Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in Österreich?
Hallo an alle zusammen!
Der Fall ist der: ich schlafe sehr schlecht und das schon über Monate. Jedenfalls habe ich dann im Internet recherchiert um ein geeignetes Medikament gegen meine Schlafstörung zu finden. Gefunden habe ich dann auch eines und dieses über eine Internet Apotheke bestellt. Nun ist mir vom österreichischen Zollamt ein eingeschriebener Brief zugestellt worden. In diesem wird mir ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Ich kann die Sendung auch nicht einfach nicht annehmen. Da dann eine Anzeige gegen mich erstattet wird. Es handelt sich bei dem Medikament um 100 Tabletten Zopiclone. Meine Frage ist nun: Wie soll ich am besten vorgehen damit ich da nun möglichst straffrei davon kommen?
Vielen Dank im Voraus!
Lg Peter
PS: dieses Hinweisblatt lag bei
Hinweisblatt
Betreffend die Einfuhr von Arzneimittel Gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 BGBl I Nr. 719/2010 (AWEG 2010)
Sehr geehrter Postkunde!
Für Sie ist eine Postsendung eingelangt, in welcher laut Zollbehörde offensichtlich Arzneiwaren enthalten sind. Sie werden darauf hingewiesen, dass gemäß § 17 Absatz Abs.) 1 AWEG 2010 der Bezug von Arzneiwaren, die von Privatpersonen im Fernabsatz (Abschluss eines Vertrages unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie zum Beispiel Telefon oder Internet) bestellt wurden, verboten ist.
Neben anderen Ausnahmen ist die Einfuhr von Arzneiwaren nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Z 2 AWEG 2010 iVm § 8 Abs 1 Z 2 AMG dann möglich, wenn eine Bescheinigung eines im Inland zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arztes beigebracht wird, dass die Arzneimitteispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen und verfügbaren Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erzielt werden kann. Sie werden daher aufgefordert, eine diesbezügliche Bescheinigung oder entsprechende Nachweise für das Vorliegen einer Ausnahmebestimmung des § 11 AWEG 2010 binnen einer Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Aufforderung gemäß § 19 Abs. 1 AWEG beizubringen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen wird die Verwaltungsübertretung gemäß § 21 AWEG 2010 mit Organstrafverfügung gemäß § 34 Abs. 2, 2. Satz Zollrecht-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 50 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) geahndet oder Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.
1 Antwort
Bring ein Rezept eines Doktors, dann wirds weniger heftig!
Also zum Arzt und ein Rezept ausstellen lassen für dieses Medikament. Dieses dann zum Zoll und dann hast du wohl nur noch das Problem, dass aus dem Ausland und nicht in Österreich selbst gekauft zu haben.
Gibts das Medikament gar nicht in Österreich wäre das noch besser, wenn aber doch dann könntest du höchstens noch über den günstigeren Preis argumentieren.
Und natürlich kannst da nicht mehr die "Annahme verweigern"- wär ja noch schöner, dann würde sdich jeder sein Koks aus Holland heimschicken lassen und wenns aufgehalten wird einfach die Annahme verweigern und neu probieren.
Übrigens ist Zopriclone für einen Zeitraum von 10 Tagen einzusetzen, was machst du mit einer 100er Packung?
Probiers mit Melatonin, das ist ein Stoff den der Körper selbst produziert und den man nicht überdosieren kann..
Wichtig ist immer fpdass du Dunkrlheit hast und zur Ruhe kommst! Sonst weird das nie was..
Das kann man sogar lernen, auch ganz ohne Mittel schnell einzuschlafen:
https://www.fitbook.de/mind-body/mit-diesem-trick-soll-jeder-in-zwei-minuten-einschlafen-koennen
https://www.harpersbazaar.de/beauty/einschlafen-zwei-minuten
Alles besser als sich die Leber zu versauen, den Geschmacksinn oder das Gedächntis zu verlieren. Von den Entzugserscherinungen beim absetzen mal ganz zu schweigen..
Danke für die Tips!!! Ich werde sie alle probieren!!!
Naja weniger wollten sie mir nicht verkaufen. Sie haben halt gesagt dann wirds für mich günstiger. Zopiclon wird in Österreich schon verschrieben. Es heißt bei uns aber Somnal. Mir war auch klar das das Medikament Rezeptpflichtig ist. Ich wollte es mir aber ersparen bei irgend einem Arzt um das Medikament zu betteln. Wie gesagt schlafe ich fast gar nicht. Wenn man dann voll berufstätig ist können die Arbeitstage seeeeehr anstrengend werden. Wenn man sich so fühlt wie ich im moment geht man auch solche risiken ein.