Wie viel Geld darf ein 16-jähriger ausgeben?

3 Antworten

Nach dem sogenannten "Taschengeldparagraphen" darfst du Einkäufe tätigen mit dem Geld, welches dir deine Eltern zur freien Verfügung geben. Ein Höchstgrenze ist in dem Gesetz nicht definiert. Somit kannst du dir grundsätzlich auch eine Sache kaufen, die 800 € oder mehr kostet. Einen Haken hat die Sache aber doch. Wenn eine minderjährige Person etwas mit Geld kauft, das eben nicht zur freien Verfügung überlassen wurde, das kann z.B. ein Geldgeschenk der Großeltern sein, dann ist das Geschäft "schwebend unwirksam", d.h. die Eltern können den Kauf rückabwickeln. Da nun kaum ein Geschäftsmann sich genau dieser Gefahr aussetzen würde, könnte es passieren dass dir das iPad nicht verkauft wird, es sei denn, du wirst von einem Elternteil begleitet oder bringst einen Mamazettel mit.

Katylchen 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 00:00

Was muss auf so nem Zettel draufstehen?

Hiermit erlaube ich... Unterschrift

Oder?

bigsur  07.12.2013, 00:54
@Aliha

und wie soll der Verkäufer die Unterschrift verifizieren? So ein Mama-Zettel ist schnell "produziert"

Ne bis 18 ist man nur beschränkt geschäftsfähig. Heißt, du darfst nichts kaufen wo ein Vertrag unterschrieben werden muss etc. (vgl. bei elektronischen Geräten)

Ronox  06.12.2013, 23:53

Und einen mündlichen Kaufvertrag darf er dann jederzeit abschließen?

Droitteur  07.12.2013, 00:18
@Ronox

Klar, Brötchen und so halt.

RubberDuck1972  07.12.2013, 16:54

Das würde bedeuten, dass der Minderjährige auch einen Fernseher für 2000,- Euro kaufen könnte, weil da kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird. - Aber selbst wenn einem offensichtlich Minderjährigen ein so teures Gerät ohne schriftlichen Vertrag verkauft werden würde, wäre der Vertrag schwebend unwirksam.

Die meisten Verträge entstehen durch "konkludentes Handeln" (z. B. in Supermärkten und Elektronikmärkten). Das bedeutet: Ich nehme eine Ware und trage sie zur Kasse. Ich muß nicht extra sagen, dass ich diese Ware kaufen möchte. Ich bezahle den genannten Kaufpreis und bekomme eine Quittung/einen Kassenbon. [Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln]

jurafragen  07.12.2013, 15:16

Ne bis 18 ist man nur beschränkt geschäftsfähig. Heißt, du darfst nichts kaufen wo ein Vertrag unterschrieben werden muss etc.

Nein, das heißt es nicht. Für die Wirksamkeit von Willenserklärungen von Minderjährigen kommt es nämlich nicht auf die Form, sondern allenfalls auf die Genehmigung oder Einwilligung der gesetzlichen Vertreter an, von Sonderfällen mal abgesehen.

bezahlst du das selber ? dann ja aber unnötige geldverschwendung ist es trotzdem !

Katylchen 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 23:46

Ob unnötig Is Is doch meine Sache

Sventure  06.12.2013, 23:46
Totale Geldverschwendung.

Hart verdientes Geld der Eltern einfach wegwerfen. Damit lernt man sicher den Wert des Geldes kennen^^