Wie viele Stunden muss ich wöchentlich mind. arbeiten um sozial versichert zu sein - Vor allem Krankenversichert?
Hallo ihr lieben, ich bin auf der Suche nach einem Job mit wenig Stunden der aber sozial-versichert ist. Wie viele Stunden muss ich dafür wöchentlich arbeiten? Mir persönlich wären 12/pro Woche am liebsten - aber ist das möglich?
5 Antworten
Mit 12 Stunden in einer Woche wird das wohl schwer werden. Wenn Du den Mindestlohn bekommst, müsstest Du im Monat auf etwa 53 Stunden kommen.
Du brauchst ja ein Mindesteinkommen von 451 Euro, darüber darf es sein.
Solange Du max. 450 € verdienst, bist Du nicht über die Beschäftigung krankenversichert.
Das Gegenteil habe ich auch nicht behauptet!
Hier wird nicht nach den besonderen Bedingungen eines Minijobs gefragt, sondern danach, ob mein sich auch bei geringfügigeren Beschäftigungen krankenversichern kann - und das ist selbstverständlich möglich (wenn auch nicht gerade "billig")!
Nein Familiengerd. Fragesteller fragt, wie man sozialversicherungspflichtig in der KV wird und nicht, ob man sich freiwillig versichern kann. Lesen der Frage würde hier ungemein helfen!!!
@ turnmami:
Lesen der Frage würde hier ungemein helfen!!!
Allerdings, das empfehle ich Dir dringendst!
Die Fragestellerin fragt nicht nach einer Krankenversicherungspflicht, sondern ob sie mit wenigen Stunden krankenversichert arbeiten kann:
Mir persönlich wären 12/pro Woche am liebsten - aber ist das möglich?
Man sollte eine Frage also nicht nur richtig lesen, sondern vor allem auch richtig verstehen, bevor man so "rumtönt"!!
@Familiengerd. Die Fragestellerin fragt eben nicht, ob sie wenige Stunden arbeiten kann, sondern wie sie KV pflichtig wird. Das ist der Kern der Frage. Aber anscheinend ist Klugsch...für dich wichtiger als die Fragen der Leute zu beantworten. Naja, nicht jeder kann das gelesene eben auch verstehen ;))
Dafür bist Du hier der Einzige, der nicht fähig ist, die Intention des Fragestellers aus der Frage korrekt zu interpretieren.
Oh Mann Familiengerd! Es ist aus dem Kontext der Frage absolut ersichtlich dass hier auf KV-Pflicht aus der Beschäftigung abgezielt wird. Dass man sich freiwillig versichern kann ist klar. Es gibt schließlich Versicherungspflicht in D. Alle verstehen das hier nur Du meinst Tupferlkacken zu müssen!
Alle verstehen das hier!
Tun sie eben nicht!
nur Du meinst Tupferlkacken zu müssen!
Über Deinen primitiven Ausfall als Zeichen von Schwäche sehe ich einmal großzügig hinweg.
Es ist klar, dass Krankenversicherungspflicht bei Überschreitung der Minijob-Grenze besteht.
Und wenn hier gefragt wird, ob die Arbeitnehmerin auch eine Tätigkeit mit Krankenversicherung ausüben kann unterhalb dieser Grenze - also mit der Konsequenz eines Anspruchs auf Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung -, dann ist das mit "Ja!" zu beantworten, auf freiwilliger Basis.
Denn die Krankenversicherung, die ja auch bei einem Minijob bestehen muss (z.B. über eine Familienversicherung oder sonst wie) - weil es eben die grundsätzliche Versicherungspflicht gibt -, beinhaltet eben keinen Anspruch auf Krankengeld!
Auch wenn ich hier offensichtlich der Einzige bin, der mitbekommt, was der Kern der Frage ist: Die übrigen Antworten gehen völlig daran vorbei!
Du brauchst ja ein Mindesteinkommen von 451 Euro
Das ist falsch!
Es gibt keine Mindesteinkommengrenze, ab der erst man sich krankenversichern könnte!
Doch, erst ab 451,- Euro ist man voll sozialversicherungspflichtig, inkl. GKV.
voll sozialversicherungspflichtig
Es geht nicht um Sozialversicherungspflicht!
Die Frage lautet: "Mir persönlich wären 12/pro Woche am liebsten - aber ist das möglich?"
