Hallo mein Bruder ist über 50 und hat sein Leben lang schwer gearbeitet und entsprechende gesundheitliche Probleme. Aus einer gescheiterten Beziehung hat er einen Sohn den er abgöttisch liebt. Er kümmert sich auch sehr um sein Kind
In seinem alten Beruf kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Auch ist er zu alt.
Lange war er arbeitslos. Jetzt hatte er das Glück bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen zu dürfen und bekam auch einen Festvertrag. Leider bekommt er nur den Mindestlohn und nach Abzügen rutscht er unter den Selbstbehalt. Die Mutter des Kindes bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Das Amt will natürlich den Vorschuss zurück.
Muss er sich noch zusätzlich am Wochenende einen Job suchen um den Mindestlohn zu bezahlen? Reichen 40 Stunden Arbeit in der Woche nicht aus? Ich finde das so furchtbar. Letztendlich hat doch der Staat nur diesen Mini-Mindestlohn eingeführt von dem man nicht leben und nicht sterben kann.
In § 1603 BGB heißt das doch 1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
Versteht mich bitte nicht falsch. Er liebt sein Kind und er will das es ihm gut geht. Ihm wäre auch lieber er hätte 200 Euro mehr auf dem Lohnzettel. Aber er ist nicht mehr der Jüngste, und hat gesundheitliche Probleme.
Wer hat ähnliches erlebt? Darf das Jugendamt das fordern. Was ist wenn er keinen Mini-Job findet?
Brutto-Stundenlohn ist ja hier der Mindestlohn, also durch 8,50 teilen.