Vorschriften vom Vermieter?

7 Antworten


Kann der Vermieter vorschreiben, vorwärts einzuparken ,damit man die Hauswand beim rückwärts einparken nicht verschmutzt (durch Ruß)?

Ja: Die Nutzung der Gemeinschaftsflächen unterliegt seinem Weisungsrecht,  vermeidbare Baussubstanzbeschädigungen muss er nicht hinnehmen und Belästigungen der Mieter mit Fenstern über den Stellflächen hat er abzustellen.


Ebenso wie die Lagerverhältnisse in unserer Garage?

Ja: Maßgeblich ist hier das Bauordnungsrecht. Demnach sind Garagen "ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs
sowie seines Zubehörs."

Meint: Neben dem (mindestens saisonal) zugelassenem, fahrbereiten PKW, dessen (!) Winterräder, ggf. einem Wagenheber und Reservekanister/Motoröl/Frostschutz hat da rein garnichts anderes untergebracht zu werden.
.
Wer meint, seine Fahrräder, Grill, Werkzeugausstattung einer Hobbywerkstatt, Rasenmäher usw. unterzustellen, handelt rechtswidrig und kann Probleme mit den Behörden bekommen, bis hin zu einem hohen Bußgeld von 500 EURO :-O


Der Vermieter erteilt uns zum 2ten Mal eine Abmahnung und will uns nach der letzten Frist rausschmeißen.

Das kann er, § 543 II 2, III BGB - wer nicht hören will, muss fühlen :-)


G imager761


Der Vermieter kann auf seinem Grundstück bestimmen wie geparkt wird.

Er geht andauernd in unsere Garage und sagt uns das dort ein Auto stehen soll und dass es kein Bauhof sei.

Schloß bzw. Schließzylinder austauschen. Wobei er Recht hat.

Garage ist ein Rum für Kraftfahrzeuge, keine Lagerhalle.

Der Vermieter, hat einen Schlüssel für unsere Wohnung. Als ich duschen
war und nicht aufmachen konnte, stand er plötzlich in der Wohnung als
ich aus der Dusche kam.

Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.

Klingt als würde der Vermieter mit im Haus wohnen.

Wie viele Wohnungen gibt es?

Saskila 
Beitragsersteller
 06.11.2016, 17:26

es gibt 3 Wohnungen und dee Vermieter lebt nicht mit im Haus. darf er den Hausflur und Keller dann auch nicht betreten? Denn er geht des öfteren in den Keller. und hat meine Mutter gefragt, wieso sie denn ihren Keller abschließt.

anitari  06.11.2016, 17:31
@Saskila

Außer den vermieteten Räumlichkeiten und/oder Flächen  darf der Vermieter alles betreten. Wann und so oft er will.

Gehört der Keller deiner Mutter zur Mietsache, geht es den Vermieter nichts an das sie ihn abschließt. Das ist ihr gutes Recht.

MKausK  06.11.2016, 17:05

Ja eine Garage darf nicht als Lager genutzt werden. Sondern um Fahrzeuge unter zu stellen. Fahrräder gehören dazu

bwhoch2  07.11.2016, 15:52
@MKausK

Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge!

christl10  06.11.2016, 16:59

Kann der Vermieter mir vorschreiben was ich in der Garage zu lagern habe und was nicht? 

anitari  06.11.2016, 17:06
@christl10

In gewisser weise schon. Oder anders gesagt, er kann dem Mieter, wenn vertraglich nicht zugesichert, das Parken außerhalb der Garage untersagen.

  1. Ich würde in den Mieterbund eintreten und mich rechtlich beraten lassen.
  2. Der Vermieter sollte euch alle Schlüssel von der Wohnung aushändigen, sofort! Denn er darf keinen für sich behalten. Sonst würde ich das Schloß tauschen.
  3. Der Vermieter hat nichts in eurer Wohnung zu suchen, auch nicht in der Garage. Auch darf er euch nicht vorschreiben wie es in der Garage auszusehen hat. Last euch nicht belehren, das geht ihm nichts an.
  4. Ihr könnt parken wie ihr wollt. Es gibt keine Vorschriften dafür. 

Ich bin auch Vermieter und kenne meine Rechte und Pflichten.

