Darf die Polizei Fotos von meiner Wohnung machen?
Wir haben seit einiger Zeit Terror mit unseren Nachbarn die Unter uns Wohnen, jedes WE (Von Samstag auf Sonntag) Ab Samstag Abend immer so ab 23 Uhr bis in den Frühen Sonntag 4 oder 5 Uhr wird laute Party mit einer Bass Anlage gemacht die Polizei wurde schon oft angerufen und kommen schon gar nicht mehr raus weil die unter uns nun mal alles darf auch der Vermieter Interessiert sich nicht dafür der sagt nur wenn es sie stört ziehen sie aus. Das unser fast 3 Jahre alte Tochter deshalb Schlafstöhrungen hat interessiert auch niemanden.
Jetzt war es soweit das auch am Feiertag gegen 13 Uhr die Bass Anlage so laut aufgedreht wurde das wir die Polizei rufen mussten erst kam sie nicht dann nach ca einer halben Stunde rief die Polizei nochmal an und fragte ob es den immer noch laut währe ich sagte ja. Dann stand von jetzt auf gleich zwei Beamte vor der Tür wir liessen sie rein um ihnen zu zeigen wie sich das in unserer Wohnung anhört. Die Da unsere Tochter sehr Lebhaft ist und gerne alles durch die gegend schemeist auch ins Wohnzimmer sah die Wohnung Unordentlich aus und es stand noch das Mittagessen auf dem Tisch die zwei Beamten sagten das sie die Musik zwar hören aber es nicht zu laut währe auch wenn man den Bass deutlich hört. Dann kamm auf einmal ein dritter Beamter in die Wohnung von dem bis jetzt nichts zu sehen war und fragte was das mit der Wohnung den sollte den genauen Wortlaut möchte ich hier nicht wieder geben. Er sagte das man ein Kind so nicht wohnen lassen könnte und noch einige netten Sachen die man hier nicht wiederhollen möchte er fing an Fotos und auch ein Video von der Wohnung zu mache und sagte das er das der Gemeinde melden wird. Seiner Meinung nach habe ein Kinderzimmer zu jeder Zeit aufgereumt zu sein und es dürfte kein Spielzeug rum liegen und das mit dem Essen auf dem Tisch und das noch nicht gespühlt wurde währe ja wohl auch nicht zu ertragen für ein Kind und ein keinem Kind ist es zuzumuten in so einer Wohnung zu leben.
Normalerweise sieht es in unserer Wohnung nicht so aus es war nur der eine Tag weil unsere Tochter an dem Tag kaum zu bedendigen war und alle rum schmiss so das man mit dem hnterher räumen gar nicht hinterher kamm.
Darf die Polizei sowas? Obwohl es eigentlich um eine Ruhestöhrung ging?
Würde mich freuen wenn jemand sich da auskennt und ir eine Antwort geben kann.
Danke
5 Antworten
Nein direkt dürfen darf es die Polizei nicht. Jeder darf zwar beim Jugendamt melden, wenn er der Meinung ist ... So auch die Polizei aber jeder einzelne Beamte muß fragen ob er in die Wohnung darf.
Das sie zu dritt kommen und wir sagen ist auf alle Fälle ungewöhnlich.
Ich würde mir da erst mal keine Sorgen machen. So zum Spass würde ich mal auf die Polizeiwache gehen und fragen was da war weil der dritte Beamte ...
Stimmt gleichzeitig schon, nur eben nicht unabhängig von einander.
Ein Arbeitgeber von mir hat mir definitiv verboten jemand zweites mitzunehmen, wenn ich und er der Meinung war es geht schneller oder ist einfacher zu machen. Da war es egal ob er auch Angestellt war oder mir ein Kumpel nur schnell helfen wollte.
Schon mal in der StPO geblättert?! Fotografieren ist das kleine 1x1 der Beweissicherung!
Welche Beweissicherung? Weil ein anderer diese Familie angezeigt hat?
Dann hätte er sich trotz Gelegenheit vorstellen müssen. Und nach der Beschreibung war in keinster Weise "Gefahr im Verzug", was einiges an Rechten außer Kraft setzt.
Also durfte er keine Photos machen.
Ihr liegt beide falsch. Weder ist die StPO die Rechtsgrundlage noch erfordern die Fotos eine Gefahr im Verzuge. Eine richterliche Bestätigung ist nicht erforderlich.
Der Polizist hat den Anfangsverdacht einer "Gefährdung des Kindeswohl". Er wurde ferner in die Wohnung hineingelassen; wenn auch unter anderen Voraussetzungen. Ferner herrschte "Gefahr im Verzuge" denn wenn der Polizist nicht sofort fotografiert hätte, hätte die Mutter den Zustand der Wohnung verändert.
Also nochmals: StPO lesen und verstehen
Laut der Beschreibung kam ein 3. Beamter unaufgefordert in die Wohnung und machte die Photos. Und das durfte er gar nicht. Drum Gefahr im Verzug, dann hätte er gedurft.
Einer der bereits in der Wohnug befindlichen Beamten hätte die Photos machen dürfen. Aber so nicht.
Selbst wenn sie jetzt eine Anzeige zur Gefährdung des Kindeswohls schreiben. Wenn sie die Anzeige nicht machen, Photos als Abschreckung, das dürfen sie nicht.
