Wie viele Jobs darf man gleichzeitig haben?
Also, wenn ich jetzt eine Teilzeitbeschäftigung habe, dann kommt ja nicht viel Geld rum. Also würde ich mir noch einen zweiten Job suchen. Darf der zweite Job dann nur ein Minijob sein? Und was ist, wenn ich zu meiner Teilzeitarbeit noch zwei Minijobs hätte? Und welche Steuerklasse nehme ich am besten für welchen Job?
9 Antworten
Jobs kannst Du haben soviel Du in 24 Stunden täglich schaffst.
Das Problem sind die Steuerklassen. Jeder AN darf zusätzlich zu seinem "Hauptjob" (da sollte er die günstigste Steuerklasse wählen) einen oder mehrere Minijobs bis insgesamt 400€/Monat haben.
Jeder Zweitjob der lohnsteuerpflichtig wird/ist also einer 2. Lohnsteuerkarte bedarf ist Steuerklasse VI und die ist teuer und lohnt meistens nicht.
Musst Du Dir mal mit einem Lohnsteuerrechner ausrechnen, z.B. hier: http://www.lohn1.de/lobn.htm
stimmt leider nicht - siehe oben!!!!
denn da steht das Arbeitszeitgesetz vor das ist leider eine total falsche Aussage. Wo steht denn im Arbeitszeitgesetz, dass der Unternehmer kontrollieren muss, dass sein AN nicht mehr als 10 Stunden insgesamt arbeitet. Die Beschränkung der Arbeitszeit bezieht sich immer nur auf den einzelnen Betrieb.
"Jobs kannst du haben soviel du in 24 Stunden schaffst":Lieber Wolfi0410,das ist eine vollkommen falsche Aussage,denn da steht das Arbeitszeitgesetz vor!
Wenn du eine Teilzeitbeschäftigung und einen 400 € Job hast, dann ist die Teilzeitbesch. versicherungspflichtig, der 400 € Job versicherungsfrei... hast du 2 400 € Jobs und verdienst nicht mehr als 400 € insgesamt in denen, dann sind beide weiterhin versicherungsfrei. Verdienst du jedoch in den beiden 400 € Jobs mehr als 400€ insgesamt, so bleibt der 1. versicherungsfrei, der 2. wird zu deiner Hauptbeschäftigung dazugezählt... grundsätzlich darfst du aber auch 2 richtige Jobs haben und zahlst dann halt aus beiden Beiträge (bei Überschreiten einer bestimmten Grenze kannst du zuviel gezahte Beiträge von der Krankenkasse zurückfordern, 3600 €/Monat)...steuerechtlich weiß ich leider nich genau BEscheid...
stimmt nicht ganz: siehe oben!!!!
was stimmt daran nicht? Du hast oben nur von der steuerrechtlichen Behandlung geschrieben, ich schreibe von der sozialversicherungsrechtlichen... und da bin ich mir sicher dass es so ist weil ich das gelernt hab
Meines wissens hast du eine steuerklasse fest, die kannst du dir nicht nachbelieben aussuchen. In der regel darfst du mit mehreren minijobs auch nur 400 euro verdienen.
Also bei deinem Hauptjob wo du das meiste verdienst, solltest du mit Steuerkarte arbeiten. Die Steuerklasse richtet sich danach ob du Verheiratet bist oder Singel. Dann hast du Automatisch die LSt Klasse I. Nebenjobs kannst du soviele haben wie du willst, diese dürfen aber zusammen die 400,00 e Grenze nicht überschreiten.
das ist leider falsch! Du darfst neben dem Hauptjob nur 1 Nebenjob steuerfrei haben. alle weiteren werden steuermäßig zum Hauptjob dazugerechnet - auch wenn alle Nebenjobs zusammen nicht mal 400€ ergeben!!
Eine total bescheuerte Regelung, die mich schon lange aufregt, aber leider wahr! Also: 1 Nebenjob bis 400€ steuerfrei, aber sobald ein 2. Job dazukommt wird dieser versteuert, selbst wenn du im 1. und 2. Job jeweils nur 100€ verdienen würdest!
...also, mir ging es darum, dass man eben doch soviele Jobs machen kann, wie man eben kann. Wenn ich 10.000 im Monat versteuere, ist mir das lieber als wenn ich 400 nicht versteuere.
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Steuern sparen mag ja nett sein, aber doch nicht um jeden Preis.
@antola61.
Interessant und bisher mir nicht bekannt.
Wo bitte kann man das nachlesen?
...also, warum nicht? Was passieert, wenn sie im zweiten Job 4.000 Euro bekommt? Warum sollte sie das nicht dürfen?
Natürlich, wenn er will auch gerne 10.000,00 € pro Monat, dafür braucht er dann aber eine zweite Lohnsteuerkarte mit Kl. VI. Das bedeutet dann gut 50% abzüge für das Finanzamt. Es sei denn er hat ein Gewerbeangemeldet und macht den zweiten Job auf selbständiger Basis dann muss er natürlich Einkommenssteuer zahlen.
...also, bei "irishgirl" hätte ich jetzt auf "sie" getippt :-) Ich wollte auch nur das "dürfen" kommentieren. Danke
Ich bin immer wieder überrascht, wie hier rudimentäres Wissen verbreitet wird.
Also, Du darfsr im Prinzip so viele Jobs haben wie Du möchtest. Einzig, die maximale Arbeitszeit von täglich 10 Stunden darf dauerhaft nicht überschritten werden.
Wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen "Hauptjob" hast, darfst Du 1 sogenannten Minijob zusätzlich annehmen.
Hast Du ausschließlich sogenannte Minijobs, darfst Du im Durchschnitt nicht mehr als 400 € monatlich verdienen. Überschreitest Di diese Grenze, werden Sozialabgaben fällig.
Steuerlich sieht es so aus. Deinen Haupjob, egal ob Vollzeit oder Teilzeit wirst Du mit Deiner ersten Steuerkarte, mit der für Dich zutreffenen Steuerklasse abrechnen können. Solltest Du einen weiteren Job über eine Steuerkarte annehmen, müsstest Du eine weitere Steuerkarte beantragen auf der dann automatisch die Steuerklasse 6 eingetragen wird. Die Minijobs werden pauschal durch den Arbeitgeber verteuert.
Interessant. Wo bitte kann man das nachlesen mit der Befristung, dass man Einzig, die maximale Arbeitszeit von täglich 10 Stunden darf dauerhaft nicht überschritten werden.
Oder schreibt hier ein Gewerkschafter über seine Wunschträume. Weißt Du eigentlich wieviel Menschen täglich dauerhaft über 10 Stunden arbeiten bei 2 oder mehr AG´s um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können in diesem ach so sozialen Staat?
"Jobs kannst du haben soviel du in 24 Stunden schaffst":Lieber Wolfi0410,das ist eine vollkommen falsche Aussage,denn da steht das Arbeitszeitgesetz vor!