Lipödem AU

2 Antworten

Hallo,

wenn man wegen einer Krankheit laut ärztlicher Bescheinigung arbeitsunfähig ist, hat der Arbeitgeber für 6 Wochen das Entgelt fortzuzahlen.

Es gibt drei Ausnahmen:

  • in den letzten 6 oder 12 Monaten hat dieselbe Krankheitsursache beereits zu Arbeitsunfähigkeit geführt. Dann darf der Arbeitgeber die Zeiten addieren.

  • die Beschäftigung besteht noch keine 28 Tage.

  • die Arbeitsunfähigkeit wurde vom Arbeitnehmer selbst verschuldet. Hierunter fallen auch Schönheits-OPs und die meisten behandlungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.

Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Meine Vermutung ist, dass der Arbeitgeber sich hier auf den 3. Punkt beruft.

Am besten mit dem Arbeitgeber die Sache in einem ruhigen Gespräch klären (ggf. Person vom Betriebsrat hinzuholen).

Gruß

RHW

Du bist in einer GKV- davon gehe ich aus. Die Krankmeldung wird aber rein "Privat" erstellt, da Du Selbstzahler bist. Aus diesem Grunde muß der AG Deine AU nicht akzeptieren. Dein Arbeitsausfall wird weder vom AG noch von Deiner GKV bezahlt - notfalls mußt Du dafür Urlaub nehmen. Leider.