Es geht also um die Frage, ob sich die Arbeitnehmerin auch unterhalb der Minijob-Grenze so krankenversichern kann, dass z.B. ein ansonsten (z.B. über die Familienversicherung) nicht bestehender Anspruch auf Krankengeld nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht.
Und dazu habe ich mich geäußert und "Ja" gesagt - auch wenn hier ansonsten überhaupt nicht begriffen wird, worum des denn eigentlich geht bei dieser Frage!
Wenn du Versicherungspflicht über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.S.v. § 5 Abs. 1, Nr 1. SGB V auslösen willst, ist ein Arbeitsentgelt von Nöten, welches regelmäßig 450,- € p.M. übersteigt.
Sie würde aber wöchtentlich nur 2-3 Std. putzen?
Rechnen kann man ja nun selbst. =)
Du brauchst einen Job, in dem du mindestens 451 Euro im Monat verdienst. Mit wievielen Stunden du das schaffst, ist egal.
Sorry, aber du bist einfach ein klugscheisserischer Depp.
Wenn Du das sagst, ist das fast schon eine Ehre! :-))
Aber Dein primitiver Ausfall zeigt doch nur deutlich Deine ohnmächtige intellektuelle Unfähigkeit.
Und an das Niveau wertgeschätzter Antworten dieses "Deppen" musst Du erst einmal heran reichen - wofür ich bei Dir aber völlig "schwarz" sehe!
Du bist eine Kreatur die es nicht würdig ist weiter von mir beachtet zu werden von daher: und Tschüss!
Wenn Du Dir nicht anders zu helfen weißt ... :-))
Doch gibt es. Man darf einen Minijob nicht kV-pflichtig abrechnen. Solange Du max. 450 € verdienst, bist Du nicht über die Beschäftigung krankenversichert. Selbstverständlich muss man trotzdem krankenversichert sein, aber das läuft dann über die Arbeitsagentur, Familienversicherung o. Ä.
Solange Du max. 450 € verdienst, bist Du nicht über die Beschäftigung krankenversichert.
Das Gegenteil habe ich auch nicht behauptet!
Hier wird nicht nach den besonderen Bedingungen eines Minijobs
gefragt, sondern danach, ob mein sich auch bei geringfügigeren
Beschäftigungen krankenversichern kann - und das ist selbstverständlich
möglich (wenn auch nicht gerade "billig")!
Das ist falsch!
Es gibt keine Mindesteinkommengrenze, ab der erst man sich krankenversichern könnte!
Hallo Familiengerd,
hier wurde die Frage nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen für die KV gestellt und dieses muss über 450,00 € pro Monat sein. Ansonsten müsste er sich freiwillig kranken versichern.
hier wurde die Frage nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen für die KV gestellt
Nein, hier wird nicht nach eine "Pflichtgrenze" gefragt, hier wird gefragt, ob man sich auch bei einer solch geringfügigen Beschäftigung krankenversichern kann - und selbstverständlich kann man das!
@Familiengerd,
Du hast scheinbar diesen Satz überlesen !
Wie viele Stunden muss ich wöchentlich mind. arbeiten um sozial versichert zu sein - Vor allem Krankenversichert?
@ Norbert Uhrig:
Und Du hast ganz offensichtlich diese für die Fragestellerin entscheidende Frage "überlesen", auf die ich mich logischerweise vorrangig beziehe:
Mir persönlich wären 12/pro Woche am liebsten - aber ist das möglich?
Und das ist selbstverständlich möglich!
Wenn man eine Frage liest, sollte man den ganzen Zusammenhang auch verstehen.
Ist hier scheinbar nicht der Fall.
OWT.
Wenn man eine Frage liest, sollte man vor allem das Anliegen des Fragestellers berücksichtigen und nicht blindlings drauflos antworten.
Und das Anliegen hier ignorierst Du schlicht:
Mir persönlich wären 12/pro Woche am liebsten - aber ist das möglich?
Weise doch nach, dass meine Aussage "Und das ist selbstverständlich möglich!" falsch ist!
Das ist Dir aber nicht möglich - womit dann Deine Polemik als Ausdruck Deiner "Hilflosigkeit" erklärbar ist.
Die Anzahl der Stunden interessieren nicht.
Maßgebend ist, dass du ein mtl. Bruttoeinkommen von über 450 € bekommst.
Hier wird nicht nach den besonderen Bedingungen eines Minijobs gefragt, sondern danach, ob mein sich auch bei geringfügigeren Beschäftigungen krankenversichern kann - und das ist selbstverständlich möglich (wenn auch nicht gerade "billig")!
Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein.
Mir persönlich wären 12/pro Woche am liebsten - aber ist das möglich?
Die Fragestellerin will also wissen, ob es möglich ist, mit 12 Stunden wöchentlich zu arbeiten und dabei krankenversichert zu sein!
Und selbstverständlich ist das möglich!
Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein.
Bei einer solch naseweisen Bemerkung solltest Du Dich jetzt mal an die "eigene Nase fassen" - oder: "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!".
Sicher - nur Du hast diese Frage nicht verstanden.
Aber der Familiengerd hat natürlich immer recht.
Dies kennen wir so doch schon.
OWT
Mir persönlich wären 12/pro Woche am liebsten - aber ist das möglich?
Weise doch nach, dass meine Aussage "
Und das ist selbstverständlich möglich!" falsch ist!
Das ist Dir aber nicht möglich - womit dann Deine Polemik als Ausdruck Deiner "Hilflosigkeit" erklärbar ist.
Aber der Familiengerd hat natürlich immer recht. Dies kennen wir so doch schon.
Wer ist denn das "Wir", hinter das Du Dich verkriechst?
Im Übrigen brauch ich mich mit meinem "Recht haben" nicht vor Dir zu verstecken - bis dahin hast Du wohl noch einen sehr langen Weg!
@Familiengerd: man sollte doch die Frage richtig lesen. Fragesteller fragt, wie sie soz.versicherungspflichtig KV versichert wird und nicht, ob sie sich freiwillig versichern kann!!!
@ turnmami:
man sollte doch die Frage richtig lesen.
Allerdings, das empfehle ich Dir dringendst!
Die Fragestellerin fragt nicht nach einer Krankenversicherungspflicht, sondern ob sie mit wenigen Stunden krankenversichert arbeiten kann:
Mir persönlich wären 12/pro Woche am liebsten - aber ist das möglich?
Man sollte eine Frage also nicht nur richtig lesen, sondern vor allem auch richtig verstehen!!
@Familiengerd,
Du bist doch gerade hier im Thread schon öfters korrigiert worden.
Genügt dir dies immer noch nicht ?
Es macht keinen Sinn mit dir zu diskutieren.
Du gehörst wohl auch zu den Menschen, wenn sie eine falsche Behauptung aufgestellt haben, nicht zugeben können, dass diese falsch war.
Für mich ist hier Ende!
Für mich ist hier Ende!
Klar, dass Du "am Ende" bist (mit Deinem "Latein") ...
Selbstverständlich besteht Krankenversicherungspflicht bei Überschreitung der Minijob-Grenze (ich habe auch nicht das Gegenteil behauptet).
Und wenn hier gefragt wird, ob die Arbeitnehmerin auch eine Tätigkeit mit Krankenversicherung ausüben kann unterhalb dieser Grenze - also mit der Konsequenz eines Anspruchs auf Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung -, dann ist das mit "Ja!" zu beantworten, auf freiwilliger Basis.
Denn die Krankenversicherung, die ja auch bei einem Minijob bestehen muss (z.B. über eine Familienversicherung oder sonst wie) - weil es eben die grundsätzliche Versicherungspflicht gibt -, beinhaltet eben keinen Anspruch auf Krankengeld!
Auch wenn ich hier offensichtlich der Einzige bin, der mitbekommt, was der Kern der Frage ist: Die übrigen Antworten gehen völlig daran vorbei!
@Familiengerd,
du bist ja ein sehr streitsüchtiger Patron.
Keine Angst, ich bin nicht am Ende.
Aber ich sehe keinen Sinn darin mit einem Besserwisser in irgendeiner Form weiter zu diskutieren!!!
Und wer - so wie Du! - im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! :-))
Nenne mir deinen richtigen Namen und Anschrift, dann können wir uns weiter unterhalten.
Ansonsten - bleib in deinem Glashaus.
Naja, es kommt halt auf den Stundenlohn an. Ab ca. 9€ bist du bei 12 Wochenstunden kV-pflichtig.
Doch gibt es. Man darf einen Minijob nicht kV-pflichtig abrechnen. Solange Du max. 450 € verdienst, bist Du nicht über die Beschäftigung krankenversichert. Selbstverständlich muss man trotzdem krankenversichert sein, aber das läuft dann über die Arbeitsagentur, Familienversicherung o. Ä.