Trennwand an Grundstücksgrenze setzen erlaubt?

8 Antworten

Das kommt vor allem darauf an wem die Hecke gehört, also auf welchem Grundstück die wächst. Meistens gehört einem immer nur ein Zaun, der gegenüberliegende gehört dann dem Nachbarn.

Gehört einem die Hecke, kann man die entfernen.

Aber auf seinem Grundstück kann man machen was man will, hier kann man also einen Sichtschutz aufstellen, nur nicht an einem fremden Zaun oder Hecke befestigen.

Aufpassen, je nachdem, also für eine große Mauer z.B. braucht man eine Baugenehmigung!

Gegen ein Segeltuch auf Pfosten kann keiner was haben, dafür braucht man keine Genehmigung und keine Erlaubnis wenn die Pfosten auf dem eigenen Grundstück stehen.

Seehausen  26.03.2012, 13:45

Unsinn. Von Baurecht keine Ahnung. Genausogut kannst Du den Leuten erzählen, dass sie bei Rot über die Ampel fahren können und Dich dann darsan freuen, wenns kracht!

Commodore64  26.03.2012, 15:03
@Seehausen

Dann erleuchte uns mal mit Deinem geheimen Wissen!

Warum darf man kein Segeltuch aufspannen ohne Baugenehmigung?

PollyWolke 
Beitragsersteller
 26.03.2012, 13:17

Die Seite gehört eigentlich uns, allerdings haben wir unter der ganzen Reihe ausgemacht, dass es gemeinsame Seiten sind. Also eine Mauer wollen wir ja nicht ziehen, obwohl wir da auch nix gegen hätten ;D nein, also wir wollen ja nur einen Sichtschutz machen. Hmm

Commodore64  26.03.2012, 13:32
@PollyWolke

Pfosten mit Segeltuch wären dann die beste Wahl. Das Segeltuch kann man ja jederzeit abnehmen wenn es streit gibt bzw. weg nehmen wenn man den nicht braucht, also bei Urlaub und den dunklen Jahreszeiten.

Da sind Vorschriften der Landesbauordnung zu beachten, die je nach Bundesland in unterschiedlicher Länge und Höhe innerhalb der Grenzabstandsfläche bzw. unmittelbar an der Grenze zulässig sind. Wenn sie zulässig sind, braucht ihr die Nachbarschaft nicht zu fragen.

Zusätzlich sind die privatrechtlichen Vorschriften des BGB und des jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetzes zu beachten; ggfs. auch eines Bebauungsplanes, in dem solche Sichtschutzwände ausgeschlossen sein können oder in dem gestalterische Anforderungen gestellt werden.

Ob der Sichtschutzzaun Fundamente hat oder nicht und nur aus Schilrohr oder Stoff besteht spielt keine Rolle, es ist immer eine bauliche Anlage, die dem Baurecht unterliegt. Auch wenn keine Baugenehmigung notwendig ist.

Also nichts von Laien und Wichtigtuern einreden lassen; öffentliches Recht muss immer beachtet werden. Wie eine Rote Ampel im Strassenverkehr!

Ich gehe davon aus, mit Trennwand meinst Du die Palisaden aus Holz, die es im Baumarkt gibt. Hier handelt es sich um einen Zaun und der ist im Nachbarschaftsgesetz der Bundesländer geregelt. Hier in Hamburg darf man nur 1.60 m hoch ziehen und das oberste Drittel muss auch noch durchbrochen sein. In Niedersachsen sind es 1,80, darf aber komplett geschlossen sein. Google mal Dein Bundesland und Nachbarschaftsrecht, da steht es drin. Ferner solltet ihr auch klären, wem die Hecke gehört, könnte sehr teuer werden, wenn ihr sie entfernt, und sie gehört dem Nachbarn ;-)

PollyWolke 
Beitragsersteller
 26.03.2012, 13:14

Wir wohnen in Hamburg, da darf man nur 1,60? Kann man denn einen höheren nehmen, wenn man es mit den Nachbarn abgesprochen hat oder ist höher generell nicht erlaubt?

Flitzpiepje  26.03.2012, 23:26
@PollyWolke

So lange Dein Nachbar nicht dagegen hat, ist alles ok, und Du kannst auch eine 2 m hohe Palisade ziehen. Am besten aber schriftlich fixieren, falls der Nachbar mal verkauft. Das Zaunrecht ist auch in Hamburg geändert worden. Wo man früher immer gesagt hat: Die rechte Seite eines Zaunes gehört zum eigenen Grundstück ist der Zaun jetzt beiden gehörend und müßte Zivelrechtlich behandelt werden. Mein Nachbar hat auch einen 2 Meter hohen Zaun zu mir gezogen, damit ich nicht sehen kann, welche Marmelade er morgens zum Frühstück isst. Alles schriftlich und für beide Seiten ok.

PollyWolke 
Beitragsersteller
 28.03.2012, 14:28
@Flitzpiepje

alles klar, danke :-)

Also wir wollen uns ja nicht einigeln, es geht darum, dass unsere Nachbarn immer unsere Meerschweinchen mit Absicht zu tode erschrecken wenn sie sehen, dass sie draußen im Garten laufen. Das geht uns einfach auf den Wecker und wollen so wirklich vermeiden, dass sie unsere Meerschweinchen Terrorisieren und uns somit auch.

Das würde ich vorab mit dem Bauamt klären. Bei uns wäre das nicht einfach so erlaubt, weil es eine Bebauung ist, die innerhalb von 2,5 Meter am Rand des Grundstücks zum Nachbar stattfindet. Bei uns müsste der Nachbar sein ausdrückliches OK zu der sogenannten "Grenzbebauung" geben.

kommt auf die Teilungserklärung und eventuell den Bebauungsplan an. Frag einfach den Verwalter

Seehausen  26.03.2012, 14:42

Seit wann gibt es bei Reihenhäusern eine Teiulungserklärung und einen Verwalter???????

Mismid  26.03.2012, 14:51
@Seehausen

dann wenn es ein Gemeinschaftsgrundstück ist mit Sondernnutzungrechten. Wird heute oftmals von Bauträgern gemacht die einen ganzen Block geplant haben und eine gemeinschaftliche Heizungsanlage für alle haben oder einen gemeinschaftlichen Garagenpark