Garage mit Keller - Baugenehmigung nötig?
Hallo Allerseits, wir wollen eine Garage mit Keller bauen. Dazu soll unsere momentane Doppelgarage abgerissen werden. Der Neubau grenzt, wie die alte auch, an die Grenze unserer Nachbarn, überschreitet aber nicht 9 m Länge. Auch werden alle Vorgaben (Höhe im mittel 3 m, Fläche < 50 m2) eingehalten, damit keine Genehmigung für eine herkömmliche Garage nötig ist. Nun möchten wir aber einen Keller darunter, was wohl etwas exotisch ist aber für uns definitiv nötig. Der Keller soll ausschließlich zur Lagerung dienen. Ist in diesem Fall nun eine Baugenehmigung vom Amt nötig? Unsere Informationen diesbezüglich sind sehr widersprüchlich. Daher diese Anfrage hier. Um Sicher zu gehen, benötigen wie auch etwas "Handfestes" etwa ein Gesetzestext oder ein Richterspruch.
Vielen Dank im Voraus!
Fam. Böhme
2 Antworten
Für jeden Bauvorgang der eine bestimmte Fläche überschreitet ist eine Baugenehmigung notwendig. Für eine einfache Doppelgarage ist dies nicht erforderlich. Allerdings wenn ihr die Garage unterkellern wollt, müsst ihr dafür bei der Gemeinde einen Bauantrag einreichen.
Die Gemeinde muss nun mal Info über alle größeren Änderungen des Bauplans, welche beim ersten Bau des Hauses und den Garagen eingereicht wurde informiert werden.
Unsinn! Wer nichts weiss sollte auch nichts sagen!
So leider nicht ganz richtig. Auch für eine Garage ist ein Bauantrag notwendig.
Zunächst ist in der Landesbauordnung nachzuschauen, welche Gebäude unter welchen Bedingungen in der Abstandsfläche zulässig sind. Diese Regelungen sind in jedem Land verschieden.
Wenn die in der LBO festgeschriebenen Masse für eine Garage eingehalten werden darf diese Garage auch an der Grundstücksgrenze einen Keller erhalten, denn unterirdische bauliche Anlager erfordern keine Abstandsfläche.
Die in der Abstandsfläche zulässigen Garagen sind in manchen Bundelsändern unter bestimmten Voraussetzungen baugenehmigungsfrei; auch das kann nicht generell beantwortet werden.
Aber: Immer sind die privaten Rechte des Nachbarn zu beachten; insbesondere während der Bauzeit. Er kann z.B. das Betreten seines Grundstückes ver- bzw. behindern!