Wie lange muss eine Klausur vorher angekündigt sein in Schleswig-Holstein?
Hallo,
Mein Mathelehrer hat uns am Freitag den 12.06.15 gesagt, dass wir am Montag den 15.06.15 eine Klausur schreiben.
Nun meine Frage: ist dies eigentlich erlaubt?
5 Antworten
Natürlich, theoretisch muss das gar nicht angekündigt werden.
Dieses habe ich ebenfalls auf gute Frage gelesen: Nach der mecklenburgischen Prüfungsverordnung für Sekundarstufe II/Oberstufe, AbiPrüfVO MV in §5 "Leistungsnachweise" Abs. 3: Klausuren müssen 5 Unterrichtstage vorher ankündigt werden. Ist doch merkwürdig oder?
Laut Schulgesetz gibts in Schleswig Holstein aber eben keine Frist...
Also bei uns hieß es immer eine Woche vorher
Also bei uns heißt es immer, dass es eine Woche vorher angesagt werden muss, gehe allerding auch nicht in Schleswig Holstein zur Schule :/ Ist aber echt blöd, wenn das so kurz vorher erst angkündigt wird. Vielleicht könnt ihr als Klasse ja nochmal mit dem Lehrer reden.. oder eine ander Möglichkeit wäre, dass die Klassensprecher ihm, im Namen der gesamten Klasse, eine E-Mail schreiben könnten? Ich wünsche dir auf jeden Fall ganz viel Glück!!
Ja...
Dieses habe ich ebenfalls auf gute Frage gelesen: Nach der mecklenburgischen Prüfungsverordnung für Sekundarstufe II/Oberstufe, AbiPrüfVO MV in §5 "Leistungsnachweise" Abs. 3: Klausuren müssen 5 Unterrichtstage vorher ankündigt werden. Ist doch merkwürdig oder?
Dann geh nach Mecklenburg Vorpommern... Merkwürdig, oder?
Es wäre übrigens sinnvoller die Zeit fürs Lernen zu verwenden anstatt nach Wegen zu suchen wie man sich vorm Lehrer blamieren kann. Frei nach dem Motto "Aber sie dürfen die Klausur heute gar nicht schreiben..."
Glaub mir, dein Lehrer ist darüber informiert wann er eine Klausur schreiben darf und wann nicht...
Der Lehrer verarscht euch nur.
Natürlich müssen Klassenarbeiten angekündigt werden, zumindest am Gymnasium. Ich denke in den meisten Bundesländern ist die Frist eine Woche.