Er kann euch deswegen nicht rausschmeißen. Geht zum Mieterbund, wenn ihr keine Ahnung habt und laßt euch beraten, sonst tanzt er auch auf der Nase rum. 

Saskila 
Beitragsersteller
 06.11.2016, 17:22

ja das sind Privatparklätze. Vielen Dank ihr Lieben

MKausK  06.11.2016, 17:06

Die Frage ist ob das öffentliche oder Hauseigene Parkplätze sind. Sind die öffentlich darf er bitten aber nicht befehlen

anitari  06.11.2016, 16:55

Ihr könnt parken wie ihr wollt. Es gibt keine Vorschriften dafür. 

Irrtum. Auf einem Privatgrundstück bestimmt der Eigentümer wie und wo geparkt werden darf.

christl10  06.11.2016, 16:57
@anitari

Danke, das wußte ich nicht. Würde mich trotzdem beim Mieterbund erkundigen, ob das wirklich so ist. 

bwhoch2  07.11.2016, 15:55
@christl10

Auch darf er euch nicht vorschreiben wie es in der Garage auszusehen hat.

@christl10:

Das ist falsch! Die Garage hat zumindest so auszusehen, dass ein Kraftfahrzeug dort problemlos abgestellt werden kann. Wird das durch andere dort gelagerte Teile verhindert, so sind diese raus zu räumen.

Bevor Du als Vermieterin irgendwelche Leute zum Mieterbund schickst, wäre es wahrscheinlich sinnvoll, wenn Du selbst erst mal zu Haus&Grund gehen würdest, um Deine Rechte als Vermieterin ausreichend kennen zu lernen.

zu 1. ja das kann er, das kann er auch in der Hausordnung festschreiben.

Das mit dem Wohnungsschlüssel und Garagenschlüssel geht hingegen gar nicht. Der Vermieter hat nicht das Recht, eure Wohnung zu betreten wenn ihr nicht zu Hause seid oder nicht ausdrücklich damit einverstanden seid. Eigentlich dürfte der gar keinen Schlüssel dafür haben, es sei denn ihr seid ausdrücklich damit einverstanden. Und dann darf er auch nur rein, wenn Gefahr im Verzug ist z.B. wegen einem Wasserrohrbruch oder Brand. Ansonsten hat er rein gar nichts in der Bude zu suche. Das ist Hausfriedensbruch und kann sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Die Benutzung der Garage kann er auch nicht vorschreiben, solamge sie nicht völlig zweckentfremdet wird, z.B. als Schlafstädte. Wenn sich dort Fahrräder, Werkzeug und Autoteile befinden dann ist das eine sinngemäße Nutzung einer Garage. Punkt. Und auch die Garage hat er nicht zu betreten, das ist ebenso Hausfriedensbruch. 

Wendet euch an den Mieterschutzbund oder an einen Fachanwalt für Mietrecht. Was euer Vermieter da abzieht geht nicht.

bwhoch2  07.11.2016, 15:51

Die Benutzung der Garage kann er auch nicht vorschreiben, solamge sie nicht völlig zweckentfremdet wird, z.B. als Schlafstädte.

Die Garage ist als KFZ-Abstellraum definiert. Soweit ich weiß gehören Fahrräder, auch E-Bikes nicht zur Klasse KFZ.

Wenn eine Lagerung von Werkzeug, Reifen etc., die normalerweise irgendwie zu KFZ gehören das Abstellen des KFZ nicht verhindert, dürfen solche Sachen in die Garage. Wenn aber die Größe der Garage verhindert, dass ausser dem Auto auch noch andere Sachen am Boden abgestellt werden, dürfen diese dort auch nicht gelagert werden. Weder Fahrräder noch Reifen. Dafür ist dann ein anderer Platz zu suchen.

Der Vermieter darf nicht einfach Eure Garage öffnen. Da er nun aber über den Zustand Bescheid weiß, darf er Beseitigung verlangen. Abmahnung und wenn diese nichts hilft, Kündigung. o sind die (gesetzlichen) Regeln.

Wie Ihr parkt kann er bestimmen und auch dass die Garage nur für das Auto ist und kein Lagerplatz.

Aber er darf keine Schlüssel zu der vermieteten Sache haben ohne Erlaubnis. 

Also schnellstens die Schlösser tauschen.