Muss ich was befürchten?

5 Antworten

Oha. Du steckst tief in der Sch...

Du hast m.E. klar den TB des dir vorgeworfenen Straftatbestandes erfüllt. Ob die eingenommenen Substanzen legal oder illegal waren ist nicht relevant, ausschlaggebend ist, dass sie deine Fahrtauglichkeit negativ beeinträchtigen.

Du solltest dir unverzüglich anwaltliche Unterstützung besorgen. Ansonsten: KLAPPE HALTEN!

Noel5577 
Beitragsersteller
 19.04.2021, 11:05

Mein Arzt hat mir erklärt, dass sich diese Tabletten positiv auf die Fahrtauglichkeit auswirken.

Hat der auch so ins Attest geschrieben.

mer hat mir auch erklärt, dass es sogar Patienten gibt, die garnicht erst ohne diese Tabletten fahren dürfen.

FordPrefect  19.04.2021, 11:12
@Noel5577
Hat der auch so ins Attest geschrieben.

Ich wage zu bezweifeln, dass der im Verfahren hinzugezogene Gutachter das auch so sehen wird.

furbo  19.04.2021, 12:32
@Noel5577

Du brauchst dich hier nicht zu rechtfertigen. Weiter unten wird der Beipackzettel zitiert, der eine Fahrtüchtigkeit abspricht. Damit hast du svhon ein massives Problem.

Das wird auf ein Gutachten hinauslaufen. In der Gerichtsverhandlung wirst du dann auch erklären müssen, warum du einen VU gebaut hast.

Selbst wenn du einen Irrtum glaubhaft darlegen kannst, wird die rechtswidrige Tat bleiben, es ändert sich lediglich die Schuldform. M.E. wäre bei einem Freispruch deine Fahrerlaubnis immer noch in der Gefahr, auf dem Vrwaltungswege entzogen zu werden.

Ab zum RA!

Ich glaube, das ist eine Standardprozedur immer dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer auch nur leicht verletzt wurde.

Der benannte und ermittelte Schuldige wird in diesem Fall eine Bestrafung erhalten. Falls Du Sommerreifen drauf hattest, könnte die Versicherung ihre Leistungen aus der Vollkasko einschränken.

silentcaesar  19.04.2021, 12:06

Ob Dein Medikament beim Fahren erlaubt war, weiß ich nicht. Falls nicht, wird sich die Strafe deutlich erhöhen.

Noel5577 
Beitragsersteller
 19.04.2021, 13:58
@silentcaesar

Laut meinem Arzt ist das Medikament im Straßenverkehr erlaubt. Ich hatte auch nagelneue Winterreifen drauf, war die erste Saison mit denen.

silentcaesar  19.04.2021, 14:06
@Noel5577

Das sieht ja ganz gut aus. Dann rechne mit einer Geldstrafe bis 200 € (geschätzt).

Von Experte furbo bestätigt

Wie wäre es, mal einen Anwalt zu konsultieren und gegenüber der Polizei die Schnauze zu halten, wenn du dich nicht noch tiefer in die 💩 reiten willst?😁

mich hab ja eigentlich alles was beweist, dass ich keine Substanzen illegal zu mir genommen habe.

Auf die Rechtmäßigkeit der Einnahme kommt‘s überhaupt nicht an. Wenn sich das Zeug auf deine Fahrtüchtigkeit auswirkt, dann hast du ein Problem.

Noel5577 
Beitragsersteller
 19.04.2021, 11:01

Die Tabletten wirken sich wenn eher positiv auf die Fahrtüchtigkeit aus, da die Konzentration steigern. Vom Arzt auf dem Attest auch mit positiven Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit beschrieben. Auch, dass ich mit den Tabletten fahren darf.

VirageXO  19.04.2021, 11:06
@Noel5577

Mal gucken, ob der Gutachter, der in der Hauptverhandlung bemüht werden wird, das genauso sieht.

