Wie viel Geld darf man mit 13 Jahren ausgeben?

12 Antworten

Die Frage kann man so einfach nicht beantworten. Es gibt den sogenannten Taschengeldparagraphen. Kannst Dich auch mal auf Wikipedia informieren. Dieser besagt sinngemäß, dass ein Kind/Jugendlicher ab vollendetem 7. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr Geschäfte machen kann im Rahmen des verfügbaren Taschengeldes. Das ist eine Ermessensfrage. Es kann also sein, dass der Verkäufer bei einem Einkauf von 100 Euro Dich fragt, wie alt Du bist und eventuell den Einkauf nicht akzeptiert. Mein Bruder war damals 14 und da hat der Verkäufer im Media Markt gefragt, ob das sein Taschengeld wäre, und es ging damals um 90 DM! Zur Sicherheit rate ich Dir, Mutter, Vater, Tante oder älteren Freund mitzunehmen. Logischerweise darfst Du natürlich unter 18 Jahren auch keine Verträge abschließen (Handy, Internet usw.)

imager761  30.11.2013, 17:27

Dieser besagt sinngemäß, dass ein Kind/Jugendlicher (...) Geschäfte machen kann im Rahmen des verfügbaren Taschengeldes.

Nein. Er besagt vielmehr "zu diesem Zweck", und den bestimmen die Erziehungsberechtigten. http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

jurafragen  30.11.2013, 17:57
@imager761

Er besagt vielmehr "zu diesem Zweck"

Der § 110 BGB hat 2 Alternativen.

Wie viel Geld ist das denn? Also wenn du dir die neue Playstation holen möchtest, dann muss eigentlich ein Erziehungsberechtigter dabei sein. Denn da unter 14 bist, könnte der Kauf von deinen Eltern angefechtet werden, da du noch nicht geschäftigstüchtig bist.

Wie Saturn das nun genau praktiziert kann ich dir nicht sagen. Ich würde es einfach ausprobieren. Könnte mir vorstellen, dass das von Kassierer zu Kassierer und Markt zu Markt unterschiedlich ist.

PatrickLassan  30.11.2013, 17:04

Denn da unter 14 bist, könnte der Kauf von deinen Eltern angefechtet werden, da du noch nicht geschäftigstüchtig bist.

Auch mit 14 ist man nur beschränkt geschäftsfähig, voll geschäftsfähig ist man erst mit 18.

Übrigens: Es heißt 'angefochten'.

PotsdamerSozi  30.11.2013, 17:08
@PatrickLassan

Ups. Da hast du natürlich recht :)

jurafragen  30.11.2013, 18:22

könnte der Kauf von deinen Eltern angefechtet werden

Weder angefechtet noch angefochten. Der Vertrag ist entweder unwirksam oder er ist wirksam.

Du kannst nur soviel ausgeben, wiewiel Taschengeld du bekommst. Dann sind die abgeschlossenen Vertraege auch fuer Minderjaehrige und nicht vollgeschaeftsfaehige Personen rechtskraeftig.

Es gibt im Buergerlichen Gesetzbuch den sogenannten Taschengeldparagrafen.

Die Frage bezieht sich wahrscheinlich auf den sogenannten Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB), dort wird allerdings kein Betrag genannt. Andererseits ist es aber so, dass Geschäfte nicht verpflichtet sind, an jedermann zu verkaufen, sie können daher z.B. den Verkauf an Minderjährige ablehnen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

Da gibt es einen bestimmten Taschengeld Paragraphen und der sagt, dass du dir mit dreizehn nicht teure Sachen kaufen darfst ohne deine Eltern

PatrickLassan  30.11.2013, 17:02

Das ist § 110 BGB. Genau genommen steht dort:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Ein Betrag wird nicht genannt.

imager761  30.11.2013, 17:30
@PatrickLassan

Aber eine Zweckgebundenheit. Und die definieren die Eltern, nicht der Taschengeldempfänger.

jurafragen  30.11.2013, 17:59
@imager761

Aber eine Zweckgebundenheit

Die Vorschrift lautet (auszugsweise) immer noch

... zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung ...