicht? Ist es wirklich so, dass man einfach alles ab 3m Grenze abdecken kann ohne gegen eine Bauvorschrift zu verstoßen?
Besten Dank Simon
10 Antworten
Die Ortssatzung gibt darüber Auskunft. Jedes Bundesland hat seine eigenen Baugesetze, die diese Ortssatzungen beeinflussen. Sollten die Bestimmungen nicht ausreichen, um der Bauwut des Nachbarn Einhalt zu gebieten, kann nur die Hygiene zu rate gezogen werden. Ob die unansehnliche Ansicht stört, hängt wiederum davon ab, ob der Ort ein Touristenmagnet, oder nur eine Klitsche hinterm Wald ist. Der Bürgermeister müsste die Sache einschätzen und richtig darüber entscheiden.
Dann müsste das Ordnungsamt ein Interesse an eine saubere Umgebung haben, denn hier haben ja die Vorbeifahrenden einen Anblick, der ihren Augen auch nicht bekömmlich ist.
Da hilft nur ein Besuch beim Ordnungsamt. Wenn der Dorfrat nicht eingreift, dann die Stadt oder der Landkreis. Es gibt ganz klare Regeln über die Bebauung. Auch wenn ein Gebilde nur aus Holz und Dachpappe besteht, ist es ein Gebäude. Und wenn da wer drin wohnen will, erst recht. Da die Oma nicht erfrieren möchte, wird sie wohl einen Ofen haben wollen und das ist in einem Gartenhaus auf keinen Fall erlaubt.
Unsere Nachbarn bemühen schon die Obrigkeit, wenn um 19:05 Uhr noch ein Rasenmäher zu hören ist.
Gibt es denn niemanden der ihm sagen kann: Halt, so nicht? warum sagst du es nicht?
schuppen und nebengebäude, stallungen usw. sind je nach bundesland mit unterschiedlichen kubikmeterbeschränkungen ohne genehmigung zulässig. die grundfächenzahl für versiegelte (weil überbaute oder befestigte) grundstücksfläche wird entweder durch vorgaben im bebauungsplan oder durch anpassund an die unmittelbar umgebende bebauung begrenzt. in deinem konkreten fall würde ich die zuständige baubehörde kontaktieren und um auskunft beten, welche bauvorschriften bei deinem nachbarn greifen.
Die meisten Antworten sind Unsinn.
Nach Bauplanungsrecht darf man nur so viel Grundstücksfläche überbauen wie in einem Bebauungsplan zugelassen oder sich aus der umliegenden Bebauung ergibt.
Und das auch nur dann, wenn die Gebäude baurechtlich zulässig sind.
Zuständig ist die Bauaufsicht, niemand sonst. Auch nicht die Nachbarn. Diese können aber die Bauaufsicht informieren, die dann eingreifen muss
Ich würde uns eher in eine Hinterwaldklitsche einordnen. Unsere Grundstücke sind aber direkt an der Bundesstrasse.