Wieso ist im Versammlungsgesetz (VersG) bei Geldbußen und Geldstrafen noch die Rede von Deutsche Mark - Siehe § 29 und § 29a?

3 Antworten

offenbar gibt es Gesetze, die seither niemand bearbeitet hat.

Jede Änderung müsste ja im Bundestag zur Abstimmung gebracht werden. Und wenn es nur die Umrechnung Euro/DM ist, das kann jedes Gericht auch ohne Änderung des Gesetzes.

Kleosa 
Beitragsersteller
 17.01.2021, 16:44

stimmt schon, die kommen mit der Aktualität nicht hinterher … einfach zu viel zu tun, zu viele Rechtsquellen …

Weil anscheinend der Bundestag bisher keine Neufassung dieser Paragraphen beschlossen hat.

Da das Verhältnis zwischen Euro und DM aber mit 1 Euro = 1,95583 DM klar definiert ist, ist das kein Problem.

Kann man doch umrechnen. 1:1,95

Kleosa 
Beitragsersteller
 18.01.2021, 14:48

dein Kommentar ist überflüssig, hat schon über 1 Stunde einer eher und genauer geschrieben