Kann mein Vermieter mich wegen einem neuen Hund rausschmeißen ?
Hallo Leute, Ich habe folgendes Problem! und zwar ist vor einem Jahr unserer französische bulldogge gestorben. Der kleine wohnte mit uns in unserer neuen Wohnung, das war natürlich mit unserem Vermieter so abgesprochen obwohl im Mietvertrag steht Haustiere sind generell nicht erlaubt! So weit so gut , wir haben uns jetzt entschlossen uns wieder einen Hund zu kaufen und haben das auch getan, der Hund wurde zum Großteil bezahlt und kann in einer Woche abgeholt werden. Gestern morgen ging ich an den Briefkasten und darin war ein Brief von meinem jetzigen Vermieter in dem Stand das ab 01.Januar 2016 das Haus in dem wir wohnen seiner Tochter überschrieben wird. Als wir das gelesen haben wollten wir natürlich auch wissen ob sich was ändert oder ob alles so bleibt wie es ist . Wir berichteten unserem Vermieter von unserem Vorhaben einen neuen Hund anzuschaffen von dem er gar nicht begeistert war . Er ließ sich dann doch irgendwann darauf ein und sagte wir sollen mit seiner Tochter darüber sprechen und wenn es für sie okay wäre Stände dem ganzen nichts im Wege.
Jetzt ist es so das sie was dagegen hat! Was kann ich tun? Mein mit Mieter über mir besitzt 2 Katzen wohnt schon 40 Jahre in diesem Haus und hat seitdem schon Haustiere, Ich wohne jetzt 2 Jahre hier hatte schon einen Hund in dieser Wohnung außerdem haben wir noch fische und einen Hasen. Kann meine neue Vermieterin jetzt von mir verlangen auszuziehen?
Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
5 Antworten
Ich wohne jetzt 2 Jahre hier hatte schon einen Hund in dieser Wohnung außerdem haben wir noch fische und einen Hasen.
Kann meine neue Vermieterin jetzt von mir verlangen auszuziehen?
Wenn ihr Ihrem zulässigen Abschaffungsverlanges des Hundes nicht nachkommt, kann sie das tasächlich :-(
Die Haltung von Hund oder Katze bedarf nach dem Grundsatzurteil des BGH VIII ZR 168/12 v. 20.03.2013 zwingend der ausdrücklichen Genehmigung des Eigentümers.
Und die darf er eben verweigern, wenn dem "in jedem Einzelfall in umfassender Abwägung der konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner, Nachbarn auch unter Berücksichtigung der Größe des Hundes und der Wohnung berechtigte Interessen entgegenstehen".
Selbst dann, wenn eine unwirksame Tierhaltungsklausel geregelt wäre, eine Duldung des Voreigentümers vorlag oder anderen Mietparteien Haltung dieser genehmigungspflichtigen Tiere gestattet wäre, könnt ihr euch darauf eben bei einem neu angeschafften Hund nicht berufen und es stellt de jure eine ungerechtfertigte Gebrauchsüberlassung dar, die sie beseitigt beanspruchen kann :-(
Im Ergebnis reicht Vortrag einer Tierhaarallergie eines Aushilfs-Paketzustellers, erwartete Bellfreudigkeit (Katzenhaltung im Haus!), Geruchsbelästigung, Reviermarkierung, nagelneues Parkett in den Mieträumen, Kleinstkinder der Mieterparteien u. dgl. aus :-(
Dem könnte man bis auf den ersten gewichtigen, sachlich begründeten Weigerungsgrund entgegenzutreten versuchen und Wesensprüfung, Hundeschule, Hündin bzw. Kastrationszeugnis, erhöhte Mietsicherheitsleistung, Hundehalterhaftpflichtnachweis, Leinen- und Maulkorbverpflichtung usw. anbieten und damit versuchen, jetzt noch die notwenige Zustimmung zu erlangen. Am besten mit Hund, wenn er seinen besten Tag hat :-)
Leider wäre eine Genehmigung dann immer noch widerruflich erteilt - gebt den Hund mal ab, wenn es dazu käme :-O
Viel Erfolg :-)
G imager761
Kann meine neue Vermieterin jetzt von mir verlangen auszuziehen?
Zu erst mal könnte sie, ab dem Tag ab dem sie rechtmäßige Eigentümerin ist, verlangen das Ihr den Hund wieder abschafft. Sofern sie denn eine plausiblen Grund dafür nennt.
Im E-Fall wäre ein Kündigung möglich.
Das der ehemalige Vermieter die Hundehaltung geduldet hat macht daraus keinen Anspruch.
Ebenso nicht das andere Mieter Katzen und Hunde halten.
Ein generelles Haustierverbot ist unwirksam. Sog. Kleintiere dürfen immer gehalten werden.
Nur weil zur Hundehaltung nichts im Vertrag steht heißt das nicht das sie erlaubt bzw. ohne vorherige Zustimmung erlaubt ist
Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass Hundehaltung genehmigt werden muss, gilt das natürlich auch für eine Neuanschaffung.
