Wie weit darf ein Umweltamt einfach auf mein Grundstück
Heute bekam ich einen Brief vom hiesigen Umweltamt.Sie schreiben mir das ich auf meinem Grundstück ein altes Auto stehen habe,dass eine Gefahr darstellt.Desweiteren hätten sie meine Feuerstelle "untersucht" und dort Beschläge und Papier gefunden.Ich muß dazu erklären, dass die Feuerstelle mit einer Eisenwanne in feuerfesten Steinen eingebaut ist und ich dort immer verbrennen durfte, weil es ausserhalb der Ortschaft ist.Die Beschläge die sie dort gefunden haben, stammen von Holz das wir klein gesägt haben. Das Auto, ok da gebe ich ihnen Recht, wobei ich auch hier erklären muß das ich Altöl und Benzin schon entfernt habe. Fakt ist aber eins,diese Herren oder Damen waren einfach ohne mein Wissen auf diesem Grundstück.....sie konnten mir sogar die Schlüsselnummer desFahrzeuges nennen.Ich bin echt entsetzt,da das Grundstück ja auch mit einem Schloß zu verschliessen ist. Dürfen die das einfach so????
Bitte helft mir,denn ich bin der Meinung das man sich doch nicht immer alles gefallen lassen muß.Irgendwann muß ja auch mal Schluß sein.
Abschliessend möchte ich noch erwähnen das ich garantiert keinen Schaden im Boden anrichte,da dieses Grundstück eh auf einer ehemaligen Deponie liegt. Da ich aber Pferde und andere Tiere dort stehen habe, hab ich nun doch etwas Angst das die dort nicht mehr sicher sind.
Danke schonmal im Vorraus
4 Antworten
du solltest dort anrufen udn nachfragen.
möglich das man stoffe im grundwasser gefunden haben und die ursache gesucht haben.
war bei uns auch vor 4 oder 5 jahren und man ging der spur nach, bis man die ursache in eine betrieb fand, der sicher über 1,5 kilometer von der stelle entfernt war.
vielleicht hat auch jemand der vorbeikam, dein feuer gemeldet.
bitte ruf an und frag nach, bevor du anfängst rechtliche schritte einzuleiten.
Wenn Du gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt dürfen die zuständigen Behörden ohne Anmeldung Dein Grundstück betreten; Wohnungen nur nach Anmeldung. Es sei denn, es gibt Anlass, einen "akuten Gefahrenzustand" zu vermuten; dann geht auch das ohne Anmeldung.
Das Amt darf! Alleine der von Ihnen bestätigte Sachverhalt rechtfertigt das öffentliche Anliegen der Behörde zur Kontrolle.
Willkommen im Überwachungsstaat Deutschland...Die dürfen das,schau in den Vertrag von Lissabon....