Wie wird die stationäre Kinder- und Jugendhilfe finanziert?(auch als Heimerziehung bekannt)?

2 Antworten

Die Städte und Gemeinden tragen die Hauptlast der Jugendhilfekosten (Anteil an den Gesamtausgaben der Gemeinden 1994 = 6,9 %), denn die Finanzierung der öffentlichen Jugendhilfe obliegt zu rund 85 % den kommunalen Gebietskörperschaften, rund 14 % tragen die Länder und 1 % der Bund. Kreisangehörige Städte und Gemeinden tragen die Kosten der Jugendhilfe über die Kreisumlage, soweit sie nicht selbst ein Jugendamt haben.

http://www.kinder-jugendhilfe.info/wai1/showcontent.asp?ThemaID=5024

Info von 2009!

Ansonsten von 2019:

https://www.bundestag.de/resource/blob/594184/cadfaad6e470273b8c4682e81b67998d/WD-9-005-19-pdf-data.pdf

Louana15 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 20:51

Vielen lieben Dank!!! Das ist super lieb, werde mich einlesen.

Von der Regierung natürlich.

Es ist eine städtische Institution die dem Kindeswohl dient und dafür ist die Bundesrepublik zuständig, dass es auch ausreichend für die Kinder gefördert wird.

Louana15 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 20:22

Ja die Regierung klingt aber für mich sehr allgemein. Es gibt ja auch die Selbstfinanzierung, die nichts mit der Regierung zu tun hat. Ist zwar nicht die Hauptfinanzierung einer Einrichtung des betreuten Wohnens, aber gehört doch auch dazu oder nicht?