Wer bekommt das Knöllchen?

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Eine Verwarnung oder Anzeige wegen zu schnell fahren kann nur eine natürliche Person und daher keine Fahrschule bekommen. Es wird grundsätzlich der Fahrzeugführer geahndet. Das ist in dem von Dir beschriebenen Fall der Fahrlehrer. Der Fahrschüler hat die Kompetenz noch nicht, selbst Fehler zu machen, dafür ist er ja noch Schüler und verantwortlich für alles, während dieser Fahrten, ist der Fahrlehrer.

ventralis  29.05.2010, 01:54

Falsch immer der Halter und das kann auch eine Firma sein. Dazu steht im Anhörbogen das man den Fahrer benennen soll. Da der Fahrer aber Fahrschüler war müßte die Fahrschule diesen Fahrlehrer eintragen. Dies wird aber hier in der Regel (zumindest bei Fahrschulen) nicht gemacht die Firma bezahlt das Knöllchen und tritt evtl. selbst an den Fahrlehrer heran um dieses einzufordern.

Der Fahrlehrer resp. die Fahrschule als Halter des Fahrzeuges bekommt das Knöllchen. Nachdem der Fahrschüler nicht haftet - er hat ja keinen Führerschein - muß je nach Betrieb der Fahrlehrer oder die Fahrschule bezahlen. Zu einem Punkteverstoß wird es ja wohl nicht kommen, wenn der Fahrlehrer daneben sitzt. Spätestens vor der roten Ampel sollte er die Bremse reinhauen... Gruß, q.

romi66  15.03.2010, 15:42

Im Fließenden Verkehr gibt es keine Halterhaftung! Solang es keine Punkte gibt, ist es zwar theoretisch egal, wer die Strafe zahlt, aber spätestens bei Punkten MUSS der Fahrzeugführer ermittelt werden. Und das ist in diesem Fall rein rechtlich der Fahrlehrer.

Der Fahrlehrer - der ist rechtlich gesehen der Fahrzeugführer und voll verantwortlich.

Bekommt alles die Fahrschule, Fahrlehrer muss Punkte kassieren und Knöllchen selber tragen

Der Fahrzeugführer, im Falle der Ausbildung ist das der Fahrlehrer.