Ab wann gilt man als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?
Hallo,
wenn eine Ordnungswidrigkeit in Flensburg nicht mehr geführt bzw. eingetragen ist, gilt man dann wieder als Ersttäter? Werden die Vergehen noch anderweitig gespeichert?
In meinem Fall heißt das konkret, das ich vor 5,5 Jahren eine Alkoholfahrt mit 0,6 hatte. Zwischenzeitlich kamen 2 andere Vergehen hinzu. Das macht es kompliziert. Fakt ist, dass im VZR nur noch das letzte Vergehen (Handy) und ein Punkt vermerkt ist. Als ich diesmal mit 0,8 aufgehalten wurde, stellt sich mir nun die Frage ob ich als Ersttäter zähle, da in Flensburg die Eintragung mit dem Alkoholvergehen vor 5,5 Jahren bereits gelöscht ist.
Kann jemand Licht in die Sache bringen?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
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Was macht das für einen Unterschied ob du als "Ersttäter" bezeichnet wirst oder nicht? Was klar ist, ist das deine Straftat aus dem VZR gelöscht wurde und du dórt quasi bei"0" anfängst.
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Wie kann man mit Alkohol am Steuer erwischt worden sein, und trotzdem noch besoffen Auto fahren... Willst du saufen musst du laufen... ganz einfach... Das ist gefährlich wie Sau, nicht nur für dich sondern für andere...
Klare Ablehnung und nicht im geringsten Verständnis für dich...
...sagte LVD87 demjenigen, dessen Tochter von einem betrunken Autofahrer überfahren wurde, und der dann auch noch Fahrerflucht beging...
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten [auch Alkohol] bleiben 2 Jahre eingetragen, längstens aber 5 Jahre [wenn sie durch neue Eintragungen gehemmt werden]. Danach bleiben sie noch ein Jahr in der Überliegefrist.
Handelt es sich um einen Straftatbestand dann sind es 10 Jahre.
Der erste Alkohol-Verstoß ist also nicht mehr relevant wenn es eine OWi war.
Wenn das vor 5,5 Jahren eine Ordnungswidrigkeit war, wirst du keine Probleme damit haben, weil der Fall dann abgeschlossen ist...
Vor Gericht gilt, dass auch Vergehen nach Jahren noch hervorgekramt werden. Geht die Sache zum Gericht würde ich mich nicht wundern, wenn das der Staatsanwalt wieder rauskramt. Die Punkte in Flensburg werden zwar gelöscht, das hat aber nichts mit Deiner Akte zu tun.
Zum Glück suche ich hier nicht nach Verständnis sondern nach kompetenten Antworten. Es macht bezüglich der Strafe einen erheblichen Unterschied ob Erst- oder Wiederholungstäter. In beiden Sachen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Danke für deine Antwort Crack, sie bestätigt auch meine Sichtweise.
hier wurde nicht nach einem moralprediger gerufen