Wie weit darf die Ladung auf Fahrrädern seitlich überstehen?

2 Antworten

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sind dann die Regelungen für PKWs anzuwenden

Es gibt nur wenige separate Regelungen für einzelne Fahrzeugklassen. Bei der Beladung wäre mir das nicht bekannt. Hier gibt es nur Regelungen, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, egal ob sie nun ein Fahrrad oder einen Sattelzug fahren.

Wenn ein Radfahrer eine Stange transportiert, die links und rechts deutlich übersteht

...handelt er nach § 22 (5) StVO illegal:

Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Für den Fall, dass du legal unterwegs sein möchtest:

Wie weit darf die Ladung auf Fahrrädern seitlich überstehen?

Theoretisch darfst du dich bis 2,55 m Breite beladen, wenn folgendes eingehalten wird:

  • Beleuchtung nach vorne und hinten max. 40 cm von der Außenkante entfernt
  • keine einzelnen herausragenden Gegenstände
  • Verkehrsüberblick (z.B. Blick über die Schulter) darf nicht beeinträchtigt sein
Und wenn dann ein PKW beim Überholen ohne Sicherheitsabstand mit dieser Stange kollidiert, wer hat dann die Unfallschuld?

Da wird es keine alleinige Unfallschuld geben.

Die Hauptschuld wird derjenige haben, der die Stange quer auf dem Fahrrad transportiert hat. Denn selbst mit dem zu geringen Überholabstand wäre es nicht zu einer Kollision gekommen, wenn diese Stange nicht gewesen wäre.

Dass das knappe Überholen ohne Kollision ebenfalls schon eine Gefährdung darstellt, bringt dem Überholenden eine Teilschuld ein. Aber das hat den Unfall nicht verursacht, ohne die Stange hätte es ja gepasst.

Vielleicht hilft Dir das weiter. (Fahrräder sind dabei nicht speziell genannt, also auch nicht ausgenommen)

Voraussetzung, dass Deine Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt wird.

https://www.verti.de/ratgeber/auto-ueberstehende-ladung/

(StVO)I. Allgemeine Verkehrsregeln §22 Ladung

Wie viele Meter darf die Ladung überstehen?

Sowohl die Maximalmaße für Fahrzeug inklusive Ladung als auch der generell erlaubte Ladungsüberstand sind in der StVO festgelegt.

  • Maximalbreite: 2,55 m
  • Maximalhöhe: 4 m
  • Maximallänge: 20,75 m
RedPanther  30.04.2022, 18:22
Maximallänge: 20,75 m

Vorsicht, das gilt für Züge, nicht Einzelfahrzeuge. Einzelne Fahrzeuge (dreiachsige Reisebusse) dürfen max. 15 m (zzgl. Ladungsüberstand) sein.

Ist aber auch ziemlich irrelevant, da die Ladung nach vorne max. 0,5 m länger sein darf als das Fahrzeug (in einer Höhe von > 2,5 m überm Boden!) und hinten max. 3 m über das Fahrzeug hinaus stehen darf. Fahrräder, sie so lang sind dass sie die Maximalmaße unter Einhaltung der maximal erlaubten Überstände ausreizen, wären mir nicht bekannt.