Meeting am freien Tag ist Pflicht?

5 Antworten

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Wenn ein freier Tag geplant ist, kann der AG diesen nicht ohne Dein Einverständnis widerrufen und Dich zum Meeting verpflichten. Das ist kein Notfall und Deine freie Zeit kannst Du selbst verplanen ohne "Gewehr bei Fuss" stehen zu müssen.

Da wärst Du ja auf Abruf daheim und das müsste bezahlt werden.

Außerdem richtet sich die Rechtsprechung bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Arbeit auf Abruf). Das sagt im Abs. 2: "Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."

Das ist hier nicht gegeben. Die Berechnung der vier Tage richtet sich nach den Vorschriften der §§ 186 ff. BGB. Das bedeutet, der Tag der Ankündigung und der Tag an dem die Leistung erbracht werden soll, zählen nicht zu den vier Tagen.

Libretta2 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:27

Danke Hexle 👌🏻

Hexle2  01.05.2018, 19:46
@Hexle2

Danke fürs Sternchen.

Verlangen kann der Gute viel... Aber er kann keineswegs erwarten, dass du an deinem freien Tag zu einem kurzfristigen Meeting erscheinst. Du hast ja einen Rechtsanspruch auf deinen freien Tag. Du kannst ihm anbieten zum Meeting zu kommen und er schreibt dir die Stunden als Überstunden bzw. gibt dir an einem anderen Tag die Woche frei.

Für mich hört es sich etwas nach Ausbeutung an, was dein Chef da so treibt! An freien Tagen müsst er dennoch abrufbereit sein? Blödsinn! Er spielt offensichtlich mit der Angst der Mitarbeiter ihren Job zu verlieren, wenn sie nicht kuschen.

Über kurz oder lang solltest du dir eine andere Stelle suchen, den mit so einem Chef würde ich nicht zusammen arbeiten wollen!

Es ist wirklich erschreckend wie in vielen Betrieben auch heute noch mit den Mitarbeitern umgesprungen wird :-(.

Ein klärendes Gespräch ist hier dringend nötig und wenn es vorkommen sollte, dass er dich an deinem freien Tag zur Arbeit "zitiert", dann sage ihm, dass es weder rechtens ist, noch dass du kommen kannst, bzw. du gehst erst gar nicht ans Telefon, wenn er anruft.

Verweise auf deinen Arbeitsvertrag. Steht da irgendwo: Sklavenarbeit? Ausbeutung?

Natürlich kann es auch Stress für dich bedeuten, wenn er so ein Depp ist. Aber mitunter muss man sich auch für seine Rechte gerade machen.

Libretta2 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:29

So ist das Kessie. Das versucht man in der Hotellerie leider oft.

Warum immer gleich nach der Rechtslage fragen? Lehn es ab und warte was auf Dich zukommen wird....(es gibt vorraussichtlich viele andere die das machen würden)

Familiengerd  17.04.2018, 13:53
Warum immer gleich nach der Rechtslage fragen?

Das ist eine völlig unsinnige Frage!

Man muss schon wissen, wie die Rechtslage ist, welche Rechte man (neben den Pflichten) auch hat.

Denn nur dann kann man Überlegungen dazu anstellen, wie man sich konkret verhalten soll oder kann!

Lehn es ab und warte was auf Dich zukommen wird....

Das ist genau so unsinnig!

Libretta2 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 21:05
@Familiengerd

Danke Familiengerd.

Solltest du, im genauen kommt es aber auf den arbeitsvertrag an wie das entlohnt wird, hast hald wann anders frei oder überstunden

Libretta2 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 08:04

Ich frage nach Rechtlage weil mein Chef behauptet, wir durfen am freien Tagen nicht verreisen sondern müssen erreichbar sein. Das kann doch nicht der Arbeitsrecht konform sein?? Ich habe Donnerstag und Freitag frei und möchte bei tollem Wetter nach Südtirol fahren. Das ist doch mir überlassen wie ich meine Freizeit gestallte ?? Deshalb habe ich die Frage so und nicht anders gestellt. Die Meeting ist nicht für alle Mitarbeiter sondern nur für die Rezeption.

Jack98765  17.04.2018, 08:20
@Libretta2

Stimmt, was du in deiner Freizeit machst, bleibt dir überlassen, nur wenn der Chef anruft, dass er dich benötigt, dann wird es nicht so schnell gehen, wenn du in Südtirol bist.

War im Verkauf bei meiner Frau auch nicht anders. Wenn jemand ausfällt, dann muss jemand anders einspringen.

alarm67  17.04.2018, 21:47
@Libretta2

Wenn Dein Chef das so haben will, das nennt sich Bereitschaft oder Notdienst, dann sollte/muss er auch für diese Bereitschaft zahlen 😁😎

Aber diese Bereitschaft hat man nicht an freien Tagen oder gar im Urlaub. Da könnt ihr machen, was IHR wollt.

Bereitschaftsdienste gehören mit auf den Dienstplan.

Unabhängig von der Rechtslage:

Ich weiß nicht, ob es tatsächlich immer schlau ist, sich mit dem AG UND den Kollegen auf Teufel komm raus anzulegen.

Freunde machst Du dir damit logischerweise nicht.

Ist dieses Meeting rechtzeitig angekündigt, z. B. durch Aushang neben/beim Dienstplan, ist die Teilnahme wohl Pflicht, aber auch Arbeitszeit.

Aber hast Du denn schon Deinen Chef auf dieses Problem angesprochen? Kommunikation könnte manchmal helfen!

In den meisten Fällen gibt es ein Protokoll, welches Nichtanwesende lesen und abzeichnen können.

Libretta2 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 08:14

Nein, das Meeting steht nicht im Dienstplan und würde vor 2 Tagen angekündigt. Dieses Meeting ist nur für Rezeptionsmitarbeiter .

Ich habe mit meinem Chef nicht sprechen können da er abwesend ist.

Ein Tag mit Meeting mittendrinn ist kein freie Tag oder?

alarm67  17.04.2018, 12:57
@Libretta2

Zumindest nicht die Zeit des Meetings! Das wäre ganz klar Arbeitszeit.

Rede oder schreibe per Mail mit Deinem Chef!

Ist dieses Meeting denn wichtig? Gibt es hierfür einen wichtigen Grund?

Vielleicht will er Dich ja vor versammelter Belegschaft befördern! 😎

Wäre dann natürlich doof, wenn Du fehlst! 😁

Libretta2 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 21:09
@alarm67

Hihi, eher unwahrscheinlich. Weder bemühe ich mich drum noch bin ich Chef's liebling ✌🏻😃😎