Kann ich die Jamaikanische Staatsbürgerschaft annehmen, ohne die deutsche zu verlieren?
Hallo zusammen, Ich habe eine sehr dringende Frage, die genauste Kenntnisse erfordert und kein Halbwissen. Im Voraus bedanke ich mich schon ein mal für die qualifizierten Antworten :).
Es geht um eine Doppelstaatsbürgerschaft. Ich bin jetzt 20 Jahre alt und wurde in Deutschland geboren. Meine Mutter ist Deutsche und mein Vater ist gebürtiger Jamaikaner (aber inzwischen eingebürgert). Ich hatte bis zu etwa meinem 6.Lebensjahr sowohl die deutsche, als auch die jamaikanische Staatsbürgerschaft. Nach meinem 6.Lebensjahr verfiel die Gültigkeit meines jamaikanischen Passes und seit dem besitze ich nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit. Nun würde ich gerne die jamaikanische Staatsangehörigkeit annehmen, ohne die deutsche zu verlieren. Meine Frage: Ist das möglich und wenn ja, müsste ich dann nach Jamaika reisen und den Pass dort beantragen?
Zur Info: ich fühle mich beiden Ländern sehr vebunden und denke, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft meine Länderzugehörigkeit, bzw. mein Zugehörigkeitsgefühl am besten widerspiegeln würde. Zudem treibe ich erfolgreich Sport und würde den Sport gerne für die jamaikanische Nationalmannschaft betreiben (und das nicht weil ich nicht für Deutschland spielen würde, sondern weil das sportliche Niveau nicht ganz so anspruchsvoll wie das der Deutschen ist).
Vielen dank für die - ich wiederhole mich gern- qualifizierten Antworten :)
4 Antworten
Hallo, nein das ist leider nicht möglich und in Deutschland verboten. In D kann man nur doppelte Staatsbürgerschaften haben bis 18 Jahre. Danach nicht mehr, es gibt in Deutschland nur eine Ausnahme, das sind die Deutschen und Israelis. Das sind die einzigen die eine doppelte Staatsbürgerschaft nach ihrem 18 ten Lebensjahr in Deutschland haben können. Das kannst aber auch ganz leicht Googeln solche Gesetzlichen Fragen. Ich hoffe aber doch das ich Dir etwas helfen konnte. http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/7505/
Sorry sollte das wichtigste noch hinzufügen, es ist nur nicht möglich wenn Du eingebürgert worden bist.
Danke FataMorgana2010 habe auch gerade gesehen das ich das wichtigste vergessen haben dazu zu schreiben. Aber vielleicht weißt Du was aus eigener Erfahrung? Ich habe diese Probleme (G"tt sei dank) nicht! Das ist auch ein ganz schweres Thema wo man zig Gesetze kennen muß. Am besten der Fragesteller läßt sich beraten.
Alle Fragen kann ich Dir nicht beantworten. Aber zunächst einmal zur Klärung: Du schreibst, dass nach deinem 6. Lebensjahr dein jamaikanischer Pass ungültig wurde und dass du daher seitdem die jamaikanische Staatsbürgerschaft nicht mehr besitzt. Allein das Ablaufen eines Passes bedeutet aber nicht, dass Du die Staatsbürgerschaft nicht mehr besitzt (dann hätte ich meine deutsche Staatsangehörigkeit auch schon ein paar mal verloren...) - der Pass ist ja nur das Dokument, in der Sache ändert sich ja nix dadurch. Es kann also durchaus sein, dass Du beide Staatsangehörigkeiten noch hast und du nur einen neuen Pass brauchst. Den sollte Dir die Botschaft in Berlin ausstellen können.
Wenn du die jam. Staatsangehörigkeit aber wirklich nicht mehr hast, ist es prinzipiell möglich, sie wieder zu beantragen. Bevor du das aber tust, musst Du dir UNBEDINGT eine Beibehaltungsgenehmigung seitens der deutschen Behörden ausstellen lassen. Hast du diese Genehmigung nicht und bekommst die jamaikanische Staatsangehörigkeit (zurück oder neu), verlierst du automatisch die deutsche. Um diese Beibehaltungsgenehmigung ausstellen zu lassen, musst Du begründen, warum du beide Staatsangehörigkeiten brauchst - und zwar konkret, d. h. du musst insbesondere darlegen, dass du ganz konkret Nachteile hast, wenn du sie nicht bekommst (also: "ich möchte irgendwann mal in der Nationalmannschaft spielen" reicht eher nicht, "ich habe ein konkretes Angebot" reicht eher schon). Dann kannst Du die Staatsangehörigkeit in Jamaica beantragen. Dazu gibt es wohl zwei Verfahren: das eine gilt für diejenigen, die in Jamaica leben (12 Monate dauernder Aufenthalt, davor innerhalb von 7 Jahren mindestens 4 Jahre - das dürfte für dich so nicht in Frage kommen, oder?), das andere ist ein Verfahren für diejenigen, die bereits schon mal die jam. Staatsangehörigkeit hatten, das ist einfacher, hängt aber von den genauen Umständen deiner Geschichte ab - und die kenn ich nicht, das kann dir nur die Botschaft genau auseinanderpflücken. Viel Glück!
Hallo
Das Staatsbürgerschaftsrecht ist "recht" kompliziert und durchsetzt von Ausnahmen und dazu ergehenden Änderungen.
Nützlicher als Meinungen aus so einem Forum wie diesem wäre Dir sicher eine verbindliche Auskunft durch das Bundesinnenministerium. Das solltest Du dazu mit einer eindeutigen Frage direkt anschreiben.
Falls Du dazu ausweichende Angaben erhältst, wiederhole die Anfrage und berufe Dich auch auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Schau mal was ich da noch gefunden habe: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/doppeltestaatsangehoerigkeitmehrstaatigkeitweiterestag_besitzen.html?nn=271632
Nein, das ist so nicht richtig. Es gibt seit 2007 die Möglichkeit, mit einer Beibehaltungsgenehmigung auch eine doppelte Staatsangehörigkeit zu erreichen.