Darf man gleichzeitig ein Vollzeit Job und ein Teilzeit haben?
Darf man gleichzeitig ein Vollzeit Job und ein Teilzeit haben ?
Beispiel: Ich schaf jetzt ein Vollzeit Arbeit von 9 h bis 18h und ich krieg 1400 netto ( Lonshteuerklasse I ). Ich hab ein Vorslag für noch eine Stelle - Teilzeit von 4 h bis 8 h auf 800 netto. Darf ich die Beide gleichzeitig haben und wenn "ja" , ändern sich die Lohnsteuerklasse bei den Jobs.
Darf man gleichzeitig zwei Teilzeit Jobs haben?
9 Antworten
Du kannst beide Arbeiten annehmenwenn Du über 18 jahre alt bist.Muß dir aber vom Chef des Follzeitjob die genehmigung geben lassen.Steuerklasse bleibt gleich,Steuerlich hättest Du dann2200 Euro Einkommen.
Falsch, das kann er nicht, da der Fragesteller gegen §3 Arbeitszeitgesetz verstößt, da er die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit überschreitet!
Peter Kleinsorge
Neben einem Job in Vollzeit dürfen Sie prinzipiell einen weiteren Job ausüben.
Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. In Ihrem Beispiel ist das der Fall, denn gemäß §3 Arbeitszeitgesetz beträgt die maximale werktägliche Arbeitszeit im Regelfall 8 Stunden und die Arbeitszeiten beider Jobs müssen addiert werden.
Ihr Arbeitgeber könnte Ihnen also den Nebenjob untersagen, da Sie gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen bzw. Ihr Arbeitgeber damit rechnen kann, dass der Hauptjob unter dem Nebenjob leidet.
Fazit:
Sie dürfen beide Jobs nicht gleichzeitig ausüben, da ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt!
Ein Minijob, bis 400 Euro Monatsverdienst, kann neben dem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob steuer- und sozialversicherungsfrei ausgeübt werden.
Sie könnten den Nebenjob beispielsweise Samstags machen, denn Sie dürfen, gemäß §3 Arbeitszeitgesetz von Montag bis Samstags jeweils 8 Stunden beschäftigt werden.
Hier ein guter Link mit Informatioonen rund um das Thema Minijob.
<a href="http://www.minijob-zentrale.de" target="_blank">www.minijob-zentrale.de</a>
Peter Kleinsorge
Das geht wenn dein "Vollzeitarbeitgeber" zustimmt!
Welchen Arbeitgeber interessiert denn das Arbeitszeitgesetz? Zumindest kleine Unternehmen, vor allem solche ohne Arbeitnehmervertretungen lachen sich über solche Aussagen kaputt!
Das mag zwar sein, aber da wir in einem Rechtsstaat leben, sind kleine Firmen und auch solche ohne Arbeitnehmervertretung kein rechtsfreier Raum.
Zudem obliegt es auch dem Arbeitnehmer sich an das Arbeitszeitgesetz zu halten und deswegen kann Ihre Antwort "Das geht wenn Dein Vollzeitarbeitgeber zustimmt!" so nicht gegeben werden.
Peter Kleinsorge
Leider sind in unserer achso schönen Gesellschaftsordnung immer mehr Menschen gezwungen, sich mehrere Jobs zu suchen um über die Runden zu kommen.
Man darf mehrere Jobs haben, du musst aber das Einverständnis deines Chefs haben und vorallem musst du gewähtleisten, dass dadurch deine Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt wird.
Und was mir aufgefallen ist ....... die sogenannte Ruhezeit beträgt zwischen den 2 Jobs nur eine Stunde, das ist auch nicht zulässig !!! Wie lange willst du das durchhalten ????? Fleißig und Recht schaffend zu sein ist ja sehr nobel ...... aber bitte NICHT auf Kosten deiner Gesundheit - wenn der Körper über einen längeren Zeitraum massiv überfordert wird, brichst du irgendwann wegen Erschöpfung zusammen !!!! Arbeiten und leben kannst du aber nur wenn du GESUND bist und auch bleibst !!!! L.G. Biggy
Die im Beispiel angegebene Jobs darf der Fragesteller nicht gleichzeitig annehmen, es liegt ein Verstoß gegen §3 Arbeitszeitgesetz vor, da der Fragesteller die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit überschreitet!
Peter Kleinsorge
Ich habe es ja allgemein formuliert und nicht spezifisch für diesen Fall ;)
Ja, du darfst eine Vollzeitstelle und gleichzeitig eine Teilzeitstelle haben.
Vorausgesetzt, dein Vollzeit-Arbeitgeber stimmt der Teilzeitstelle zu.
Mit der Annahme der zweiten Stelle (Teilzeitstelle) erhältst du eine weitere Lohnsteuerkarte. Auf der ersten (für die Vollzeitstelle) bleibst du weiterhin in der Steuerklasse I (eins) und mit der zweiten Steuerkarte (für die Teilzeitstelle) bist du in der Steuerklasse VI (sechs).
Bei einem 2. Einkommen von 800,- Euro netto fällt die Minijob-Regelung weg.
Die im Beispiel angegebene Jobs darf der Fragesteller nicht gleichzeitig annehmen, es liegt ein Verstoß gegen §3 Arbeitszeitgesetz vor, da der Fragesteller die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit überschreitet!
Peter Kleinsorge
Ich bin auch eher davon ausgegangen, dass der Fragesteller die 800,- Euro Stelle nur samstags ausübt, alles andere wäre auf Dauer ungesund und unproduktiv.
Die im Beispiel angegebene Jobs darf der Fragesteller nicht gleichzeitig annehmen, es liegt ein Verstoß gegen §3 Arbeitszeitgesetz vor, da der Fragesteller die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit überschreitet!
Peter Kleinsorge