Schlüssel in der Firma schon am ersten Krankheitstag abgeben?
Folgendes,
ich bin seid heute Krankgeschrieben (bis ende der woche) und mein AG verlangt heute noch den Ladenschlüssel. Bin ich nun verpflichtet den Schlüssel (innerhalb 3 Stunden) abzugeben und im Laden vorbei zu bringen?
Es gibt noch 2 weitere Schlüssel. Bei guter Planung sollte dies nun also kein Problem darstellen und sie sind nicht auf meinen angewiesen.
3 Antworten
Wenn dein Arbeitgeber den Schlüssel unbedingt haben will, kann er gern vorbei kommen und ihn sich abholen. Dir ist je nach Art der Erkrankung nicht zuzumuten, in den Betrieb zu fahren. Du bist während der Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, alles zu unterlassen, was der Genesung schaden könnte. Es hängt von deiner Erkrankung und der Entfernung zum Betrieb ab, ob du dir den Weg zumuten möchtest oder vielleicht jemanden schicken kannst. Das entscheidest aber du selbst, und nicht dein Chef.
Zudem sollte - wie du selbst bemerkt hast - eine Regelung für die Schlüssel in so einem Vertretungsfall möglich sein.
Und wenn zehn Schlüssel zur Verfügung sind. Wenn Dein Chef den Schlüssel verlangt, bis Du verpflichtet den Schlüssel vorbeizubringen.
Steht wo ?
Er kann sich ja den Schlüssel abholen, Schlüssel bringen ist Arbeit und Arbeit ist nicht zulässig bei AUB.
Alternativ kann er auch gerne warten, bis ihn der liebe Briefträger via persönlichem Übergabeeinschreiben beim ihm vorbei bringt, was beim derzeitigen Streik noch Wochen dauern könnte ;-)
danke, das beruhigt mich ein bisschen.
Das ist klar das er den Schlüssel wieder bekommt, ich würde ihn morgen/ übermorgen wenns mir besser geht abgeben.
"Wenn Dein Chef den Schlüssel verlangt, bis Du verpflichtet den Schlüssel vorbeizubringen."
Unsinn. Je nach Erkrankung ist es dem Arbeitnehmer gar nicht zuzumuten, in den Betrieb zu fahren. Er würde damit vielleicht sogar gegen die Pflicht verstoßen, nichts zu unternehmen, was seiner Genesung schadet.
Zudem stellt sich die Frage, was diese Schikane soll, wenn Schlüssel als Ersatz zur Verfügung stehen.
Der Arbeitgeber könnte gern vorbeikommen und sich den Schlüssel holen, wenn es unbedingt sein muss.
trotz krankschreibung? - am ersten tag?
kann ER aber ER muss ihn abholen lassen,,,,weil du krank bist
Das wird er kaum verlangen können, weil ein "Vorbeibringen" unter Umständen überhaupt nicht zuzumuten oder auch nur machbar ist!
Er wird sich schon damit abfinden müssen, dass ein Schlüssel postalisch mit den üblichen Postlaufzeiten zugestellt wird!
Dass er ein Recht aus Aushändigung des Schlüssels hat, steht außer Frage - aber nicht so!