Arbeitsunfall mit dem Gabelstapler?

2 Antworten

"Grundsätzlich haben für den Arbeitsunfall bzw. für die Berufskrankheit allein die gesetzlichen Unfallversicherungsträger einzustehen."

Bitte den link lesen, da steht alles ausführlich drin.

http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsunfallhaftung_idesk_PI13994_HI710663.html

Lokicorax  04.07.2015, 22:35

Hoi.

Trifft hier ja nicht ganz zu, da nicht der Arbeitgeber der Schädiger war.

Allerdings gibt es auch eine Haftungsprivilegierung unter Arbeitskollegen. 

Ciao Loki

Hallo,

das Haftungsprivileg gilt nur dann nicht, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde. Bei allen anderen, auch grob fahrlässig herbei geführten Unfällen greift es. Und damit sind Schmerzensgeld-Ansprüche gegen den Unternehmer oder einen anderen Arbeitnehmer ausgeschlossen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz noch einmal bestätigt (Az. 5 Sa 72/14).