Wiederspruch einlegen bei nicht bestandener Altenpflegeexamen Nachprüfung!
Hat jemand Erfahrungen mit Wiedersprüche gegen ein nicht bestehen von einer Altenpflegeexamen Nachprüfung (praktisch 2 mal durch gefallen). Gründe die ich angeben möchte--> Der Träger der praktischen Ausbildung setzt pädagogisch geeignete Fachkräfte gemäß § 2 Absatz 2 AltPflAPrV ein, die die Praxisanleitung der Schülerinnen und Schüler wahrnehmen. Dies war bei mir nicht der Fall, ich hatte die Schule drüber informiert leider ohne Erfolg. Desweiteren waren Materialien nicht vorhanden wie z.B. Verbandsmaterialien für einen WV. Keine Fairenbedingungen im Bezug auf die Rahmengestaltung meiner praktischen Ausbildung. usw. Habe da noch andere Gründe aber das würde hier den Rahmen sprengen. Also meine Frage nochmal--> hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen bzw. besteht überhaupt eine Chance auf Erfolg?
4 Antworten
Wenn schon - dann würde ich einen Widerspruch einlegen - und keinen Wiederspruch !
Ob es aber überhaupt Sinn macht - ist schwer zu sagen.
Lass dich am besten rechtlich beraten. Ein RA kann dir mit Sicherheit sagen - ob da noch eine Chance besteht - und ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.
sry, natürlich widerspruch :)
Hay wenn die Schule oder Betrieb nicht stimmen kann man gegen das Durchfallen nichts machen ich z. b hatte in meinen Einsätzen nur Einsen und was hat mir geholfen nichts den meine Seminarleitung hat mich extra durchfallen lassen das war sehr hart ich hab sogar die Prüfungsaufzeichnungen meinem Experten geschickt der meinte ich hätte nicht durchfallen dürfen bei der ersten Prüfung aber Widerspruch einlegen ging nicht weil man meiner Mutter gedroht hat sie würde gekündigt sollte ich rechtlich dagegen vorgehen also kann ich jetzt nur da sitzen und nichts machen diese Leute sitzen leider am längeren Hebel :( in der Pflege geht es nur um Sympathie mögen die dich nicht hast du schlechte Karten :( mach dir nicht die mühe kostet nur Kraft und viele tränen
Es tut mir leid Toralff,, aber wenn man zweimal auch noch durch die praktische Prüfung in der Altenpflege fällt, ist da einiges schief gelaufen. Dir musste doch von Anfang an klar sein, dass man vorher schon weiß was geprüft wird. Du hättest selbst dafür sorgen müssen, dass all dies bereit liegt wenn die Prüfer kommen.
Du wirst ja auch gelernt haben, dass man in der Altenpflege eigenverantwortlich arbeitet, und das nicht nur in den Prüfungen.Aber ich denke, dass deine WBL also die Wohnbereichsleitung auch Sorge tragen sollte, dass du alles vor findest was du am Prüfungstag brauchst, denn sie ist ja für ihre Schüler verantwortlich.
So leid es mir tut, ich denke du wirst auch in Zukunft schlechte Karten haben, wenn du dich in einem anderen Haus bewirbst und die oben genannten Gründe vorträgst warum du zwei Mal durch die Prüfung gefallen bist.
Glaube mir, die wenigsten Heime werden für deine Gründe Verständnis zeigen, und du wirst es schwer haben dann einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
das problem war aber das der wv der gemacht werden sollte nicht vorhanden war, die wunde der kleintin hatte sich 2 tage vor der prüfung ergeben und der arzt war am späten nachmittag vor dem tag der prüfung da und hat nen rezept dagelassen aber da hatte ich schon feierabend...der arzt hatte einen schutzverband rum gemacht, den die klientin sich leider frühs abgemacht hatte und dann saß sie da... was bitte soll man in so einer situation machen... ich finde sowas muss vom betrieb abgesichert sein... desweiteren habe ich ja schriftlich sowie mündlich beim ersten mal bestanden gehabt... aber meine eigtl frage wurde hiermit ja leider nicht beantwortet... das man sehr geringe chancen hatte bis garkeine ist mir bewußt... mir gings hier um erfahrungsaustausch bezüglich widerspruch einlegen...
Das bringt dich nicht weiter. Kostet nur eine Menge Geld und bringt Ärger. Wenn die praktische Ausbildung nicht OK ist muß du dich sofort, zu Beginn der Ausbildung, darum kümmern nicht erst wenn du die Prüfung versemmelt hast.