Wie weit darf ein Sonnenshirm über den Balkon ragen?
Gibt es dazu irgendeine Regelung oder ein "Daumenmaß"? Die Frage stelle ich aus dem Grund, dass ich für den Balkon einen großen Sonnenschirm gekauft habe, der normalerweise für den Garten gedacht ist. Sprich, er ist großer (4 Eckig). Die Frage ist halt nur, wann man damit, wenn man nicht gerade im EG wohnt, damit die "Untermieter" in den Schatten stellt?
7 Antworten
Markisen dürfen auch angebracht werden, die schauen auch weit über die Balkonbrüstung hinaus, nichts anderes macht dein Sonnenschirm.
Ich wüsste nicht, dass es dafür an uns für sich ein Gesetz gibt aber es gibt zumindest ein ungeschriebenes, das besagt, dass du im Zweifelsfall es mit denen Nachbarn absprechen solltest, wenn du sie wirklich in den Schatten stellst. Beobachte das einfach mal, ob es so ist. Weil was bringen dir alle Richtlinien der Welt, wenn du nen Nachbarschaftsstreit anzettelst - außer das ist es dir wert... meine Meinung :)
Alle über den Balkon rausragenden Sachen dürfen nicht weiter wie 50 cm rausragen. Sonnenschirme, Blumenampeln. etc.
Wo kann man das nachlesen?
Da gibt es meines Wissens keine Regeln. Du solltest nur darauf achten, dass sich der Sonnenschirm bei diesem Durchmesser nicht plötzlich selbständig macht, am besten gut festbinden. Schönen Sommer! lg Lilo
Würde ich unter Dir wohnen, wäre ich froh, wenn mein Balkon beschattet wird. Du kannst ja einfach anstandshalber nachfragen, ob das ein Problem darstellen könnte.
Du darfst den Nachbarn unter dir den Sonnenstrahl jedoch nicht wegnehmen'