Wenn du dich darüber hinweg setzt, ist das ein Kündigungsgrund.
Es GIBT KEIN GEWOHNHEITSRECHT
"obwohl im Mietvertrag steht Haustiere sind generell nicht erlaubt!"
Nun, hier scheint es sich nicht um ein "Hundeverbot" sondern um ein generelles Haustierverbot zu handeln. Dieses wäre aber sicherlich so nicht rechtens. Die Vertragsklausel wäre damit wohl unwirksam.
Genauso hab ich es nämlich auch gelesen.
Und normalerweise kann mein Vermieter doch nicht meinem Nachbarn erlauben Haustiere zu halten und mir es verbieten. Oder?
Naja, ganz so einfach ist das nicht. Durch die Nachverhandlung und die Erlaubnis zu eurem vorherigen Hund wurde die Klausel ja verhandelt und individuell angepasst. Daher wäre zu prüfen, ob hier nicht doch eine individuell ausgehandelte Vereinbarung vorliegt, der ihr ja letztlich zugestimmt habt.
In einem Punkt irrst du. Der Vermieter kann die Haltung von Tieren einem Mieter erlauben und dem anderen verbieten. Das gibt die Vertragsfreiheit her. Der Vermieter ist dir gegenüber dazu keine Rechenschaft schuldig.
normalerweise kann mein Vermieter doch nicht meinem Nachbarn erlauben Haustiere zu halten und mir es verbieten. Oder?
Doch, bei Hunden und Katzen kann er es - gerade weil es Hund und Katze sind :-) Wie DerHans zutreffend kommentierte, kennt das Mietrecht weder Gleichheitsgrundsatz noch Gewohnheitsrecht, sondern nur Genehmigungspflicht und Einzelfallentscheidung :-O
Lediglich Kleintiere i. S. d. G., die keinen Gift- oder sog. Ekelltiere sind, können in geringer Anzahl und bei artgerechter Haltung ungefragt gehalten werden - deine Fische und Hase (bei Hasen wäre ich schon zurückhaltender!) behalten ihr Zuhause, dein Hund derzeit leider nicht.
Haustiere in Mietwohnungen sind ein kompliziertes Feld.
Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist mit Sicherheit unwirksam. Ein Verbot von Hunden kann durchaus wirksam sein. Deswegen wäre schon mal interessant, wie dieses Verbot im Vertrag tatsächlich ausgestaltet ist.
Weiter habt ihr mit dem Vermieter eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen. Auch hier wäre interessant, wie diese im genauen Wortlaut aussieht. Speziell von Interesse wäre, ob euch generell die Haltung eines Hundes erlaubt wird oder ob es nur um diesen speziellen Hund als Einzelfall ging. Die getroffene Vereinbarung geht mit dem Eigentum an die Tochter über. Da ändert sich gar nichts.
Ob andere Mieter Haustiere halten, hat für euren Fall keinerlei Bedeutung.
Hi, in unserem Mietvertrag steht:
Haustiere verboten!
Sonst nichts.
Und die mündliche Vereinbarung lautete:
Sie bekommen mit ihrem Hund ein 6 monatige Probezeit wenn nach diesen 6 Monaten die Wohnung sauber ist, (und das ist sie) können wir den Hund behalten.
Hierzu gibt es ein interessantes BGH-Urteil aus dem Jahr 2013.
Allerdings stellt sich die Frage, ob es sich bei eurem Verbot um eine individualvertragliche Abrede oder eine formularmäßige AGB handelt.
Weiter stellt sich die Frage, ob die mündliche Vereinbarung geeignet ist, aus einer AGB-Klausel eine individualvertragliche Regelung zu machen, denn die starre Klausel wurde ja nachweislich individuell ausgehandelt und angepasst.
Diese Punkte sind sehr komplex. Daher wäre wohl vor irgend einer voreiligen Aktion der Gang zu einem Fachanwalt für Mietrecht sinnvoll.
Wurde die Hundehaltung einmal genehmigt, gilt das nur für diesen Hund. Wird nach dem Tod des Hundes ein neuer angeschafft, muss auch hierfür eine neue Genehmigung erteilt werden. Der Vermieter muss einen plausiblen Grund für eine Verweigerung nennen. Ob ein anderer Mieter bereits einen Hund hält oder 4 Katzen ist für dich unerheblich. Der Vermieter ist nicht verpflichtet alle Mieter gleich zu behandeln. Schaffst du einen Hund ohne Genehmigung des Vermieters an, wird er dich abmahnen und auffordern den Hund wieder abzuschaffen. Dazu benötigt er dann nicht mal einen plausiblen Grund, denn du bist dann deinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen. Schaffst du den Hund dann trotzdem nicht ab, ist das durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Wobei sich die Frage stellt, ob hier ein pauschales Haustierverbot vorliegt, welches in diesem Fall komplett unwirksam wäre.