Wie zitiert man Gesetze richtig?

2 Antworten

Grundsätzlich sind Gesetze keine Literatur. Ist der Wortlaut des Gesetzes jedoch wichtig, und es ist wichtig, welche Gesetz zu welchem Zeitpunkt maßgeblich ist, dann musst Du es genauer nennen. Das aktuelle SGB VII wäre zum Beispiel:

"Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 14a des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist"

Wenn dann Jahrzehnte später jemand Deine Arbeit anschaut, dann weiß er, mit welchem Gesetzestand zitiert wurde.

Gesetze kommen nicht ins Literaturverzeichnis!

Gesetze sind genau zu bezeichnen. Es ist genau die Stelle zu nennen, auf die du dich beziehst. § 27 SGB VIII ist allenfalls dann in Ordnung, wenn du allgemein über diese Norm referierst.

Ansonsten ist der Absatz und der konkrete Satz, ggf. auch Halbsatz oder Alternative anzugeben. Der Absatz kann entweder als "Abs. 1" oder als "I" (römisch 1) zitiert werden. Der konkrete Satz, sofern der Absatz mehrere Sätze hat entweder als "S. 1/2" oder einfach nur mit der jeweiligen arabischen Zahl.

Laura123123123 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 20:41

Also Zum Beispiel wenn ich Schreibe:

"Zudem könnte man § 27 SGB VIII erwähnen. In diesem sind die Hilfe zur Erziehung geregelt. Nach § 27 SGB VIII Abs.1 sind Personensorgeberechtigten Anspruchsberechtigt."

muss ich dann noch einen Literaturverweis angeben z.B. (§ 27 SGBVIII) oder reicht es das man das Gesetzt im Satz erwähnt hat ?

Laura123123123 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 20:37

Muss ich danach im Text noch ein Literaturhinweise angeben?