Wiederholungstäter Geschwindigkeit und Abstand?
Hallo,
ich wurde heute leider geblitzt bei Tempo 100 mit 133 (Tachowert) - ich war mit meinen Gedanken komplett wo anderst und hab das dumme Schild nicht gesehen.. egal..
Folgendes: Mir wird mit Sicherheit 1 Punkt blühen. Als Wiederholungstäter zählt man bei 2x geblitzt ab 26km/h oder mehr innerhalb von einem Jahr. Das ist bei mir nicht der Fall, aber ist man auch Wiederholungstäter wenn man aufgrund einer Abstandsmessung vor 5 Monaten einen Punkt bekommen hat und jetzt eben der o.g. Punkt hinzukommt? Beim Thema Abstand wurde die Strafe schon erhöht weil ich 2 Eintragungen habe und es stand drin, dass beim nächsten mal Fahrverbot droht. Hat jemand Erfahrung damit ??
Gruß
3 Antworten
Hallo,
du hast das mit der Wiederholungstat schon ganz gut selbst erklärt.
Von daher gilt das nicht, wenn der erste Verstoß ein zu geringer Abstand und der zweite eine Geschwindigkeitsüberschreitung war.
Alles Weitere kommt jetzt aber auf deine zwei Eintragungen an und was da genau vorgefallen ist. War das auch wegen Abstand oder etwas ganz anderes?
Es kann also durchaus sein, dass dir diese Eintragungen auch jetzt bei der Geschwindigkeitsübertretung zum Verhängnis werden.
Viele Grüße
Michael
da stellt sich dann schon die Frage ob du charakterlich geeignet bist ein Auto zu fahren
... und wenn du dich nicht konzentrieren kannst
Schild übersehen, .... oder ne alte Oma .... kleines Kind
sicher nicht
nur stehe ich zu meinen Fehlern
und brauche kein Ausreden "dummes Schild"
2 Eintragungen, Drohung Fahrverbot , dann Abstandsstrafe ... jetzt zu schnell
da helfen auch keine Bibelzitate
2 Eintragungen, Drohung Fahrverbot , dann Abstandsstrafe ... jetzt zu schnell
Entweder habe ich die Frage nicht richtig gelesen, oder hier wird was künstlich aufgebauscht, damit es dramatischer klingt...
Und hier wird die Latte für die charakterliche Eignung sehr niedrig angesetzt... Erfüllst du die zu jedem Zeitpunkt immer selbst? Nie zu schnell, immer den korrekten Mindestabstand?
zitiere :
Beim Thema Abstand wurde die Strafe schon erhöht weil ich 2 Eintragungen habe und es stand drin, dass beim nächsten mal Fahrverbot droht.
und jetzt kommt das mit der Geschwindigkeit dazu
ich denke der hält sich grundsätzlich nicht an die Vorschriften
das dumme Schild nicht gesehen.. egal..
Das Schild war sicherlich nicht dumm.
Außerdem merkt man sehr wohl, ob man mit 100 oder mit 130 km/h unterwegs ist. Wenn nicht, muß man wohl schon sehr unkonzentriert sein.
ich seh schon... hier gibts nur hilfreiche Antworten
ich hab doch nicht gesagt, dass ich nicht gemerkt habe, dass ich zu schnell war? Ich hab nicht gesehen, dass auf 100 begrenzt wurde! Aber ich bin wohl der einzige Mensch mit Fehlern hier ;)
Gerne immer wieder!
Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein oder wie war das? ;)
Dann sind Sie ja sicher fehlerfreier Fahrschullehrer?