Wiederkehrende Ausbaubeitrag in Nebenkostenabrechnung! Ist das richtig?
Hallo Leute, habe seit 11 Jahren das erste Mal den Steuerbescheid meines Vermieters, betreff meinem gemieteten Haus zu Gesicht bekommen. Jetzt steht da was von "wiederkehrendem Ausbaubeitrag". Kann das als Nebenkosten mir berechnet werden?
4 Antworten
Anlieger einer Straße werden zu so genannten wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenbau herangezogen. Das nennt man auch wiederkehrender Ausbaubeitrag.
Ich bin aber echt am zweifeln, ob das in die Nebenkostenabrechnung für die Mieter gehört! Da würde ich mal einen Spezialisten nachfragen. Entweder beim Mieterbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht. Wenn das nicht in die Abrechnung gehört, hättest du eben auch Rückforderungsansprüche für die letzten 3 Jahre gegen deinen Vermieter. Das kann sich also lohnen.
Das sind keine Betriebskosten und hat dementsprechend nix in der Abrechnung zu suchen. Diese Kosten sind allein vom Vermieter zu tragen.
wieso liest du den Steuerbescheid deines Vermieters? Nebenkosten sind normalerweise ganz klar geregelt. (Infos per Google) Und wenn du bisher mit diesen "Kosten" nicht belastest wurdest, kannst du davon ausgehen, dass das eine Steuerangelegenheit deines Vermieters ist
"wiederkehrendem Ausbaubeitrag".
Steht dies genau so in deiner Nebenkosten Jahresabrechnung? Und wenn ja mit welchem Betrag.
Was für einen Steuerbescheid?
Der Einzige der was mit den Nebenkosten zu tun hat wäre der Grundsteuerbescheid.
genau DER
der Steuerbescheid war als Anlage bei meinen Nebenkosten und genau das ist das Problem: ich zahle wohl seit 11 jahren diesen beitrag mit.