Wie weit darf mein Balkon zur Grundstücksgrenze ragen?
4 Antworten
Das muss man bei der zuständigen Baubehörde erfragen.
Ich vermute, dass der Balkon nachträglich angebaut wird. Dann muss auch Bauantrag gestellt werden.
Das ist meist in den Landesbauordnungen festgelegt. Es gilt meist, daß der Abstand zur Grundstücksgrenze der Höhe der jeweiligen Außenwand entsprechen muß.
Dabei bleiben Balkone meistens nur dann unberücksichtigt, wenn sie maximal 1,50 Meter aus dem Gebäude herauskragen.
Also LBO Deines Landes im web suchen und kundig machen und beim Bauamt nachfragen. Sprich vorher mit dem Nachbarn, oder betreibt er einen Nudisten-Club?
Ich würde auf jeden Fall vorher beim Bauamt nach den Vorschriften fragen, denn ein nachträglicher Anbau muss immer genehmigt werden. Es schadet auch nicht den Nachbarn zu informieren und mal zu fragen ob er Vorbehalte hat, denn er darf einen Bauantrag auch ablehnen und dann wird abgewägt wer jetzt was genau darf.
Ich würde mich diesbezüglich mal an Euer Bauamt wenden, denn DIE müssten Dir Mindestabstände für jeweilige An- / Umbauten des Hauses zur Grundstücksgrenze sagen können.