Für die StA hast du auf jeden Fall schon ganze Arbeit geleistet.

Krawallbotz  19.04.2021, 11:13
@Noel5577
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Bei Einnahme von Elvanse Adult kann es zu Schwindel, Problemen mit der Scharfeinstellung des Auges oder verschwommenem Sehen kommen. In diesem Fall sind bestimmte Tätigkeiten wie das Führen eines Fahrzeugs oder das Bedienen von Maschinen gefährlich.

https://www.takeda-produkte.de/sites/takeda-produkte.de/files/produkt-info/gebrauchsinformation-elvanse-adultr-30-mg-50-mg-70-mg-hartkapseln.pdf

Und somit hast du ein riesen Problem. Du wirst also beweisen müssen, dass du zum Zeitpunkt des Unfalls 100% fahrtüchtig warst.

Kannst du das?

ich hatte vor ca. 7 Wochen einen Unfall, ich bin wegen glatter Fahrbahn troz +4Grat ins Rutschen gekommen und in den Gegenverkehr gerutscht.

Kann passieren.

nach dem Unfall im Krankenhaus wurde ein Drogentests durchgeführt, der wie zu erwarten auf Grund meiner Medikation mit Elvanse (AD(H)S Medikament) Positiv auf Amphetamine ausfiel.

Das ist ganz schlecht. Bitte unverzüglich einen Anwalt aufsuchen.

und ich habe, wie von der Polizei erbittet ein Atheist per Email eingereicht.

Das ist zwar insofern gut, weil sich damit die Ermittlung wegen Drogenmissbrauchs erledigt hat, aber das ändert nichts an dem zweiten Problem.

ich wurde vorgeladen mit dem Anlass
§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

Und das ist kein Spaß. Die STA prüft demzufolge ein Ermittlungsverfahren wegen Führen eines KFZ unter Einfluss "anderer berauschender Mittel" einzuleiten. Die Tatsache, dass du ein Attest bzw. Rezept für die Einnahme des Medikamentes hast, ist nämlich kein Freibrief, unter Medikamenteneinfluss ein KFZ zu führen. Das kann dich nicht nur die FE kosten, sondern auch erhebliche straf- und versicherungsrechtliche Probleme nach sich ziehen. Das Strafmaß ist bei Fahrlässigkeit Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldbuße (Tagessätze). Suche dir unverzüglich einen Rechtsbeistand, und mache keine weiteen Angaben ohne Rücksprache mit demselben.

Noel5577 
Beitragsersteller
 19.04.2021, 11:27

Die STA prüft demzufolge ein Ermittlungsverfahren wegen Führen eines KFZ unter Einfluss "anderer berauschender Mittel" einzuleiten.

was bedeutet das?
soll das heißen, das die andere beeinträchtige Substanzen festgestellt haben ? Das wäre eigentlich eher weniger möglich, da ich sonst nix einnehme.

FordPrefect  19.04.2021, 11:32
@Noel5577
was bedeutet das?

Na was wohl? Dass du das KFZ unter dem Einfluss deines ADHS Mittels ggfs. gar nicht hättest fahren dürfen. Elvanse kann lt. Beipackzettel die Fähigkeit zur Führung eines KFZ negativ beeinflussen.

soll das heißen, das die andere beeinträchtige Substanzen festgestellt haben ?

Nein, sondern du hättest ggfs. eben gar nicht fahren dürfen! So schwierig ist das doch nicht.

ein Atheist per Email eingereicht.

Der arme Atheist ....musste sich der arme Kerl durch die Datenautobahn quetschen ?

Ich denke, du meinst eher ein Attest.

Aber auch dieses Attest könnte nichts bringen, wenn in dem Beipackzettel aufgeführt ist, dass man im Straßenverkehr oder bei Bedienung von Maschinen mit Beeinträchtigungen rechnen muss.

Dann hättest du kein Auto fahren dürfen.