Arbeitsunfall mit dem Gabelstapler?
Hallo, ich habe eine Frage.
Und zwar habe ich vor ca 3 Monaten einen Unfall verursacht.
Ich habe eine Person mit einem Gabelstapler am Fuss angefahren. Dieser war gebrochen und Sie ist 12 Wochen ausgefallen......
Zum Unfall hergang; Ich habe mich mit der Person am Stapler unterhalten, diese Ging nachher weiter und war dann auserhalb meines Sichtfeldes (Hinterm Gabelbaum) als ich losfuhr so das ich Sie nicht gesehen habe.
Vom UV- Beauftragten wurde ich dazu bereits angehoert und es wurde als Arbeitsunfall an die BG geschickt.
Meine Fragen; Wer zahlt nach den 6 Wochen Das gehalt weiter. KK oder BG. Und besteht anspruch auf 70% Krankengels oder 100.
Desweitern, kann mich die Person auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen obwohl es ein Unfall war. (Erst Kurz nach dem Unfall wurde Warnwesten Pflicht eingeführt)
Wer haftet für evtle Spätfolgen.
Vielen Dank und Schönen Abend.
2 Antworten
"Grundsätzlich haben für den Arbeitsunfall bzw. für die Berufskrankheit allein die gesetzlichen Unfallversicherungsträger einzustehen."
Bitte den link lesen, da steht alles ausführlich drin.
Hoi.
Trifft hier ja nicht ganz zu, da nicht der Arbeitgeber der Schädiger war.
Allerdings gibt es auch eine Haftungsprivilegierung unter Arbeitskollegen.
Ciao Loki
Hallo,
das Haftungsprivileg gilt nur dann nicht, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde. Bei allen anderen, auch grob fahrlässig herbei geführten Unfällen greift es. Und damit sind Schmerzensgeld-Ansprüche gegen den Unternehmer oder einen anderen Arbeitnehmer ausgeschlossen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz noch einmal bestätigt (Az. 5 Sa 72/14).