Wer muss Schmerzensgeld bezahlen bei Unfall mit dem Firmenwagen
Hallo,
vor einigen Tagen hatte ich einen Unfall auf einem Parkdeck. Ich habe die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h nicht überschritten und wollte links abbiegen. Die Sicht war sehr schlecht, denn es hat geregnet und geparkte Autos haben die Sicht zusätzlich verschlechtert. Nachdem ich mich hervorgetastet hatte, kam von rechts ein schnelles Auto angefahren und ich konnte nicht mehr reagieren. Deshalb habe ich das Auto hinten links getroffen und es hat sich gedreht. Die Insassin hat daraufhin erzählt, dass sie schon länger in physiotherapeutischer Behandlung sei und auch jetzt einen Termin habe. Deshalb war sie nicht angeschnallt - weil sie nur noch einen Parkplatz suchen wollte. Außerdem sagt sie, dass sie sicher ca. 30 km/h schnell war! Wir haben das alles auch der Polizei gesagt.
Wer nun tatsächlich Schuld am Unfall hat, wurde noch nicht geklärt.
Aber die Insassin klagt über Schmerzen und kann wohl nur noch liegen.
Falls es dazu kommen sollte, dass sie Schmerzensgeld verlangt, hätte ich zwei Fragen:
Würde das überhaupt durchkommen? Da sie zu schnell war und nicht angeschnallt, und außerdem schon in Behandlung?
Da es ein Firmenwagen ist und während der Arbeitszeit passier ist, wer muss dann im Fall der Fälle für das Schmerzensgeld auskommen?
Welche Versicherung übernimmt das genau?
Danke schon einmal.
2 Antworten
Ich denke mal, dass auch in einem Parkhaus die StVo gilt. Also rechts vor links. Die StVO enthält einige sog. Gummiparagraphen die reine Auslegungssache sind. Frage ist nun, ob diese Frau auch bei Ihren Aussagen bleibt und sich nicht auf eine Schocksituation bezieht in der sie diese Aussagen machte. Es spielt dabei keine wesentliche Rolle, ob am Unfall ein Firmenwagen beteiligt ist, oder nur Privatfahrzeuge. Glaube dass diese Angelegenheit eine gerichtliche Verhandlung zur Folge haben wird in der die Schuldfrage geklärt wird. Schmerzensgeld würde dann die Versicherung des Schuldigen bezahlen. Zunächst den Unfall beim Arbeitgeber melden und alles weitere wird sich ergeben. Evtl. nimmt die Frau auch einen Anwalt, was abzuwarten wäre.
Schmerzensgeld setzt immer ein Verschulden voraus. Hoffentlich hast du den Unfall ordn ungsgemäß über deinen Arbeitgeber an die Versicherung gemeldet. Damit bist du persönlich aus dem Schneider. Wenn es ein Schmerzensgeld gäbe (eher unwahrscheinlich), zahlt das die KFZ-Versicherung.