Weshalb muss man mit dem deutschen Pass nach Deutschland einreisen als Doppelbürger?
Guten Abend
Kann mir jemand erklären, weshalb man als Doppelbürger (CH & DE) mit dem deutschen Pass nach Deutschland einreisen muss wenn man in der Schweiz wohnt und genauso auch den schweizer Pass hat?
Dies wurde beim Erneuern des deutschen Passes auf der Botschaft in Bern so kommuniziert.
Durch Googeln habe ich keine Erklärung gefunden, nur den Hinweis, dass man sich als deutscher Doppelbürger generell mit dem deutschen Pass den deutschen Behörden gegenüber ausweisen muss.
Weiss jemand, weshalb das so ist und auf welchem Gesetzesartikel dies beruht?
2 Antworten
Das laesst sich aus dem Personalausweisgesetz § 1 Abs. 1 ableiten: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen."
Mit "Ausweis" ist natuerlich ein Ausweis im Sinne des Personalausweisgesetzes gemeint, also ein deutscher Personalausweis oder ein deutscher Reisepass.
Weil man in Deutschland als Deutscher sich als solcher ausweisen muss und als solcher von deutschen Behörden zu behandeln ist.
Ein Deutscher ist in Deutschland kein Ausländer. Auch dann nicht, wenn er nicht in Deutschland wohnt und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.