Gesetzestext zitieren nach Vancouver?
Hallo zusammen,
wie bereits erwähnt bin ich grad an meiner Hausarbeit. Ich würde gerne ein Gesetz zitieren (SGB V), bin mir aber nicht so ganz sicher wie ich das nach Vancouver mache und hübsch in mein Literaturverzeichnis kriege. Bin kein Jurist und das ist dementsprechend das erste Mal, dass ich überhaupt ein Gesetz zitieren muss... Name des Autors und das alles fällt ja weg und so...
Wäre total dankbar wenn da einer helfen kann!
2 Antworten
Juristen zitieren eigentlich nur die genaue Stelle im Gesetz, z.B. § 2 Abs. 1 S. 3 SGB V
Man geht von der aktuellen Fassung aus, wenn nichts dabei steht. Ansonsten kann man "a.F." für alte Fassung oder "in der Fassung vom" hinzufügen, wenn man sich auf eine solche bezieht.
PS: Das steht bei Juristen meist im Fließtext oder mal in einer Fußnote. Im Literaturverzeichnis wird es nicht genannt. Kann aber natürlich sein, dass in deinem Fachbereich andere Vorgaben herrschen.
§ 2 Abs. 1 SGB V Stand: 19.05.2020
Würde ich als Fußnote nehmen. Im Literaturverzeichnis wird ja meist mehr Text gewollt, als nötig. Die "Volltext" Nennung des Gesetzes lautet:
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 311 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist
Alles klar, danke vielmals!
eigentlich zitiert man gesetze nicht
Eigentlich, aber hin und wieder kann es vorkommen. Vor allem, wenn es um gültige Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt geht.
Ja dann wohl aber nur Fassung vom XX.YY.ZZZZ man macht sich ja keine fremden Gedanken zu eigen
Stimmt...
Danke! Und das kann ich jetzt so ins Literaturverzeichnis packen, oder ist das nur als Fußnote gedacht?