Ampelblitzer mit Hinterachse ausgelöst?
Guten Tag, ich hab eine noch Gelbe Ampel überfahren, zumindest war das das letzte was ich gesehen habe. Dann hats auch schon zwei mal geblitzt. Da ich noch in der Probezeit bin, geht mir seitdem nichts anderes mehr durch den Kopf, daher hab ich mich ein bisschen schlau gemacht. Im Internet stand, dass man einen ampelblitzer auch mit der Hinterachse auslösen kann. Ist das möglich? Ich fahre einen Ford Galaxy Bj. 2008 mit einer gesamtlänge von etwa 4,82m und einem Radstand von 2,85m. Würde mich, falls das der Fall sein sollte, auch ein Rotlichtverstoß betreffen? Wenn mein Kopf noch bei gelb drüber fährt, dann müsste das doch eigentlich auch als gelbe Ampel zählen, oder? Die Kosequenzen für einen Rotlichtverstoß sind ziemlich heftig: 2 Punkte, 200€ Bußgeld, Aufbauseminar, verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und 1 Monat Fahrverbot. Daher grübel ich die ganze Zeit...
Vielen Dank für eure Antworten
MfG
3 Antworten
unter 1 Sekunde
oder länger als 1 Sekunde ist entscheidend. Letzteres beinhaltet auch ein Fahrverbot.
Es blitzt 2 mal, 1 mal nur bei Haltlinienverstoß... zweiter Blitz, wenn man nicht angehalten hat.
Es blitzt immer 2 mal, der erste beim Haltlinienverstoß, der zweite un nachzuvollziehen OB man gehalten hat.
Ist das Auto noch vor der Schutzlinie für Fußgänger zu sehen Gild es weiterhin als Haltlinienverstoß (niedrige Strafe), wurde die Schutzlinie überfahren bzw das Auto ist gar nicht auf dem Bild zu sehen ist es ein Rotlichtverstoß (hohe Strafe).
Klar sollte man auch bei Gelb nicht mehr in die Ampel einfahren. Drum auch der Rotlichtverstoß der Dich jetzt wahrscheinlich treffen wird.
Schon mal davon gehört wenn der Prüfer das Rotlicht noch sieht ist man gleich durchgefallen, bei der Fahrprüfung, egal ob die Ampel noch gelb war als man sie genommen hat.
Es geht ja um das Kann. Nicht um das was er macht, also den Fahrlehrer fragen. es war halt 1978 als ich meine Fahrprüfung gemacht habe das der Fahrlehrer gesagt hat das es im Moment von den Prüfern sehr eng gesehen wird.
Ein Rotlichtverstoß ist es sobald die Ampel rot zeigt. In der 1. Sekunde wird er noch mit niedrigeren Strafen belegt. Ab 1 Sekunde mit höheren Strafen.
Keine Ahnung wie das im Bußgeldkatalog geneu heißt.
Daher grübel ich die ganze Zeit...
Na, dann wir Dir früher oder später wahrscheinlich einfallen, dass Gelb nicht dazu auffordert, aufs Gas zu treten um noch schnell über die Ampel zu kommen, sondern sich auf das Anhalten vorzubereiten.
Daher spielt es keine Rolle, an welche Signalfarbe Du Dich erinnerst, sondern welches Signal anstand, als die Haltelinie überfahren wurde.
Zumal es zweifelhaft ist, ob die Messanlage zwischen Vorder- und Hinterachse unterscheiden kann :-(
Gelb ist aber nur mit 15€ zu beanstanden und kein rotlichtverstoß, Daher frage ich ab wann genau es ein Rotlichtverstoß ist. Zudem hat mein Fahrlehrer immer gesagt, dass der Prüfer dann den Fahrlehrer fragt, was er gesehen hat und er schon ein paar Mal seine Fahrschüler gerettet hat, indem er gesagt hätte, das es noch gelb gewesen wäre...