Ja, die Polizei darf das. Ich vermute, dass es sich um eine gefahrenabwehrende Tätigkeit gehandelt hat. Sie fürchten um das Kindswohl und leiten die Bilder an das Jugendamt weiter. Die Berechtigung, derartige Fotos zu machen ergibt sich aus den einschlägigen Polizeigesetzen (nicht aus der StPO).
Beweissicherung im POLG? Wäre mir neu.
Man lernt halt nie aus.
Du schriebst ja, dass die Rechtsgrundlage für die Fotos in der StPO zu finden wären. Welches Strafverfahren wurde denn eingeleitet?
Welche Gefahr wurde denn durch das Fotografieren abgewendet😉
Es kann nur um den Anfangsverdacht Körperverletzung durch Vernachlässigung des Kindeswohls gehen. Da sind wir eindeutig bei StGB und StPO unterwegs.
Quatsch. Wenn bei solchem Sachverhalt jedes Mal ein Anfangsverdacht konstruiert und ein Strafverfahren eröffnet würde, hätte die Polizei kaum noch Zeit, sich um anderes zu kümmern.
Nein. Hier bestand "nur" eine abstrakte, evtl. latente Gefahrensituation. Diese Gefahr reicht nicht aus, ein Strafverfahren einzuleiten mit all den strafprozessualen Maßnahmen und Erfordernissen.
Um diese Gefahrensituation darzustellen wurden Fotos gefertigt und diese an das Jugendamt weitergeleitet, damit sie sich dort ein erstes Bild von der Situation machen können.
Sollte der Fragesteller dagegen vorgehen wollen, sollte er gegen die polizeilichen Maßnahmen Widerspruch einlegen. Dann wird ihm dargelegt, warum und wieso die Fotos gefertigt wurden und wonach es rechtmäßig ist.
Hallo,
das Betreten der Wohnung wurde durch euch erlaubt, damit die Ruhestörung nachvollzogen werden kann.
Entgegen der Aussage von ch62718ris durfte auch der 3. Polizeibeamte die Wohnung betreten, da die Einverständniserklärung zum Betreten der Wohnung nicht einem Polizisten (also einer Person) sondern "der Polizei", also einer Personengruppe mit der Eigenschaft "Amtsinhaber" für die jeweilige Situation erlaubt wird.
Dies ist nicht durch die StPO geregelt, da die Wohnung nicht durchsucht, sondern lediglich betreten wurde. Daher ist das jeweils länderspezifische Polizeiaufgabengesetz anzuwenden. Bei uns in Bayern heißt es passenderweise PAG (Polizeiaufgabengesetz) und vorliegende Frage ist im Artikel 23 Absatz 1 geklärt:
Artikel 23 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
(1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
Eine Einwilligung lag wie oben erwähnt bereits vor.
Werden während der Betretung sogenannte "Zufallsfunde" gemacht, sind diese natürlich verfolgbar. Beispiel: Es liegt ein Joint auf dem Esstisch, so wird ein verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet - obwohl die Betretung z.B. nur wegen einer Ruhestörung durchgeführt wurde.
In diesem Fall wurde keine Straftat festgestellt, sondern eine mögliche "Kindswohlgefährdung". Natürlich müssen diese dokumentiert werden, damit das Jugendamt sich von der Vorfindesituation ein Bild machen kann. Hierzu bietet sich das Foto- und Videografieren an.
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass da irgendwas dabei rauskommt, da es in einer Wohnung einfach mal ein bisschen ausschauen kann. Ggf. frägt das Jugendamt bei euch an, ob alles in Ordnung ist oder ihr Hilfe brauchen könntet... mehr dürfte nicht passieren.
Klingt meiner Meinung nach extrem Krankhaft, ich meine wenn ich für sowas nicht ins Gefängnis gehen würde, so wie jeder andere auch, hätte ich dem seine Kamera Fett in seinen Anus geschoben und wieder raus getragen, ich denke nicht das er sowas darf, und das sind auch keine Beweise, sowas ist Normal, es gibt haushalte die sind um weiten Schlimmer. Da hatte wer einen Schlechten Tag...
Ja, die Polizei darf den Zustand deiner Wohnung dokumentieren, da ja gegenüber dem Jugendamt der Zustand dokumentiert werden soll/muß.
Das Recht ergibt sich aus der StPO, die der Polizei erlaubt, rechtserhebliche Beweise zu sichern.
Aber eben der 3. Beamte nicht.
Es wurde die Polizei und nicht die zwei Beamten in die Wohnung gelassen...
Und was ist mit dem Grundgesetz. Da steht die Wohnung ... so weit ich weiß. Es wird an sich nie eine Berufsgruppe in die Wohnung gelassen, egal was vielleicht in einer Verordnung steht.
Klar ist sie darf sich Zugang verschaffen, wenn sie will. Aber ...
In der Verordnung der GEZ (Gebühren Einzugs Zentrale) stand früher auch mal, das sie sie unangemeldet die Wohnung betreten dürfen.;)
Es wird an sich nie eine Berufsgruppe in die Wohnung gelassen...
Wer denn sonst? Meinst du etwa, dass in einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss die durchsuchenden Beamten namentlich genannt werden?
Das ist so nicht richtig. Es werden nicht einzelne Personen, sondern "die Polizei" als Berufsgruppe in die Wohnung gelassen. Vergleiche hierzu z.B. Artikel 23/I PAG.
Das heißt der 3. Beamte durfte selbstverständlich die Wohnung ebenfalls betreten.